Drucksache - 1951/III  

 
 
Betreff: Zustimmung zum Ausbau der Hildburghauser Straße von Bezirksgrenze bis Blanckertzweg und des Blanckertzweges
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
22.06.2011 
50. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtplanung und Naturschutz Empfehlung
28.06.2011 
55. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz vertagt   
19.07.2011 
56. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz im Ausschuss abgelehnt   
Haushaltsausschuss Empfehlung

Sachverhalt
Anlagen:
Ursprungsvorlage vom 31.05.2011
BE Stapl vom 19.07.2011
Erledigung vom 19.10.2011

1



 

 

1.              Gegenstand der Vorlage:              Zustimmung zum Ausbau der Hildburghauser Straße von Bezirksgrenze bis Blanckertzweg und des Blanckertzweges

                           

                           

 

2.              Berichterstatter :              Bezirksstadtrat Stäglin

 

3.        

Die Bezirksverordnetenversammlung wird gebeten, Folgendes zu beschließen :

Der vom Bezirksamt erneut vorgelegten Variante zum Ausbau der Hildburghauser Straße von Bezirksgrenze bis Blanckertzweg und des Blanckertzweges wird mit folgenden Änderungen gegenüber der ursprünglichen Variante zugestimmt:


Die ursprünglich vorgesehenen kurzen baulichen Radwegeabschnitte in der Hildburghauser Straße zwischen Oberhofer Weg und Verlängerter Georgenstraße sowie im Bereich der Geraer Straße werden nicht gebaut.
An der Einmündung Hildburghauser Straße / Geraer Straße wird eine Mittelinsel angelegt.
Für die Änderung bzw. Erneuerung der Straßenbeleuchtung werden keine Straßenausbau­beiträge erhoben.

 

4.         Vorbemerkung:
Wie mit dem Ältestenrat der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) verabredet, wird diese Vorlage, die in weiten Teilen der Vorlage BVV-Drs. Nr. 1037 / III entspricht, erneut zur Beschlussfassung eingereicht. Dies geschieht in erster Linie, um der BVV eine im Vergleich zum BVV-Beschluss Nr. 717 vom 17.6.2009 eindeutige Willensäußerung zu ermöglichen, die nicht wieder Gefahr läuft, einem Bezirksaufsichtsverfahren gem. §§ 9 ff AZG ausgesetzt zu werden. Darüber hinaus haben sich im Vergleich zur Vorlage Drs. Nr. 1037 / III Rechts­änderungen und neue Erkenntnisse – insbesondere zum Verzicht auf die Beitrags­pflicht für Einrichtungen der Straßenbeleuchtung - ergeben, die in diese Vorlage eingearbeitet werden mussten. Zur besseren Lesbarkeit wurden alle Stellen mit wesentlichen Änderungen des Textes mit einem Randstrich auf der linken Seite versehen.
 

Begründung :


Der Umbau der Hildburghauser Straße von Bezirksgrenze bis Blanckertzweg und des Blanckertzweges wurde im Jahr 2002 zur Investitionsplanung des Landes Berlin mit damals geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 8 Mio. € angemeldet und nach Beratungen und Beschluss des Abgeordnetenhauses in die I-Planung aufgenommen.

 

Bei der daraufhin erfolgten Entwurfsplanung für die Hildburghauser Straße unter Zugrundelegung des zu diesem Zeitpunkt noch geltenden Erschließungsbeitragsgesetzes musste wegen des erheblichen Altbaumbestandes und der vorhandenen Eigentums- und Straßenfluchtlinien weitgehend auf eine Fahrbahn- und Gehwegverbreiterung verzichtet werden. Lediglich in einigen Teilbereichen hätten Radverkehrsanlagen vorgesehen werden können.

