Drucksache - 1977/III
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber der Landesebene dafür einzusetzen, dass die Grundstücksverwaltung weiter in bezirklicher Zuständigkeit verbleibt.
Begründung:
Erfolgt mündlich.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 14. Juni 2011
Für die Fraktion der SPD
Karnetzki Köhne
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Der Antrag ist aufgrund des Diskontinuitätsprinzips mit Ablauf der 3. Wahlperiode verfallen.
Rögner-Francke BVVorsteher
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