Drucksache - 0152/IV (neu)
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, einen Integrationsbeirat einzurichten.
Begründung:
Der Integrationsbeirat ist ein wichtiges politisches Gremium, das seine rechtlichen Grundlagen in § 6 PartIntG findet. In ihm werden die Interessen einer möglichst großen Bandbreite von MigrantInnenorganisationen, interkulturellen Vereinen, staatlichen und wirtschaftlichen Einrichtungen gebündelt. Derart bietet der Integrationsbeirat einen unmittelbaren Zugang zu den verschiedenen Akteuren der Integrationsarbeit im Bezirk und unterstützt die integrationspolitische Fachkompetenz der BVV und des Bezirksamtes.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 14. März 2012
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Der Antrag wurde am 28.03.2012 in der 2. Sitzung des Integrationsausschusses beraten und wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, einen Integrations- und Migrationsbeirat einzurichten.
Der Beirat besteht aus 15 Personen und deren Vertretern, davon jeweils 10 Vertreter aus Organisationen und jeweils 5 Privatpersonen, deren Wirkungskreis sich in Steglitz-Zehlendorf befindet. Die Mitglieder des Beirates sollen durch die BVV gewählt werden.“
Begründung: Unverändert.
Die Fraktion der CDU ist dem Antrag in der geänderten Fassung beigetreten.
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 15 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Schmidt Ausschussvorsitzende
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Die BVV hat in ihrer 7. Sitzung am 25.04.2012 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, einen Integrations- und Migrationsbeirat einzurichten.
Der Beirat besteht aus 15 Personen und deren Vertretern, davon jeweils 10 Vertreter aus Organisationen und jeweils 5 Privatpersonen, deren Wirkungskreis sich in Steglitz-Zehlendorf befindet. Die Mitglieder des Beirates sollen durch die BVV gewählt werden.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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