 

Im Blanckertzweg sah die erste Planung wegen des insgesamt zur Verfügung stehenden Querschnittes von 20 m Breite baulich separate Radwege auf beiden Straßenseiten und die Verbreiterung der Fahrbahn von 6 auf 7 m vor, was den heutigen Anforderungen an eine Hauptverkehrsstraße entspricht.


Diese Planung wurde bereits im Jahr 2005 dem damaligen Ausschuss für Bauen und Verkehr der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf vorgelegt.

Nach dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Erschließungsbeitragsgesetz hätten 90 % der Kosten auf die Anlieger umgelegt werden müssen, da die Straße nie endgültig ausgebaut war. Nach eingehender Diskussion hatte der Ausschuss dieser Baumaßnahme zugestimmt.


Auf Grund des am 25.3.2006 in Kraft getretenen Straßenausbaubeitragsgesetzes (StrABG) vom 16.3.2006 in Verbindung mit dem neuen § 15 a Erschließungsbeitragsgesetz (EBG) wurde geprüft und festgestellt, dass für den Ausbau dieses Straßenzuges nach Abschluss der Baumaßnahme nunmehr Straßenausbaubeiträge zu erheben sind, weil die Straßenbauleistungen bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht beauftragt waren.


Nach § 3 Abs. 3 StrABG sind die Beitragspflichtigen rechtzeitig vor Beginn einer Ausbaumaßnahme über deren Bereich, die Art und den Umfang sowie über die Höhe der zu erwartenden Kosten und die für das Grundstück voraussichtlich anfallenden Beiträge schriftlich zu informieren. Dabei ist ihnen Gelegenheit zu geben, Stellung zu nehmen und Einwände zu äußern oder Vorschläge einzubringen. Die Äußerungen sind in die Entscheidung über die Ausbaumaßnahme einzubeziehen. Die Beitragspflichtigen sind berechtigt, hierzu die Planungsunterlagen einzusehen. Vor der Entscheidung über die durchzuführende Ausbauvariante ist die Zustimmung der Bezirksverordnetenversammlung, bei Ausbaumaßnahmen der Hauptverwaltung die des zuständigen Ausschusses des Abgeordnetenhauses einzuholen.


Mit  Schreiben  vom  27.03.2007  wurden  749  beitragspflichtige  Anlieger  gem. § 3 Abs. 3 StrABG erstmalig über die Ausbaumaßnahme und den nach derzeitiger Sach- und Rechtslage voraussichtlich auf das jeweilige Grundstück entfallenden Ausbaubeitrag informiert worden. Gleichzeitig wurde zu einer Informationsveranstaltung am 16.04.2007 in der Aula der Grundschule am Karpfenteich in der Hildburghauser Straße eingeladen. Auf der gut besuchten Veranstaltung in der Schule am Karpfenteich wurden den Beitragspflichtigen die Planungsunterlagen und die Berechnungsweise der Beiträge sowie eine Planungsvariante erläutert. Die Planung wurde ebenfalls im Internet bereitgestellt.

 

Auf Grund dieser Informationen gingen im Fachbereich Tiefbau bis zum 10.05.2007 142 z.T. gleichlautende Schreiben von Beitragspflichtigen ein. In 26 dieser Schreiben wurden grundsätzliche Einwände gegen eine Beteiligung nach dem Straßenausbaubeitragsgesetz oder gegen die Flächenberechnung erhoben bzw. es wurde prinzipiell gegen diese Baumaßnahme protestiert, inhaltliche Vorschläge für die Straßenplanung wurden darin jedoch nicht gemacht.

 

Unklarheiten der Anlieger über die Flächenangaben und auch über Darstellungsdetails in den Plänen wurden vom Fachbereich Tiefbau jeweils im Einzelfall erläutert.

 

Einzelne Wünsche oder Hinweise auf neue oder geänderte Grundstückszufahrten wurden in die Ausführungsplanung übernommen. Mit 96 gleichlautenden Schreiben wurde gefordert, keinen Neubau durchzuführen, auf Parkplätze zu verzichten, da die meisten Anwohner Stellplätze haben, keine Radwege anzulegen und Tempo 30 beizubehalten.

