Drucksache - 0104/IV  

 
 
Betreff: Bezirksrechnung Steglitz-Zehlendorf für das Haushaltsjahr 2010
Status:öffentlichAktenzeichen:208
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
28.02.2012 
5. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Rechnungsprüfungsausschuss Empfehlung
26.03.2012    2. nichtöffentliche Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses      
30.04.2012    3. nichtöffentliche Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vertagt     
20.08.2012    4. nichtöffentliche Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses      
24.09.2012    5. nichtöffentliche Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vertagt     
22.10.2012    6. nichtöffentliche Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses      
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
14.11.2012 
12. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ursprungsvorlage vom 14.02.2012
2. Anlage 1 (Sondermittel 2010)
3. Anlage 2 (M2)
4. BE RPA vom 22.10.2012
5. Beschluss vom 14.11.2012

1

 

1.              Gegenstand der Vorlage:              Bezirksrechnung Steglitz-Zehlendorf für das Haushaltsjahr 2010

 

2.              Berichterstatter:              Bezirksbürgermeister Kopp

 

3.              Beschlussentwurf:              Die Bezirksrechnung Steglitz-Zehlendorf für das Haushaltsjahr 2010 wird gemäß § 12 Abs. 2 Nr.3 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) genehmigt. Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2010 weist einen Überschuss von 4.180.900,33 EUR aus.

 

4.              Begründung:

 

Der Bezirk ist nach § 4 Abs. 3 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) verpflichtet, nach Schluss des Haushaltsjahres eine besondere Bezirkshaushaltsrechnung aufzustellen. Die Bezirksverordnetenversammlung entscheidet nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 BezVG über die Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung unbeschadet der Entlastung durch das Abgeordnetenhaus aufgrund der Haushalts- und Vermögensrechnung.

 

Auf der Grundlage der Globalsummenzuweisung nach § 26a Landeshaushaltsordnung (LHO) vermittelt die Bezirkshaushaltsrechnung einen Überblick über die entstandenen Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen bei der Wahrnehmung von Bezirksaufgaben im Rahmen der Haushaltswirtschaft des Bezirks und weist nach, mit welchen Ergebnissen die Bezirksverwaltung insgesamt und in bestimmten Einzelfällen gewirtschaftet hat.

 

 

Die Bezirkshaushaltsrechnung umfasst nach Nr. 9 der Ausführungsvorschriften zu § 80 der Landeshaushaltsordnung (AV LHO)

 

-          den kassenmäßigen Abschluss nach § 82 LHO, der den tatsächlichen Stand der Ausführung des Haushaltsplans am Ende des abgelaufenen Haushaltsjahres (Ist-Abschluss) zeigt,

 

-          die Rechnungsübersicht (Tabelle 302), in der für jeden Einzelplan die Abschlussbeträge und die Ergebnisse ausgewiesen und aufgerechnet werden zu der Summe der Einzelpläne 31 bis 59 und

 

-          die Rechnungen über die Einzelpläne 31 bis 59 (Tabelle 300), die in Kapitel untergliedert sind. Innerhalb der Kapitel werden die Abschlussbeträge der Titel zunächst für die Einnahmen, dann für die Ausgaben ausgewiesen. Für jedes Kapitel ist das Gesamtergebnis dargestellt.

 

 

Der Bezirkshaushaltsrechnung sind als Anlagen beizufügen

 

-          eine Zusammenstellung der Vermögensteile - ausgenommen Grundvermögen-,

untergliedert nach Vermögensobergruppen und Vermögensgruppen,

 

-          eine Nachweisung der Kassenreste (Tabelle 320),

 

-          eine Nachweisung der nicht abgewickelten Verwahrungen und Vorschüsse,

 

-          eine Nachweisung der höheren und neuen Ausgaben gegenüber dem Haushaltsplan,

untergliedert nach Einzelplänen (Tabelle 312),

 

-          eine Nachweisung der auf Grund von Verpflichtungsermächtigungen (§ 38 Abs.1)

vorgenommenen Festlegungen

 

-          eine Übersicht über die über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Ihre Begründung,

 

-          eine Übersicht der auf Grund von über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen vorgenommenen Festlegungen und ihre Begründung,

 

-          eine Übersicht über das Rücklagevermögen,

 

-          die Jahresabschlüsse der bezirklichen Betriebe, die nach § 26 Abs. 1 Satz 1 einen Wirtschaftsplan aufstellen.

