Drucksache - 0103/IV  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 6 - 28 B
für die Grundstücke Ostpreußendamm 84 - 85 A und 89 sowie für Teilfächen der Grundstücke Ostpreußendamm 85 B - 88 und 89 A - 92 im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil Lichterfelde
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorl. z.K. und Empfehlung v. Ausschüssen
Beratungsfolge:
Stadtplanungsausschuss Kenntnisnahme
13.03.2012 
4. öffentliche Sitzung des Stadtplanungsausschusses mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
21.03.2012 
6. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ursprungsvorlage vom 14.02.2012
2. Begründung
3. Kenntnisnahme Stapl vom 13.03.2012

1

1.       Gegenstand der Vorlage:

Bebauungsplan 6  28 B
für die Grundstücke Ostpreußendamm 84  85 A und 89 sowie für Teilflächen der Grundstücke Ostpreußendamm 85 B  88 und 89 A  92 im Bezirk Steglitz-Zehlen­dorf, Ortsteil Lichterfelde

2.       Berichterstatter:

Bezirksstadtrat Norbert Schmidt

Die Bezirksverordnetenversammlung wird gebeten, von nachstehendem Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 14. Februar 2012 beschlossen,

I.        die Aufstellung des Bebauungsplans 6  28 B gemäß § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AG BauGB) mit nachfolgendem Titel und Geltungsbereich:

Bebauungsplan 6  28 B
für die Grundstücke Ostpreußendamm 84  85 A und 89 sowie für Teilflächen der Grundstücke Ostpreußendamm 85 B  88 und 89 A  92 im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil Lichterfelde.

II.      das Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Stadtplanung - mit der Durchführung des Beschlusses zu beauftragen.

Auf die beigefügte Begründung wird verwiesen.

 

Norbert Kopp
Bezirksbürgermeister

Norbert Schmidt
Bezirksstadtrat

 

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Die Vorlage wurde am 13.03.2012 in der 4. Sitzung des Stadtplanungsausschusses beraten und zur Kenntnis genommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Kenntnisnahme der Vorlage empfohlen.

 

 

Menzel

Stellv. Ausschussvorsitzender

 

 
 

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