 

Noch bevor die BVV mit diesen Ergebnissen befasst werden konnte, erfolgten weitergehende BVV-Beschlüsse, die eine Wiederholung des Verfahrens notwendig machten.
Die Straßenplanung wurde überarbeitet, insbesondere hinsichtlich der Radwegführung im Blanckertzweg, und es wurden mehrere Alternativen zur Diskussion gestellt.

 

Die favorisierte Variante des Fachbereichs Tiefbau sah nunmehr vor, auf der Fahrbahn des Blanckertzweges beidseitig Fahrrad-Angebotsstreifen anzulegen. Diese Maßnahme wurde nach Rücksprachen mit Fahrradverbänden und Vertretern der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung als sicherste Variante angesehen. Gleichzeitig wird das vorhandene Birkenwäldchen durch diese Maßnahme weniger stark beeinträchtigt, was auch dem Wunsch vieler unmittelbarer Anwohner entspricht. An der Einmündung Blanckertzweg / Hildburghauser Straße wurde eine Mittelinsel zur Erleichterung des Überquerens angelegt. Das AWO-Gebäude konnte erhalten bleiben.

 

Mit Schreiben vom 06.02.2008, dem eine 4-seitige Informationsbroschüre beigefügt war, wurden die Anlieger nochmals umfangreich über die neuen Planungen informiert.

 

Die erarbeitete Planung entspricht den geltenden technischen Mindestanforderungen hinsichtlich der Fahrbahn- und Gehwegbefestigung des Landes Berlin (Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus - RStO 01 - / Ausführungsvorschriften zu § 7 des Berliner Straßengesetzes über Geh- und Radwege – AV Geh- und Radwege) und wurde mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und der Zentralen Straßenverkehrsbehörde bei der Verkehrslenkung Berlin abgestimmt.

 

Eine billigere Befestigungsart sowohl für die Gehwege als auch für die Fahrbahn würde nicht mehr den verkehrlichen Anforderungen genügen. Weiterhin hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, die gem. Nr. 10 Abs. 4 ZustKat AZG für die Planung von Hauptverkehrsstraßen zuständig ist und somit den Straßenquerschnitt bestimmen kann, mitgeteilt, dass einem Ausbau ohne Anlagen für den Radverkehr – soweit aus Platzgründen machbar – nicht zugestimmt wird.

 



Nach einer überschlägigen Berechnung entsprechend der vor der Gesetzesänderung gültigen Sach- und Rechtslage hätte sich der umlagefähige Aufwand gemäß Straßenausbaubeitragsgesetz mit voraussichtlich 1,92 Mio. € ergeben. Auf Grund des 1. Gesetzes zur Änderung des Straßenausbaubeitragsgesetzes vom 8.7.2010 sind die Kosten für Straßenbeleuchtung nicht mehr umlagefähig, so dass sich der umlagefähige Aufwand auf ca. 1,82 Mio. € vermindert hat. Dieser Betrag entspricht ca. 36 % der Gesamtbaukosten der geprüften BPU in Höhe von 5.080.000 €. Es wird darauf hingewiesen, dass nach dem vormals geltenden Erschließungsbeitragsgesetz ca. 90 % der Kosten umlagefähig gewesen wären.

 

Die tatsächlich zu zahlenden Beträge, die die überwiegende Mehrheit der beitragspflichtigen Anlieger nach der vorläufigen Berechnung zu erwarten hat, schwanken abhängig von der Grundstücksgröße und der Bebauung des Grundstückes zwischen ca. 1.500 und ca. 4.000 €. Die Beträge für Eigentumswohnungen sind aber noch wesentlich geringer. Vereinzelt ergeben sich aber bei sehr großen oder gewerblich genutzten Grundstücken erheblich größere Summen.