 

Die Bezirkshaushaltsrechnung besteht überwiegend aus den vorstehend genannten Ausdrucken der im Auftrag der Senatsverwaltung für Finanzen vom ITDZ erstellten Tabellen für die Rechnungslegung. Für die Beratungen im Rechnungsprüfungsausschuss erhält der Vorsitzende die Tabellen komplett in einfacher Ausfertigung (Ordner: Exemplar BVV). Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses erhalten zusätzlich jeweils eine Ausfertigung der Rechnungsnachweisung über die Einzelpläne 31 bis 59 (Tabelle 300) und der Kassenreste (Tabelle 320).

 

Grundlagen der Haushaltswirtschaft

 

Im Rahmen der Globalsummenzuweisung für die Bezirke nach 26a Landeshaushaltsordnung (LHO) zur Aufstellung des Doppelhaushalts 2010/2011 hat die Senatsverwaltung für Finanzen mit Schreiben vom 02.04.2009 die bezirklichen Globalsummen übermittelt und zusätzlich aufgrund von Beschlüssen des Senats im Rahmen der Haushaltsberatungen sowie zur Berichtigung zu Fehlerkorrekturen (technische Fortschreibung) die bezirkliche Globalsumme mit Schreiben vom 10. Juli 2009 fortgeschrieben. Die vom Bezirksamt eingebrachte Vorlage zur Beschlussfassung für die Bezirksverordnetenversammlung über den Bezirkshaushaltsplan Steglitz-Zehlendorf für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 (Drs.Nr. 1145/III) wurde in mehreren Sitzungen des Haushaltsausschusses beraten und von der Bezirksverordnetenversammlung in der 21. Sitzung am 23.09.2009 beschlossen (Beschluss Nr. 762).

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 war mit einem Haushaltsvolumen von 465.696.300 EUR in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen.

 

Einnahmen

Euro

Ausgaben

Euro

Verpflichtungsermächtigungen

Euro

465.696.300

465.696.300

6.122.000

 

Der Haushaltsplan (Haupt- und Bezirksverwaltungen) ist wie folgt festgestellt worden:

 

?         Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat am 10. Dezember 2009 das Haushaltsgesetz für die Jahre 2010/2011 (Haushaltsgesetz 2010/2011 - HG 2010/2011) beschlossen und nach dessen Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt am 30.12.2009 (GVBl S. 854) zum 01.01.2010 in Kraft gesetzt.

 

Im Folgenden werden einige Hinweise zum Abschlussergebnis, den Mehrausgaben sowie zu den zentral bewirtschafteten Personalausgaben gegeben.

 

Ergebnisse der Haushaltswirtschaft

 

Neben den haushaltsrechtlichen Regelungen in der Verfassung von Berlin und in der Landeshaushaltsordnung war für die Bewirtschaftung von Einnahmen und Ausgaben das Haushaltswirtschaftsrundschreiben 2010 - HWR 10 der Senatsverwaltung für Finanzen vom 21.12.2009 zu beachten.

 

Maßgeblich für den Abschluss der Bücher und der Vermögensnachweise sind insbesondere die Vorschriften des Teil IV - Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung - der Landes-haushaltsordnung (LHO) und die dazu erlassenen Ausführungsvorschriften und Regelungen:

?         AV LHO,

?         Verwaltungsvorschriften für das Verfahren in den Organisationseinheiten bei Einsatz des IT-Verfahrens ProFiskal (VV Org-ProFiskal) vom 16. März 2010

?         sowie das von der Senatsverwaltung für Finanzen mit Schreiben vom 7. Dezember 2010 bekannt gegebene Abschlussrundschreiben 2010 - AbRdSchr 10.

