Drucksache - 1960/III
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, vor Erklärung der vorzeitigen Planungsreife des Sondergebietes im Bereich "Truman Plaza" und der Umwidmung des Grünstreifens an der Clayalle zu prüfen, ob die Eiche im Zulieferbereich zum Vollsortimenter dadurch erhalten werden kann, dass der Wendehals für die Zulieferer nach Nordosten statt nach Südwesten geplant wird. Falls die Eiche nicht erhalten werden kann oder nicht erhaltenswert erscheint, ist im Städtebaulichen Vertrag oder im B-Plan festzuhalten, dass der Investor im Grünstreifen des Sondergebietes ca. 20 Bäume mit einem Stammumfang von 35 bis 40 cm pflanzt.
Begründung:
Evident.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 14.06.2011
Für die Fraktion GRÜNE
Markl-Vieto Köhne
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Der Antrag wurde am 28.06.2011 in der 55. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz beraten und wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, vor Erteilung der Baugenehmigung des Sondergebietes im Bereich "Truman Plaza" und der Umwidmung des Grünstreifens an der Clayalle zu prüfen, ob die Eiche im Zulieferbereich zum Vollsortimenter dadurch erhalten werden kann, dass der Wendehals für die Zulieferer nach Nordosten statt nach Südwesten geplant wird. Falls die Eiche nicht erhalten werden kann oder nicht erhaltenswert erscheint, ist im Städtebaulichen Vertrag oder im B-Plan festzuhalten, dass der Investor im Grünstreifen des Sondergebietes ca. 20 Bäume mit einem möglichst großen sinnvollen Stammumfang pflanzt.“
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 12 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Hippe Ausschussvorsitzender
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Die BVV hat in ihrer 51. Sitzung am 31.08.2011 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, vor Erteilung der Baugenehmigung des Sondergebietes im Bereich "Truman Plaza" und der Umwidmung des Grünstreifens an der Clayalle zu prüfen, ob die Eiche im Zulieferbereich zum Vollsortimenter dadurch erhalten werden kann, dass der Wendehals für die Zulieferer nach Nordosten statt nach Südwesten geplant wird. Falls die Eiche nicht erhalten werden kann oder nicht erhaltenswert erscheint, ist im Städtebaulichen Vertrag oder im B-Plan festzuhalten, dass der Investor im Grünstreifen des Sondergebietes ca. 20 Bäume mit einem möglichst großen sinnvollen Stammumfang pflanzt.
Rögner-Francke BVVorsteher
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