 

Hierbei muss ausdrücklich betont werden, dass die bisher genannten Baukosten und damit auch die Beiträge der Anlieger lediglich auf einer vorläufigen Kostenberechnung mit realistischen Preisansätzen beruhen. Die Baumaßnahme muss öffentlich ausgeschrieben werden, wobei sich bei den tatsächlichen Baukosten Abweichungen zu den bisherigen Berechnungen ergeben werden. Alle genannten Beträge können daher nicht garantiert werden und stellen lediglich eine Größenordnung dar.

 

Bis zum 15.04.2008 waren im Fachbereich Tiefbau als Reaktion auf sein Schreiben vom 6.2.2008 insgesamt 51 Schreiben von Beitragspflichtigen eingegangen.

 

23 Anlieger bekundeten eine generelle Ablehnung der Baumaßnahme auf der Grundlage des Straßenausbaubeitragsgesetzes bzw. hatten Fragen zur Beitrags- und Flächenberechnung. Diese Fragen wurden vom FB Tiefbau schriftlich oder telefonisch mit den jeweiligen Anliegern geklärt.

 

28 Anlieger, also 4 % der insgesamt ca. 750 Beitragspflichtigen, äußerten sich direkt zu den Planungen. Diese Einwände und Vorschläge betreffen zusammengefasst die folgenden Punkte, die auch in der ersten Anliegerbeteiligung schon genannt wurden:
 

 

·                Parkbuchten sind überflüssig, da die meisten Anlieger Stellplätze auf dem Grundstück haben

Das Bezirksamt ist der Auffassung, dass angesichts des zur Zeit vorhandenen Parkdruckes auch nach einem Umbau mit erheblichem Abstellbedarf auf der Straße zu rechnen sein wird.
Es ist  aber grundsätzlich vorgesehen, die Gesamtzahl der Abstellmöglichkeiten für PKW in den Seitenbereichen um ca. 30 % zu verringern.
Bei den geplanten Parkbuchten wird an der Fahrbahnkante ein flacher Bordstein mit einer Kante von ca. 3 cm verlegt und die Parkplatzfläche mit Betonverbundsteinpflaster in Bauklasse V hergestellt.
Damit wird erreicht, dass der Einparkvorgang wesentlich erleichtert und beschleunigt wird. Immerhin würde ohne diese Maßnahme der Bordstein eine Höhe von 10 bis 13 cm aufweisen, was besonders beim häufig notwendigen Rückwärtseinparken erhebliche Probleme bereiten kann. Die Gefährdungen durch den nachfolgenden Verkehr werden durch die vom Amt favorisierte Bauweise vermindert. Vor allem werden aber auch Fußgänger und Radfahrer auf dem gemeinsam zu benutzenden schmalen Gehweg vor rücksichtslosen oder gedankenlosen Autofahrern geschützt.
Diese Ausführung wurde mit Vertretern der Bürgerinitiative am 30.10.2008 einvernehmlich besprochen.
Der Einwand konnte nur in dem beschriebenen Umfang bei der Straßenplanung berücksichtigt werden.
 

