Drucksache - 0063/IV  

 
 
Betreff: BVV-Beschluss Nr. 1279 vom 22.06.2011
Neubildung eines Bezirksbehindertenbeirates gemäß § 7 Absatz 5 des Gesetzes über die Gleichberechtigung von Menschen mit und ohne Behinderung (Landesgleichberechtigungsgesetz – LGBG)
Status:öffentlichAktenzeichen:84
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
18.01.2012 
4. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Wirtschaft, Personal und Europa Empfehlung
26.01.2012 
2. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Personal und Europa vertagt     
29.03.2012 
3. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Personal und Europa ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen     
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
25.04.2012 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ursprungsvorlage vom 03.01.2012
2. BE Wi vom 29.03.2012
3. Beschluss Nr. 84 vom 25.04.2012

1

 

1. Gegenstand der Vorlage:

BVV-Beschluss Nr. 1279 vom 22.06.2011
Neubildung eines Bezirksbehindertenbeirates gemäß § 7 Absatz 5 des Gesetzes über die Gleichberechtigung von Menschen mit und ohne Behinderung (Landesgleichberechtigungsgesetz – LGBG)

2. Berichterstatter:

Bezirksbürgermeister Norbert Kopp

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hatte in ihrer Sitzung am 22.06.2011 folgenden Beschluss gefasst:

 

1.  Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass in Steglitz-Zehlendorf mit Beginn der neuen Legislaturperiode der Bezirksverordnetenversammlung im Jahr 2011 gemäß § 7 Absatz 5 des Gesetzes über die Gleichberechtigung von Menschen mit und ohne Behinderung (Landesgleichberechtigungsgesetz – LGBG) ein Bezirksbehindertenbeirat gebildet wird.

 

2.   Dem Bezirksbehindertenbeirat sollen als stimmberechtigte Mitglieder 10 Vertreter-innen oder Vertreter von im Bezirk Steglitz-Zehlendorf tätigen Verbänden , Vereinen und Organisationen, zu deren Aufgaben die Unterstützung der Interessen behinderter Menschen gehört, sowie fünf Vertreterinnen oder Vertreter aus der im Bezirk Steglitz-Zehlendorf wohnhaften Bürgerschaft, die ebenfalls diese Interessen vertreten, angehören. Jedes Mitglied im Behindertenbeirat hat eine/einen Stellvertreter/in. Bei der Zusammensetzung des Bezirksbehindertenbeirates ist darauf zu achten, dass möglichst jede Behinderungsform vertreten ist, damit ein ausgewogenes Verhältnis erreicht wird.

 

3.   Das Bezirksamt wendet sich dazu an die entsprechenden Institutionen und bittet um Benennung von Personen für den Behindertenbeirat. Für die fünf Vertreterinnen oder Vertreter aus der im Bezirk Steglitz-Zehlendorf wohnhaften Bürgerschaft wird u. a. in Bezirkspublikationen, durch Aushänge und im Internet geworben. Die von den Verbänden, Vereinen und aus der Bürgerschaft für die Mitgliedschaft im Bezirks­behindertenbeirat Steglitz-Zehlendorf gewonnen Personen und deren Stellvertreter/in sind dem Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf zu benennen und von diesem der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf zur Auswahl und Berufung vorzuschlagen.

 

4.  Der (neue) Bezirksbehindertenbeirat Steglitz-Zehlendorf gibt sich eine Geschäfts- und Wahlordnung und wählt aus seiner Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden, eine stellvertretende Vorsitzende oder einen stellvertretenden Vorsitzenden, eine Schriftführerin oder einen Schriftführer und eine stellvertretende Schriftführerin oder einen stellvertretenden Schriftführer.

 

5.  Die Amtszeit des Bezirksbehindertenbeirates endet jeweils mit der Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf. Nach Ablauf der Amtszeit kann der Beirat bis zu einer Neuberufung des Beirates durch die neue Bezirks­verordneten­versammlung in seiner alten Zusammensetzung weiter tätig sein und zu Sitzungen einberufen werden.“

 

In Vorbereitung der adäquaten Umsetzung des vorstehenden Beschlusses erging  sowohl an die im Bezirk im Bereich der Integration von Menschen mit Behinderungen tätigen Institutionen als auch an die interessierten Bürgerinnen und Bürger Steglitz-Zehlendorfs ein öffentlicher Aufruf des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf, sich um  einen stimmberechtigten Sitz im neu zu konstituierenden Bezirksbehindertenbeirat zu bewerben.

 

Unter Bezugnahme auf Nummer 3 des vorstehenden Beschlusses wird nunmehr auf die als Anlage aufgeführte Aufstellung der eingegangenen Bewerbungen verwiesen. Dem Beschluss entsprechend, sind die aus den verschiedenen Institutionen benannten Besetzungsvorschläge sowie die Bewerbungen aus der in Steglitz-Zehlendorf lebenden Bürgerschaft in separaten Aufstellungen dargelegt.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wird in Umsetzung des o.a. Beschlusses darum gebeten, die Berufung der Mitglieder des Bezirksbehindertenbeirats ( einschließlich der stellvertretenden Mitglieder ) vorzunehmen.