 

Ist-Abschluss

 

Grundlage für den Ist-Abschluss ist die Buchung des kassenmäßigen Jahresabschlusses (Saldo: Ist-Einnahmen gegenüber Ist-Ausgaben) ohne Berücksichtigung der Einnahme- und Ausgabe-Haushaltsreste)

 

Summe der Ist Einnahmen

479.251.535,99 EUR

 

 

Summe der Ist Ausgaben

475.070.635,66 EUR

 

 

Kassenmäßiger Überschuss

4.180.900,33 EUR

 

Mehrausgaben

 

Im Haushaltsjahr 2010 wurden folgende Mehrausgaben geleistet (die in Klammern gesetzten Angaben weisen auf die in der Tabelle 300 in den Erläuterungen zu Spalte 13 nachgewiesenen Arten der Mehrausgaben hin):

 

a)              Verfügungsmittel der Bezirkshaushaltspläne (B2)              22.172,62 EUR

b)              Sondermittel der BVV für höhere Ausgaben (B3)              17.247,82 EUR

c)              Sondermittel der BVV für neue Ausgaben (B4)              5.533,70 EUR

d)              Deckungsfähigkeit (D1)              10.902.074,09 EUR

e)              Zweckgebundene Einnahmen (D2)              7.901.977,14 EUR

f)              Besondere Ermächtigung im Haushaltsplan (M1)              10.149,22 EUR

g)              Erhöhung der Zuweisung (M2)              15.769.115,31 EUR

h)              Ausgleich veranschlagter Minderausgaben (M5)                 1.342.000,00 EUR

Summe der Mehrausgaben              35.970.269,90 EUR

 

zu a)              Verfügungsmittel der Bezirkshaushaltspläne (B2)

 

Für die erforderliche Schulungsmaßnahme zum Thema Das neue Berliner Vergabegesetz - Inhalte und die Umsetzung in der Praxis

(3305/52501)              535,50 EUR
 

Im Rahmen des Ideenmanagements gewährte Prämie an eine Mitarbeiterin für einen Qualitätsverbesserungsvorschlag zur wirtschaftlicheren Beschaffung von Dienstfahrscheinen

(3308/45903)              434,60 EUR
 

Für die Beseitigung von Frostschäden in den Jugendverkehrsschulen, insbesondere an den Wasserleitungen, aufgrund der im Winter 2009/10 unvorhergesehenen Witterungsbedingungen

(3520/51910)              3.703,02 EUR
 

Rückwirkende Steuerzahlung an das Finanzamt für Körperschaften für das Seniorenheim Käthe Kollwitzin der Kaulbachstraße vor Umstellung des Pachtvertrags

(3931/54077)              16.242,78 EUR
 

Zum Ausgleich einer falsch verbuchten Nachzahlung aus Rückrechnung              15,14 EUR

(4011/42611)
 

Im Zusammenhang mit einem Erstattungsanspruch der Stadt Bochum über Sozialhilfeausgaben aus dem Leistungszeitraum 7/2003 bis 12/2004 nach gerichtlicher Auseinandersetzung

(4044/63301)              490,00 EUR
 

Erstattung anteiliger Personal- und Sachkosten an das BA Reinickendorf für das zentrale Abrechnungsverfahren im Rahmen der Impfvereinbarung mit den Krankenkassen

(4110/98101)              211,58 EUR
 

Für die Grunderwerbsteuer zum Kauf des Flurstückes 666 vor dem Grundstück Breisgauer Str. 5 aus dem Vergleich vor dem Landgericht Berlin

(4212/82164)              540,00 EUR
 

zu b)              Sondermittel der BVV für höhere Ausgaben               B3 = 17.247,82 EUR

zu c)              Sondermittel der BVV für neue Ausgaben               B4 =   5.533,70 EUR

 

In der Tabelle 300 (Spalte 13) ausgewiesene Mehrausgaben              22.781,52 EUR
bei den einzelnen Buchungsstellen unter Berücksichtigung der

im Haushaltsplan 2010 vorhandenen Ansätze

 

Sämtliche Einzelbewilligungen aus Sondermitteln der BVV in 2010

sind der beigefügten Zusammenstellung (Anlage 1) zu entnehmen.