·                Radwege sind überflüssig

Wie weiter oben schon erwähnt, stimmt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung einem Straßenausbau ohne Radverkehrsanlagen im Blanckertzweg nicht zu. Immerhin beträgt die Kfz-Belastung ca. 13.000 Kfz / 24 Std. In der Hildburghauser Straße, in der aus Platzgründen keine Radverkehrsanlagen oder nur kurze Radwegabschnitte mit problematischen Einfädelungsbereichen auf die Fahrbahn hätten angelegt werden können, werden die Gehwege – wie bereits jetzt schon – zum Befahren für Radfahrer freigegeben.
Das Bezirksamt hat eine Verkehrszählung der Radfahrer am Knoten Blanckertzweg / Hildburghauser Straße durchgeführt. Nach dieser Zählung, die am Mittwoch, den 24. Juni 2009 in der Zeit von 7.00 bis 16.00 Uhr durchgeführt wurde, befuhren 108 Radfahrer den Blanckertzweg, obwohl die baulichen Voraussetzungen für das Radfahren im Blanckertzweg derzeit als eher schlecht einzustufen sind. Bessere Radverkehrsanlagen im Blanckertzweg werden dazu führen, dass die vorhandenen Radfahrer sicher geführt werden und dass zusätzlicher Radverkehr an dieser Stelle induziert werden kann.
Der ADFC teilte dazu mit Schreiben vom 12.6.2009 mit, dass ein Angebotsstreifen im Blanckertzweg erforderlich ist und ein Verzicht darauf zu einer Gefährdungssituation führen würde.
Auch unter dem Gesichtspunkt der bezirklichen Nachhaltigkeitsziele, das Radfahren und umweltschutzfördernde Maßnahmen zu fördern, kann auf den weitestgehenden Bau von Radverkehrsanlagen an Hauptverkehrsstraßen nicht verzichtet werden. Dabei sollte, soweit möglich, eine Trennung von Fußgänger- und Radverkehr wegen der zwangsläufig entstehenden Konflikte angestrebt werden.
Der Einwand konnte nur in dem beschriebenen Umfang bei der Straßenplanung berücksichtigt werden.
 

·                Abriss des AWO-Gebäudes und Fortführung der Radwege auf den Gehwegen im Blanckertzweg

Mit dem BVV-Beschluss Nr. 1177 vom 21.06.2006 (Drs. Nr. 1973 / II) wurde das Bezirksamt ersucht, eine Planungsvariante unter Erhalt des AWO-Gebäudes zu erarbeiten, denn die ersten Entwurfsplanungen sahen eine Verbreiterung des Blanckertzweges vor, bei der der südliche Flügel des AWO-Gebäudes hätte abgerissen werden müssen. Die daraufhin erfolgte Umplanung liegt vor. Die überbreite Fahrspur vor der LSA mit einer Breite von 4 m zuzüglich der überfahrbaren Fahrrad-Angebotsspur mit einer Breite von 1,50 m ermöglichen auch ein Nebeneinanderfahren von zwei Pkw, so dass ein Rückstau durch Linksabbieger, die aber an dieser Einmündung eher selten anzutreffen sind, nicht zu befürchten ist.
Auf eine Mittelinsel kann an dieser Einmündung verzichtet werden.
Durch den alternativen Abriss des AWO-Gebäudes wäre ein großzügigerer Ausbau des Einmündungsbereiches mit separaten, normalbreiten Abbiegespuren und einer Mittelinsel möglich. Wegen der größer auszubauenden Fahrbahnflächen würden die Baukosten jedoch auch um ca. 17.000 € steigen. Verkehrstechnisch ist diese Vergrößerung nicht zwingend erforderlich.
Nach allgemein anerkannten Grundsätzen ist die Führung des Radverkehrs auf separaten Angebotsstreifen die sicherste Variante. Zusätzlich würde die Breite des vorhandenen Grünstreifens („Birkenwäldchen“) durch Radwege auf den Seitenräumen stärker reduziert.
Dem Einwand wurde aus den dargelegten Gründen nicht gefolgt.

 

·                Keine Verringerung des Grünstreifens im Blanckertzweg

Da auf den Bau von Radverkehrsanlagen nicht verzichtet werden kann, ist eine Verringerung der Breite des Grünstreifens unumgänglich. Bei der Anlage der vom Bezirksamt vorgeschlagenen Fahrrad-Angebotsstreifen auf der Fahrbahn verbleibt eine Breite von 4,80 m. Bei Radwegen auf den Seitenräumen hätte der Grünstreifen auf 4,55 m reduziert werden müssen.
Der Fachbereich Naturschutz und Grünflächen wird als Ersatz 19 widerstandsfähige Ulmen neu pflanzen, so dass auch nach dem Ausbau ein baumbestandener Grünstreifen erhalten bleibt.
Der Einwand konnte nur in dem beschriebenen Umfang bei der Straßenplanung berücksichtigt werden.

