Drucksache - 1991/III
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Die Vorlage wurde am 23.08.2011 in der 58. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz beraten und bei einer Abstimmung mit 12 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme der Vorlage empfohlen.
Hippe Ausschussvorsitzender
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Die BVV hat in ihrer 51. Sitzung am 31.08.2011 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:
Die Bezirksverordnetenversammlung wird gebeten aufgrund des abgewogenen und beschlossenen Ergebnisses der erneuten öffentlichen Auslegung (§ 4a Abs. 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch [BauGB]) in Verbindung mit § 6 Abs. 3 Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs [AG BauGB] I. den Bebauungsplanentwurf X – B 16 zu beschließen sowie II. über den Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans X – B 16 zu entscheiden. (§ 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes [BezVG]) Auf den als Anlage beigefügten Entwurf der Rechtsverordnung und den Bebauungsplanentwurf X – B 16 einschließlich Begründung wird verwiesen.
Rögner-Francke BVVorsteher
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