Drucksache - 1996/III
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, den im Zusammenhang mit dem B-Plan 6-22 (Truman Plaza) mit dem Vorhabenträger abgeschlossenen Städtebaulichen Vertrag vor der Schaffung von Baurecht – ggf. unter Schwärzung der zu schützenden privatrechtlichen Belange des Vorhabenträgers (z. B. Vertragsstrafen) – der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Begründung:
Erfolgt mündlich.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 22. August 2011
Für die SPD-Fraktion
Karnetzki Semler
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In der 51. Sitzung der BVV am 31.08.2011 wird der Antrag der SPD-Fraktion in einer geänderten Fassung, die auf einem Änderungsantrag der FDP-Fraktion beruht, angenommen. Die Fraktionen der CDU, der GRÜNEN und der FDP schließen sich dem Antrag in der geänderten Fassung an. Dieser neue Vierfraktionenantrag wird in einer weiteren Abstimmung zu einem Beschluss der BVV; Beschlusstext: siehe unten.
Rögner-Francke BVVorsteher
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Die BVV hat in ihrer 51. Sitzung am 31.08.2011 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, den im Zusammenhang mit dem B-Plan 6-22 (Truman Plaza) mit dem Vorhabenträger abgeschlossenen Städtebaulichen Vertrag – ggf. unter Schwärzung der zu schützenden privatrechtlichen Belange des Vorhabenträgers (z. B. Vertragsstrafen) – der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Rögner-Francke BVVorsteher
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