 

·                Die Bushaltestelle vor dem Haus Hildburghauser Straße 89 soll entfallen, da der Abstand zur nächsten Haltestelle relativ gering ist.

Nach schriftlicher Stellungnahme der BVG zu diesem Vorschlag sind die vorgesehenen Haltestellen für die Bedienung des Einzugsgebietes zwingend erforderlich, so dass auf sie nicht verzichtet werden kann.
Dem Einwand wurde aus den dargelegten Gründen nicht gefolgt.

 

·                Keine Kosten für Grünanlagen

Die in der BPU veranschlagten Kosten für Maßnahmen des Fachbereiches Naturschutz und Grünflächen betreffen überwiegend Kosten für das Fällen nicht mehr standsicherer Bäume und für die entsprechenden Ersatzpflanzungen. Sie sind somit Teil der Straßenbaumaßnahme.
Ob dem Einwand also gefolgt werden kann, ist zurzeit noch offen und wird spätestens zum Zeitpunkt der Veranlagung entschieden.

 

·               

Keine Kosten für Beleuchtung

Kosten für die Änderung bzw. Erneuerung der Straßenbeleuchtung sind nicht beitragspflichtig.
Auf Grund einer zwischenzeitlichen Änderung des Straßenausbaubeitragsgesetzes wurde die Straßenbeleuchtung als straßenausbaubeitragsfähige Teileinrichtung aus dem Straßenausbaubeitragsgesetz herausgenommen, so dass die beitragspflichtigen Anlieger auch rückwirkend nicht mehr zu Beiträgen herangezogen werden, wenn die Straßenbeleuchtung verbessert oder erneuert wird.
Dem Einwand konnte auf Grund der Rechtsänderung entsprochen werden.

 

 

In der ersten Anliegerbeteiligung vom 27.3.2007 sind zusätzlich noch die folgenden Stellungnahmen eingegangen :
 

·         Es soll eine „Variante 3“ ohne Anwendung des Straßenausbaubeitragsgesetzes erarbeitet werden

Eine kleinteilige Erneuerung der Verschleißdecke wurde bereits in der Vergangenheit mit erheblichem Aufwand aus Mitteln der baulichen Unterhaltung durchgeführt. Ebenso wurden in den vergangenen Jahren auftretende Fugen und Risse versiegelt und Oberflächenschlämmen aufgetragen. Alle diese Maßnahmen konnten aber das Fortschreiten der inzwischen auch augenscheinlich erkennbaren Schäden nicht verhindern. Immerhin liegen dem Fachbereich Tiefbau auch wiederholte Beschwerden von Anwohnern über die Erschütterungen und Lärmbelästigungen vor, die nicht durch kleine Asphalterneuerungen, die im Handeinbau erfolgen müssen und zwangsläufig eine gewisse Unebenheit aufweisen, grundlegend geändert werden können.
Das weitere Hinausschieben einer Grundinstandsetzung dieser ca. 60 Jahre alten Straße ist wirtschaftlich nicht zu vertreten und aus Mitteln der Unterhaltung nicht zu finanzieren. Die Verzögerung einer Sanierung entsprechend dem Stand der Technik und dem tatsächlichen Verkehrsaufkommen kann nicht verantwortet werden und würde lediglich spätere Generationen belasten. Eine Grundinstandsetzung der gesamten Fahrbahnkonstruktion ist auf Grund der vorhandenen Schäden unabwendbar. Die vorhandenen Risse, Versackungen und Verformungen setzen sich bis in die Tragschichten fort.
Der Vorwurf der Unterlassung von notwendigen Instandsetzungsarbeiten ist, wie zuvor genannt, nicht gerechtfertigt.
Ebenso entsprechen auch die Gehwege nicht den Anforderungen an einen verkehrssicheren Zustand. Die derzeit zum Parken freigegebenen unbefestigten Unterstreifen werden in weiten Bereichen durch das Rangieren ausgefahren und es bilden sich an den freiliegenden Bordsteinkanten besorgniserregende Kanten.
Dem Einwand wurde aus den dargelegten Gründen nicht gefolgt.