 

zu d)              Deckungsfähigkeit (D1)

 

In der Haushaltswirtschaft sind höhere Ausgaben gegenüber den

Ansätzen bei verschiedenen Titeln mittels Deckungsfähigkeit

ausgeglichen worden.              10.902.074,09 EUR
 

zu e)              Zweckgebundene Einnahmen (D2)

 

In der Haushaltswirtschaft sind in den nachstehend aufgeführten             
Kapiteln höhere Ausgaben aufgrund zweckgebundener Einnahmen

geleistet worden: 3340, 3511, 3711, 3712, 3721, 3723, 3730,

3731, 3732, 3733, 3734, 3735, 3736, 3782, 3930, 3932, 4010,

4011, 4020, 4030, 4723, 5940, 5950.               7.901.977,14 EUR

 

zu f)              Besondere Ermächtigung im Haushaltsplan (M1)

 

Für den Neukauf von Medien im Rahmen des Bestseller-Projekts

(3723/523 06)              8.655,26 EUR

 

Zuführung von Zinsen aus dem Gutschriftmodell 1993 auf einem Festgeldkonto der Berliner Bank an den Geldbestand der Rücklage

(5950/91903)              1.493,96 EUR

 

zu g)              Erhöhung der Zuweisung (M2)

 

Sämtliche Einzelbewilligungen sind der beigefügten              15.769.115,31 EUR
Zusammenstellung (Anlage 2) zu entnehmen.

 

zu h)              Ausgleich veranschlagter Minderausgaben (M5)

 

Die im Bezirkshaushaltsplan eingestellten pauschalen Minderaus-

gaben wurden in der Haushaltswirtschaft durch Einsparungen

erwirtschaftet und zur Begründung der erforderlichen Ausgleichsbuchungen titelkonkret verortet:

 

3320/46201              818.000,00 EUR
für Personalausgaben, belegt bei 4040/42201,

 

5950/46201              274.000,00 EUR             

für Personalausgaben (Beihilfe), belegt bei 4720/42601,             
 

5950/97202              250.000,00 EUR

für Transfersteuerung, belegt bei 3960/68144.             
 

 

Übersicht über die Verwendung der Personalmittel

 

Grundsätzliches

 

Die im Bezirksplan in den Erläuterungen zu den Titeln 42201, 42501 und 42601 für planmäßige Dienstkräfte (Beamte, Angestellte und Arbeiter) enthaltenen Einzelstellenpläne unterliegen einer Gesamtbindung durch den Stellenrahmen. Als Stellenrahmen gelten jeweils die in den Stellenplänen des Vorjahres für den Bereich der Bezirksverwaltung ausgewiesenen Gesamtzahlen der Stellen nach Art der Dienstkräfte und Gruppen unter Einschluss der zulässigen Fortschreibungen und die Stellenvermerke zum Stellenrahmen. Innerhalb des Stellenrahmens, der nicht überschritten werden darf, können die Stellen unter Beachtung der beamten- und laufbahnrechtlichen sowie der tariflichen Vorschriften den einzelnen Kapiteln nach dem jeweiligen Bedarf zugeordnet werden.

 

Die Ausgaben der Titel

 

- 44304 -              Beiträge an die Unfallkasse für Arbeitnehmer

- 44379 -              Sonstige Fürsorgeleistungen für Dienstkräfte

- 45300 -              Trennungsgelder, Umzugskostenvergütungen

 

werden grundsätzlich zentral beim Kapitel 3304 bewirtschaftet.

 

Die Ausgaben der Titel

 

- 41102 -              Aufwendungen für Bezirksverordnete

- 41201 -              Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige

- 41210 -              Aufwendungen für Beiräte

- 42701 -              Aufwendungen für freie Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

- 42790 -              Aufwendungen für freie Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen aus zweckgebundenen
Einnahmen

- 42791 -              Aufwendungen für freie Mitarbeiter/innen aus zweckgebundenen Entgelten

- 42792 -              Aufwendungen für freie Mitarbeiter/innen aus ESF-Mitteln
(Förderperiode 2007-2013)

- 45903 -              Prämien für besondere Leistungen

 

werden von der Bezirksverordnetenversammlung bzw. den LuV/SE eigenständig bewirtschaftet.

