Drucksache - 1952/III
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, eine Regelung zu finden, die Geschäftsstelle des Bezirksschul-beirates mit einer Vertretung zu besetzen, wenn die Leiterin der Geschäftsstelle während der Zeit im Urlaub ist, in der an den Schulen der Unterrichtsbetrieb stattfindet.
Begründung:
Die Leiterin der Geschäftsstelle des Bezirksschulbeirates Steglitz-Zehlendorf befand sich im Monat Mai 2011 im Urlaub. Dies bedeutet, dass in der Zeit keine wichtigen Informationen der Landesgremien, Einladungen, Protokolle etc. an die Mitglieder des Bezirksschulbeirates weitergeleitet werden konnten. Die Mitglieder des Bezirksschulbeirates sind damit in der Ausübung ihrer Mitbestimmungs-rechte in erheblichem Maße behindert.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 07. Juni 2011
Für die Fraktion der FDP
Rolf Breidenbach, Siegfried Tulke
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Der Antrag wurde am 06.09.2011 in der 54. Sitzung des Schulausschusses beraten und von der Antrag stellenden Fraktion zurückgezogen.
Krohm Ausschussvorsitzende
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