 

·         Die geplanten Parkhäfen reduzieren das Angebot an Parkmöglichkeiten und sind deshalb nachteilig.

Im Gegensatz zu dem oben genannten Punkt wird hier bemängelt, dass der Parkraum nicht ausreichend sein könnte.
Es ist zutreffend, dass wegen der etwas vergrößerten Baumscheiben nicht mehr so dicht an die Bäume herangefahren werden kann und dadurch der Platz verringert wird. Es war jedoch Wunsch des Ausschusses für Bauen und Verkehr, große Baumscheiben zu erhalten. Die Bürgerinitiative hatte sogar einmal die Forderung erhoben, auf Abstellplätze auf Straßenland völlig zu verzichten.
Der Einwand konnte nur in dem beschriebenen Umfang bei der Straßenplanung berücksichtigt werden.

 

·         Keine Kosten für den Ausbau der Regenentwässerung.

Eine intakte und vollständige Regenentwässerung der Straße ist Voraussetzung für die Verkehrssicherheit. Hierauf kann nicht verzichtet werden. (Aquaplaning, Spritzwasser, gefrierende Pfützen etc.)
Bei einer Besprechung im Dienstgebäude des FB Tiefbau mit zwei Vertretern der Bürgerinitiative und den Berliner Wasserbetrieben am 20.1.2009 erläuterten die BWB die allgemeinen Zusammenhänge des in Berlin vorhandenen Regenwassernetzes. Die Mitarbeiterin der BWB erklärte definitiv, dass sowohl in der Hildburghauser Straße als auch im gesamten Gebiet von Lankwitz und Lichterfelde keine Mischwasserkanäle vorhanden sind. Eine Ableitung des Regenwassers in die Schmutzwasserkanalisation ist nach den geltenden technischen Vorschriften nicht zulässig. Die Schmutzwasserkanalisation ist für die Ableitung von Regenwasser nicht dimensioniert, so dass bei stärkeren Regenfällen mit Überschwemmungen durch Schmutzwasser zu rechnen wäre.
Dem Einwand wurde aus den dargelegten Gründen nicht gefolgt.

 

·         Es sollen keine Linden in der Hildburghauser Straße gepflanzt werden.

Der Fachbereich Naturschutz und Grünflächen hat mitgeteilt, dass ca. 67 zur Zeit auch schon vorhandene Linden aus dem Altbaumbestand erhalten bleiben werden. Demzufolge sollen die Lückenschließungen ebenfalls mit Linden (Tilia cordata ´Greenspire´) geschlossen werden. Diese Lindensorte zeichnet sich durch hervorragende Eigenschaften aus. Sie verträgt sehr gut Hitze und Trockenheit und hat geringe Wasseransprüche.
Dem Einwand wurde aus den dargelegten Gründen nicht gefolgt.

 

·         Radwege im Blanckertzweg werden begrüßt

In fünf individuellen Schreiben wurden von unmittelbaren Anwohnern des Blanckertzweges die geplanten Radverkehrsanlagen im Blanckertzweg ausdrücklich begrüßt.

Dieser Hinweis wurde in dem weiter oben beschriebenen Umfang bei der Straßenplanung berücksichtigt.