 

Die Ausgaben der Titel

 

- 44100 -              Beihilfen für Dienstkräfte

 

sind abhängig von Anträgen und Aufwendungen der Dienstkräfte. Eine Einflussnahme besteht hierbei nicht. Da diese Mittel zur Teilglobalsumme Personalgehören, werden sie hier jedoch in der Gesamtbetrachtung mitaufgeführt.

 

 

Titel

Ausgaben

Ist

 

Ansatz

 

Mehr-/Minderbetrag

 

 

EUR

 

EUR

 

EUR

 

 

 

 

 

 

 

42201

Bezüge der planmäßigen

Beamten/Beamtinnen

 

21.209.173,46

 

 

24.036.900

 

 

-2.827.726,54

 

 

 

 

 

 

 

42211

Bezüge der Beamten/

Beamtinnen zur Anstellung

 

-428,57

 

 

0

 

 

-428,57

 

 

 

 

 

 

 

42231

Bezüge der Beamten/Be-amtinnen (Fremdfinanzierung)

 

1.157.425,15

 

 

1.408.000

 

 

-250.574,85

 

 

 

 

 

 

 

42250

Fluktuationsanreiz zur vorzeitigen Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen für Beamte/Beamtinnen

 

 

 

0,00

 

 

 

 

1.000

 

 

 

 

-1.000,00

 

 

 

 

 

 

 

42501

Vergütungen der planmäßigen Angestellten

 

38.137.570,11

 

 

38.698.500

 

 

-560.929,89

 

 

 

 

 

 

 

42511

Vergütungen der nichtplanmäßigen Angestellten

 

458.716,87

 

 

478.600

 

 

-19.883,13

 

 

 

 

 

 

 

42521

Ausbildungsvergütungen

(Angestellte)

 

517.197,08

 

 

674.400

 

 

-157.202,92

 

 

 

 

 

 

 

42530

Vergütungen der planmäßigen Angestellten (Fremdfinanzierung)

 

 

1.365.036,36

 

 

 

1.045.000

 

 

 

320.036,36

 

 

 

 

 

 

 

42550

Fluktuationsanreiz zur vorzeitigen Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen für Angestellte

 

 

 

0,00

 

 

 

 

1.000

 

 

 

 

-1.000,00

 

 

 

 

 

 

 

42601

Löhne der planmäßigen

Arbeiter/Arbeiterinnen

 

11.457.408,34

 

 

11.784.100

 

 

-326.691,66

 

 

 

 

 

 

 

42611

Löhne der nichtplanmäßigen Arbeiter/Arbeiterinnen

 

27.189,44

 

 

79.300

 

 

-52.110,56

 

 

 

 

 

 

 

42621

Ausbildungsvergütungen

(Arbeiter/Arbeiterinnen)

 

783.845,11

 

 

949.000

 

 

-165.154,89

 

 

 

 

 

 

 

42650

Fluktuationsanreiz zur vorzeitigen Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen für Arbeiter/Arbeiterinnen

 

 

 

0,00

 

 

 

 

1.000

 

 

 

 

-1.000,00

 

 

 

 

 

 

 

44100

Beihilfen für Dienstkräfte

1.577.964,71

 

1.521.100

 

56.864,71

 

 

 

 

 

 

 

46101

Pauschale Mehrausgaben für Personalausgaben

 

0,00

 

 

800

 

 

-800,00

 

 

 

 

 

 

 

46201

Pauschale Minderausgaben für Personalausgaben

 

0,00

 

 

-1.092.000

 

 

1.092.000,00

 

 

 

 

 

 

 

 

Summe der Ausgaben

76.670.987,51

 

79.586.700

 

-2.915.712,49

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Planmäßige und Nichtplanmäßige Dienstkräfte (Titel 42201, 42501, 42601, 42511, 42611)

 

Die Ansätze sind auf der Basis bezirksindividueller Durchschnittssätze gebildet worden. Diese waren grundsätzlich auskömmlich. Die Erhöhung der Bezüge um 1,5 % im Besoldungsbereich (Gruppe 422) ab 01.08.2010 hat zu Mehrausgaben in Höhe von 135.000 geführt. Da dieser Sachverhalt im Jahresabschluss von der Senatsverwaltung für Finanzen basiskorrigiert wurde, soll nachfolgend nur auf die Mehrausgaben eingegangen werden, die darüber hinaus entstanden sind.

