Drucksache - 0063/IV
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Die Vorlage wurde am 29.03.2012 in der 3. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Personal und Europa beraten. Aus den 15 in der Anlage 1 aufgeführten Vereinen/Institutionen wurden 10 ausgewählt. Aus den 22 in der Anlage 2 aufgeführten engagierten Bürgern wurden 5 Personen sowie 5 Stellvertreter ausgewählt (siehe Anlagen).
Bei einer Abstimmung wurde die Vorlage einschließlich der Listen mit den vom Ausschuss ausgewählten Bewerbern mit 14 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme der Vorlage empfohlen.
Walter Ausschussvorsitzender
-------------------------------------------------------------------------------- Die BVV hat in ihrer 7. Sitzung am 25.04.2012 bei gleichzeitiger Auswahl von zehn Vertretern von Vereinen und Institutionen (Anlage 1) sowie fünf engagierten Bürgern (Anlage 2) sowie deren jeweiligen Stellvertretern aus den entsprechenden Auswahllisten des Bezirksamts per Beschluss folgende Vorlage angenommen: Die Bezirksverordnetenversammlung hatte in ihrer Sitzung am 22.06.2011 folgenden Beschluss gefasst:
1. Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass in Steglitz-Zehlendorf mit Beginn der neuen Legislaturperiode der Bezirksverordnetenversammlung im Jahr 2011 gemäß § 7 Absatz 5 des Gesetzes über die Gleichberechtigung von Menschen mit und ohne Behinderung (Landesgleichberechtigungsgesetz – LGBG) ein Bezirksbehindertenbeirat gebildet wird.
2. Dem Bezirksbehindertenbeirat sollen als stimmberechtigte Mitglieder 10 Vertreter-innen oder Vertreter von im Bezirk Steglitz-Zehlendorf tätigen Verbänden , Vereinen und Organisationen, zu deren Aufgaben die Unterstützung der Interessen behinderter Menschen gehört, sowie fünf Vertreterinnen oder Vertreter aus der im Bezirk Steglitz-Zehlendorf wohnhaften Bürgerschaft, die ebenfalls diese Interessen vertreten, angehören. Jedes Mitglied im Behindertenbeirat hat eine/einen Stellvertreter/in. Bei der Zusammensetzung des Bezirksbehindertenbeirates ist darauf zu achten, dass möglichst jede Behinderungsform vertreten ist, damit ein ausgewogenes Verhältnis erreicht wird.
3. Das Bezirksamt wendet sich dazu an die entsprechenden Institutionen und bittet um Benennung von Personen für den Behindertenbeirat. Für die fünf Vertreterinnen oder Vertreter aus der im Bezirk Steglitz-Zehlendorf wohnhaften Bürgerschaft wird u. a. in Bezirkspublikationen, durch Aushänge und im Internet geworben. Die von den Verbänden, Vereinen und aus der Bürgerschaft für die Mitgliedschaft im Bezirksbehindertenbeirat Steglitz-Zehlendorf gewonnen Personen und deren Stellvertreter/in sind dem Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf zu benennen und von diesem der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf zur Auswahl und Berufung vorzuschlagen.
4. Der (neue) Bezirksbehindertenbeirat Steglitz-Zehlendorf gibt sich eine Geschäfts- und Wahlordnung und wählt aus seiner Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden, eine stellvertretende Vorsitzende oder einen stellvertretenden Vorsitzenden, eine Schriftführerin oder einen Schriftführer und eine stellvertretende Schriftführerin oder einen stellvertretenden Schriftführer.
5. Die Amtszeit des Bezirksbehindertenbeirates endet jeweils mit der Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf. Nach Ablauf der Amtszeit kann der Beirat bis zu einer Neuberufung des Beirates durch die neue Bezirksverordnetenversammlung in seiner alten Zusammensetzung weiter tätig sein und zu Sitzungen einberufen werden.“
In Vorbereitung der adäquaten Umsetzung des vorstehenden Beschlusses erging sowohl an die im Bezirk im Bereich der Integration von Menschen mit Behinderungen tätigen Institutionen als auch an die interessierten Bürgerinnen und Bürger Steglitz-Zehlendorfs ein öffentlicher Aufruf des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf, sich um einen stimmberechtigten Sitz im neu zu konstituierenden Bezirksbehindertenbeirat zu bewerben.
Unter Bezugnahme auf Nummer 3 des vorstehenden Beschlusses wird nunmehr auf die als Anlage aufgeführte Aufstellung der eingegangenen Bewerbungen verwiesen. Dem Beschluss entsprechend, sind die aus den verschiedenen Institutionen benannten Besetzungsvorschläge sowie die Bewerbungen aus der in Steglitz-Zehlendorf lebenden Bürgerschaft in separaten Aufstellungen dargelegt.
Die Bezirksverordnetenversammlung wird in Umsetzung des o.a. Beschlusses darum gebeten, die Berufung der Mitglieder des Bezirksbehindertenbeirats ( einschließlich der stellvertretenden Mitglieder ) vorzunehmen.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
(Anmerkung: Drucksachen (- z.B. Wahlvorschläge, Abberufungen, Beschlüsse - ), die persönliche Angaben zu den genannten Personen enthalten, dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht im Internet veröffentlicht werden. Den Bezirksverordneten, die über die Drucksache zu beschließen hatten, lagen die hier als Anlage 1 und Anlage 2 bezeichneten Unterlagen in Papierform vollständig vor.) |
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