Drucksache - 0085/IV  

 
 
Betreff: Kein Parken auf dem Gehweg der Augustastraße
Status:öffentlichAktenzeichen:70
 Ursprungaktuell
Initiator:GRÜNE-FraktionGRÜNE-Fraktion
Verfasser:Köhne 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
18.01.2012 
4. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und Ordnung Empfehlung
31.01.2012 
3. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Ordnung vertagt     
06.03.2012 
4. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Ordnung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen     
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
21.03.2012 
6. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ursprungsantrag vom 09.01.2012
2. BE Verk vom 06.03.2012
3. Beschluss vom 21.03.2012
4. dazu gehörige BA-Vorlage zur Kenntnisnahme vom 28.01.2014

Die BVV möge beschließen:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, die unmittelbaren Anwohner/innen zu befragen, ob das in der Augustastraße zwischen Moltkestraße und Augustaplatz sowie zwischen Augustaplatz und Kyllmannstraße angeordnete Parken von Kfz auf dem Gehweg und unbefestigten Unterstreifen neben dem Radweg aufgehoben werden und ob stattdessen der Radweg aufgelassen werden soll und das Parken auf dem Radweg sowie auf der Fahrbahn angeordnet und mit Parkflächenmarkierungen entsprechend kenntlich gemacht werden soll.

 

Begründung:

 

Berechtigte Gründe für eine Beibehaltung der momentanen Anordnung sind nicht ersichtlich, weil

 

a) der Radweg aufgrund der geringen Breite von nur 1 Meter und gänzlich fehlender Sicherheitsabstände zu parkenden Kfz nicht verkehrssicher nutzbar ist

 

b) die Augustastraße, wie alle anderen benachbarten Straßen, eine ruhige Wohnstraße und deshalb Teil der weiträumigen Tempo-30-Zone ist, so dass keine Notwendigkeit für die Nutzung bzw. die Existenz von Radwegen besteht

 

c) mit der Stilllegung der ehemals zum Augustaplatz führenden Buslinie das völlige Freihalten der etwa 5.70 m breiten Fahrbahn nicht mehr nötig ist

 

d) durch das vorgeschlagene Parken auf dem Radweg und der Fahrbahn eine ausreichende Fahrbahnbreite von etwa 4.40 m für den fließenden Verkehr verbleibt

 

e) im Abschnitt zwischen Kyllmannstraße und Ringstraße das Parken ohnehin nur auf der Fahrbahn erlaubt ist, was zu einer noch geringeren befahrbaren Fahrbahnbreite führt

 

f) gehwegparkende Autos für behinderte Menschen sich als unnötiges Hindernis erweisen

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 9. Januar 2012

 

 

Für die Fraktion GRÜNE

 

 

Köhne

 

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Der Antrag wurde am 06.03.2012 in der 4. Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Ordnung beraten und bei einer Abstimmung mit 15 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags empfohlen.

 

 

Köhne

Ausschussvorsitzender

 

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Die BVV hat in ihrer 6. Sitzung am 21.03.2012 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, die unmittelbaren Anwohner/innen zu befragen, ob das in der Augustastraße zwischen Moltkestraße und Augustaplatz sowie zwischen Augustaplatz und Kyllmannstraße angeordnete Parken von Kfz auf dem Gehweg und unbefestigten Unterstreifen neben dem Radweg aufgehoben werden und ob stattdessen der Radweg aufgelassen werden soll und das Parken auf dem Radweg sowie auf der Fahrbahn angeordnet und mit Parkflächenmarkierungen entsprechend kenntlich gemacht werden soll.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 
 

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