 

In vielen Bereichen konnten trotz der Anpassung an das Budgetierungsergebnis zum Teil beträchtliche Einsparungen erzielt werden. Ursache hierfür sind freigewordene finanzierte Stellen, die nicht wiederbesetzt worden sind. Die Nichtwiederbesetzung erfolgte dabei zum Teil freiwillig, um Personalmittel in Sachmittel umzuwandeln oder um künftig ein gutes Budgetierungsergebnis zu erzielen, zum Teil aber auch gezwungenermaßen, da insbesondere Fachpersonal aufgrund der berlinweit geltenden Einstellungsbeschränkungen nur schwer gewonnen werden konnte. Außerdem waren in der Abteilung Jugend, Schule und Umwelt pauschale Minderausgaben veranschlagt (s. u.), die im Haushaltsvollzug konkret erwirtschaftet werden mussten.

 

Im Kapitel 3390 werden die Zahlungen an die dem Personalüberhang zugeordneten Dienstkräfte geleistet, die nicht mehr zum Zentralen Personalüberhangmanagement (ZeP) versetzt werden, da sie z.B. wegen des Beginns der Freistellungsphase in der Altersteilzeit nicht mehr vermittelbar sind. Diese Zahlungen werden vom ZeP erstattet, weshalb hier normalerweise keine Istbeträge anfallen. Der Negativbetrag in Höhe von -3.107,44 bei Titel 426 01 beruht auf einer nachträglichen Erstattung für eine Dienstkraft aus Vorjahren.

 

Weiterhin entstehen Mehrausgaben bei abweichend besetzten Stellen, wenn Planstellen für Beamte mit Angestellten besetzt werden. Dies hat Einsparungen bei Titel 42201 und Mehrausgaben bei Titel 42501 zur Folge, was exemplarisch im Bereich der allgemeinen sozialen Dienste des Sozialamtes (Kapitel 3910), der familienunterstützenden Hilfen des Jugendamtes (Kapitel 4040) oder im Gesundheitsamt (Kapitel 4110) zu erkennen ist. Vereinzelt kommt es auch dazu, dass notwendige Neubesetzungen von freien Stellen für Angestellte mit Beamten im Rahmen von Nr. 6 AV zu § 49 LHO vorgenommen werden. In 2010 führte dies zu Mehrausgaben im Fachbereich Baumanagement der Serviceeinheit Immobilien (Kapitel 4211).

 

Planmäßige Dienstkräfte - Fremdfinanzierung (Titel 42231 und 42530)

 

Diese beiden Titel sind im Kapitel 3960 (Leistungen nach SGB II - Grundsicherung für Arbeitssuchende) gebildet worden, um den Teil der Personalkosten abzubilden, die aus der Tätigkeit der bei der Bundesagentur für Arbeit eingesetzten Dienstkräfte des Bezirks für nichtkommunale Aufgaben herrühren. Den Ausgaben stehen entsprechende Einnahmen (zuzüglich eines Verwaltungskostenanteils) bei Titel 23608 gegenüber.

 

Ausbildungsmittel (Titel 42211, 42521, 42621)

 

Seitens der Senatsverwaltung für Finanzen wurde vorgegeben, Ausbildungsmittel in Höhe von 1.623.400 zu veranschlagen. Tatsächlich wurden jedoch nur rd. 1.300.000 verausgabt. Nachfolgend wird erläutert, warum die Ausbildungsmittel nicht vollständig verwendet werden konnten.

 

Aus Kapazitätsgründen können nicht alle Ausbildungspositionen im Baubereich (Kapitel 4620 und 4720) besetzt werden. Darüber hinaus ergeben sich wie jedes Jahr Einsparungen aufgrund eines Ausbildungsendes vor dem 1. September - teilweise über ein halbes Jahr wegen besonders guter Leistungen - oder Abbruch der Ausbildung.

