Drucksache - 1991/III  

 
 
Betreff: Bebauungsplan X - B 16 [östlich Pacelliallee]
Status:öffentlichAktenzeichen:1281
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung und Naturschutz Vorberatung
16.08.2011 
57. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz vertagt   
23.08.2011 
58. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
31.08.2011 
51. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Ursprungsvorlage vom 26.07.2011
Rechtsverordnung
Bebauungsplan X-B-16
Begründung
BE Stapl vom 23.08.2011
Beschluss vom 31.08.2011

1

 

1.       Gegenstand der Vorlage:

Bebauungsplan X – B 16

[östlich Pacelliallee]

2.       Berichterstatter:

Bezirksstadtrat Uwe Stäglin

Die Bezirksverordnetenversammlung wird gebeten aufgrund des abgewogenen und beschlossenen Ergebnisses der erneuten öffentlichen Auslegung (§ 4a Abs. 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch [BauGB]) in Verbindung mit § 6 Abs. 3 Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs [AG BauGB]

I.      den Bebauungsplanentwurf X – B 16 zu beschließen sowie

II.   über den Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans X – B 16 zu entscheiden. (§ 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes [BezVG])

Auf den als Anlage beigefügten Entwurf der Rechtsverordnung und den Bebauungsplanentwurf X – B 16 einschließlich Begründung wird verwiesen.

Norbert Kopp
Bezirksbürgermeister

Uwe Stäglin
Bezirksstadtrat

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Die Vorlage wurde am 23.08.2011 in der 58. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz beraten und bei einer Abstimmung mit 12 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme der Vorlage empfohlen.

 

 

Hippe

Ausschussvorsitzender

 

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Die BVV hat in ihrer 51. Sitzung am 31.08.2011 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wird gebeten aufgrund des abgewogenen und beschlossenen Ergebnisses der erneuten öffentlichen Auslegung (§ 4a Abs. 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch [BauGB]) in Verbindung mit § 6 Abs. 3 Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs [AG BauGB]

I.  den Bebauungsplanentwurf X – B 16 zu beschließen sowie

II.            über den Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans X – B 16 zu entscheiden. (§ 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes [BezVG])

Auf den als Anlage beigefügten Entwurf der Rechtsverordnung und den Bebauungsplanentwurf X – B 16 einschließlich Begründung wird verwiesen.

 

 

Rögner-Francke

BVVorsteher

 

 
 

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