 

 

Kopp

Bezirksbürgermeister

 

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Die Vorlage wurde am 29.03.2012 in der 3. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Personal und Europa beraten. Aus den 15 in der Anlage 1 aufgeführten Vereinen/Institutionen wurden 10 ausgewählt. Aus den 22 in der Anlage 2 aufgeführten engagierten Bürgern wurden 5 Personen sowie 5 Stellvertreter ausgewählt (siehe Anlagen).

 

Bei einer Abstimmung wurde die Vorlage einschließlich der Listen mit den vom Ausschuss ausgewählten Bewerbern mit 14 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme der Vorlage empfohlen.

 

 

Walter

Ausschussvorsitzender

 

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Die BVV hat in ihrer 7. Sitzung am 25.04.2012

bei gleichzeitiger Auswahl von zehn Vertretern von Vereinen und Institutionen (Anlage 1) sowie fünf engagierten Bürgern (Anlage 2) sowie deren jeweiligen Stellvertretern aus den entsprechenden Auswahllisten des Bezirksamts

per Beschluss folgende Vorlage angenommen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hatte in ihrer Sitzung am 22.06.2011 folgenden Beschluss gefasst:

 

1.  Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass in Steglitz-Zehlendorf mit Beginn der neuen Legislaturperiode der Bezirksverordnetenversammlung im Jahr 2011 gemäß § 7 Absatz 5 des Gesetzes über die Gleichberechtigung von Menschen mit und ohne Behinderung (Landesgleichberechtigungsgesetz – LGBG) ein Bezirksbehindertenbeirat gebildet wird.

 

2.   Dem Bezirksbehindertenbeirat sollen als stimmberechtigte Mitglieder 10 Vertreter-innen oder Vertreter von im Bezirk Steglitz-Zehlendorf tätigen Verbänden , Vereinen und Organisationen, zu deren Aufgaben die Unterstützung der Interessen behinderter Menschen gehört, sowie fünf Vertreterinnen oder Vertreter aus der im Bezirk Steglitz-Zehlendorf wohnhaften Bürgerschaft, die ebenfalls diese Interessen vertreten, angehören. Jedes Mitglied im Behindertenbeirat hat eine/einen Stellvertreter/in. Bei der Zusammensetzung des Bezirksbehindertenbeirates ist darauf zu achten, dass möglichst jede Behinderungsform vertreten ist, damit ein ausgewogenes Verhältnis erreicht wird.

 

3.   Das Bezirksamt wendet sich dazu an die entsprechenden Institutionen und bittet um Benennung von Personen für den Behindertenbeirat. Für die fünf Vertreterinnen oder Vertreter aus der im Bezirk Steglitz-Zehlendorf wohnhaften Bürgerschaft wird u. a. in Bezirkspublikationen, durch Aushänge und im Internet geworben. Die von den Verbänden, Vereinen und aus der Bürgerschaft für die Mitgliedschaft im Bezirks­behindertenbeirat Steglitz-Zehlendorf gewonnen Personen und deren Stellvertreter/in sind dem Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf zu benennen und von diesem der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf zur Auswahl und Berufung vorzuschlagen.

 

4.  Der (neue) Bezirksbehindertenbeirat Steglitz-Zehlendorf gibt sich eine Geschäfts- und Wahlordnung und wählt aus seiner Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden, eine stellvertretende Vorsitzende oder einen stellvertretenden Vorsitzenden, eine Schriftführerin oder einen Schriftführer und eine stellvertretende Schriftführerin oder einen stellvertretenden Schriftführer.

 

5.  Die Amtszeit des Bezirksbehindertenbeirates endet jeweils mit der Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf. Nach Ablauf der Amtszeit kann der Beirat bis zu einer Neuberufung des Beirates durch die neue Bezirks­verordneten­versammlung in seiner alten Zusammensetzung weiter tätig sein und zu Sitzungen einberufen werden.“

 

In Vorbereitung der adäquaten Umsetzung des vorstehenden Beschlusses erging  sowohl an die im Bezirk im Bereich der Integration von Menschen mit Behinderungen tätigen Institutionen als auch an die interessierten Bürgerinnen und Bürger Steglitz-Zehlendorfs ein öffentlicher Aufruf des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf, sich um  einen stimmberechtigten Sitz im neu zu konstituierenden Bezirksbehindertenbeirat zu bewerben.

 

Unter Bezugnahme auf Nummer 3 des vorstehenden Beschlusses wird nunmehr auf die als Anlage aufgeführte Aufstellung der eingegangenen Bewerbungen verwiesen. Dem Beschluss entsprechend, sind die aus den verschiedenen Institutionen benannten Besetzungsvorschläge sowie die Bewerbungen aus der in Steglitz-Zehlendorf lebenden Bürgerschaft in separaten Aufstellungen dargelegt.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wird in Umsetzung des o.a. Beschlusses darum gebeten, die Berufung der Mitglieder des Bezirksbehindertenbeirats ( einschließlich der stellvertretenden Mitglieder ) vorzunehmen.

 

Rögner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 

(Anmerkung:

Drucksachen (- z.B. Wahlvorschläge, Abberufungen, Beschlüsse - ), die persönliche Angaben zu den genannten Personen enthalten, dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht im Internet veröffentlicht werden. Den Bezirksverordneten, die über die Drucksache zu beschließen hatten, lagen die hier als Anlage 1 und Anlage 2 bezeichneten Unterlagen in Papierform vollständig vor.)

 
 

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