 

Sonstige gemeinsam bewirtschaftete Personalausgaben (Titel 42250, 42550, 42650, 44100)

 

Aus den Titeln für den Fluktuationsanreiz zur vorzeitigen Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen (Titel 42250, 42550 und 42650) werden die Prämien für ausscheidewillige Dienstkräfte gezahlt. Die Vorschriften sehen unter bestimmten Voraussetzungen die Zahlung von Prämien an Dienstkräfte, die nicht dem ZeP angehören, vor. Entsprechende Anträge gab es im Jahr 2010 im BA Steglitz-Zehlendorf nicht.

 

Die Ansätze für die Beihilfen (Titel 44100) wurden auf der Grundlage der Istbeträge des Jahres 2007 gebildet. Tatsächlich wurden die Ansätze jedoch zu rd. 3,7 % überschritten. Diese Ausgaben sind antragsabhängig, so dass der Bezirk darauf keinen Einfluss nehmen kann.

 

Pauschale Mehr- bzw. Minderausgaben für Personalausgaben (Titel 46101, 46201)

 

Im Geschäftsbereich Jugend, Schule und Umwelt (Kapitel 3320) wurden pauschale Minderausgaben veranschlagt. Die pauschalen Minderausgaben wurden durch Einsparungen, aus unterjähriger Personalfluktuation durch verzögerte Stellennachbesetzungen in Höhe von 679.900 sowie aus restriktiver Steuerung der Haushaltswirtschaft zur Einhaltung des Abteilungsbudgets in Höhe von 138.100 , im Schulamt (Kapitel 3730) und im Jugendamt (Einzelplan 40 ohne Kapitel 4060) erbracht.

 

Die pauschalen Minderausgaben im Kapitel 5950 - Allgemeine Finanzangelegenheiten wurden veranschlagt, um damit folgenden Sachverhalt aufzufangen:

 

Dem Ansatz steht die Veranschlagungsvorgabe gegenüber, die konkreten Beihilfeansätze auf Basis der Ist-Werte 2007 zu berechnen. Da in den DLE-Sätzen jedoch nur ein durchschnittlicher Beihilfeanteil enthalten ist, wird ein ggf. entstehender Mehrbedarf pauschal über alle Kapitel des Bezirkshaushalts erwirtschaftet.

 

Durch die sich frühzeitig abzeichnenden hohen Einsparungen bei den Personalausgaben des gesamten Bezirks war eine titelscharfe Auflösung der pauschalen Minderausgabe nicht notwendig.

 

 

 

Kopp

Bezirksbürgermeister

 

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In der 6. Sitzung am 22.10.2012 ist die oben genannte Vorlage zur Beschlussfassung mit folgendem Ergebnis beraten worden:

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung genehmigt gem. § 12 Abs. 2 Nr. 3 Bezirksver-waltungsgesetz die mit

 

Einnahmen von              479.251.535,99 EUR,

Ausgaben von              475.070.635,66 EUR und einem

Überschuss von                  4.180.900,33 EUR

 

abschließende Bezirksrechnung Steglitz-Zehlendorf für das Haushaltsjahr 2010.“

 

Die Vorlage wurde in fünf Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses beraten und in der 6. Sitzung am 22.10.2012 bei einer Abstimmung mit 10 Ja-Stimmen, keiner Nein-Stimme und keiner Enthaltung angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme der Vorlage empfohlen.

 

 

Stingl

Ausschussvorsitzender

 

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Die BVV hat in ihrer 12. Sitzung am 14.11.2012 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung genehmigt gem. § 12 Abs. 2 Nr. 3 Bezirksver-waltungsgesetz die mit

 

Einnahmen von              479.251.535,99 EUR,

Ausgaben von              475.070.635,66 EUR und einem

Überschuss von                  4.180.900,33 EUR

 

abschließende Bezirksrechnung Steglitz-Zehlendorf für das Haushaltsjahr 2010.

 

 

Rögner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 
 

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