Auch nach der Auswertung der zweiten Anliegerbeteiligung fanden weitergehende Erläuterungen und Abstimmungen mit Vertretern der Bürgerinitiative statt. Die behandelten Themen entsprechen überwiegend denen des BVV-Bschlusses Nr. 571 vom 10.12.2008 und können der Vorlage zur Kenntnisnahme, die das Bezirksamt zu diesem Beschluss vorgelegt hat, entnommen werden.

 

Die vom Fachbereich Tiefbau nunmehr aufgestellte Ausbauvariante für den Blanckertzweg sieht vor, Radfahrstreifen auf der Fahrbahn des Blanckertzweges anzulegen. An der Einmündung Osdorfer Straße wird auf separate Links- und Rechtsabbiegespuren und eine Mittelinsel verzichtet. Der Linksabbiegeverkehr ist gering und behindert nicht den Abfluß aus dem Stauraum. Nahe der Einmündung des Blanckertzweges in die Hildburghauser Straße wird eine Mittelinsel zur Erleichterung des Überquerens des Blanckertzweges gebaut.

In der Hildburghauser Straße werden vom Gehweg abgesetzte Parkhäfen gebaut, die die Fußgänger und Radfahrer auf dem Gehweg und die Baumwurzeln vor dem Befahren schützen. Die ursprünglich vorgesehenen kurzen baulichen Radwegeabschnitte in der Hildburghauser Straße zwischen Oberhofer Weg und Verlängerter Georgenstraße sowie im Bereich der Geraer Straße werden nicht gebaut.

An der Einmündung Hildburghauser Straße / Geraer Straße wird zusätzlich eine Mittelinsel angelegt.

 

Unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen und der Erläuterungen, die insbesondere der Bürgerinitiative gegeben worden sind, soll der Straßenzug Hildburghauser Straße / Blanckertzweg nach der Grundvariante des Fachbereiches Tiefbau (Varianten 1.2, 2.1 und 3.1) mit den vorgenannten Änderungen ausgebaut werden. Die von einigen Anliegern gewünschten zusätzlichen Grundstückseinfahrten und Parkplätze werden berücksichtigt. Das Gebäude der AWO bleibt vollständig erhalten.

Die erwarteten Einnahmen aus Straßenausbaubeiträgen bei Kap. 4212, Tit. 34104 von ca. 1,8 Mio. € würden helfen, die Einnahmevorgabe der Senatsverwaltung für Finanzen zu erfüllen, was dem Haushaltsergebnis zu Gute käme.

 



Die BVV hatte dem vom Bezirksamt vorgelegten Ausbauprogramm mit Beschluss Nr. 717 vom 17.06.2009 nur unter der Maßgabe eines Verzichtes sämtlicher Radverkehrsanlagen im Blanckertzweg zugestimmt und damit der Ausbauvariante des Bezirksamts insgesamt jedenfalls nicht zugestimmt. (Dadurch würde sich der umlagefähige Gesamtaufwand nach einer überschlägigen Berechnung von 1.820.000 € um ca. 25.000 € auf ca. 1.795.000 €, also um ca. 1,4 % vermindern.).

Mit Beschluss Nr. 788 vom 21.10.2009 wurde die Ablehnung des vom Bezirksamt vorgelegten Ausbauprogramms (Ausbau mit Radfahrangebotsstreifen im Blanckertzweg) bestätigt.

 



Über diese Beschlusslage musste die für die Planung von Hauptverkehrsstraßen zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung informiert werden, die jedoch nach wie vor ihre Forderung nach separaten Radverkehrsanlagen im Blanckertzweg aufrecht erhält.

Da sie den Beschluss Nr. 717 für rechtswidrig hält, hat sie die Senatsverwaltung für Inneres und Sport aufgefordert, ein Bezirksaufsichtsverfahren gem. §§ 9 ff. AZG einzuleiten, welches noch nicht abgeschlossen ist.


Es muss von Seiten des Bezirksamtes und hier insbesondere des Fachbereiches Tiefbau, der für die öffentlichen Straßen im Bezirk verantwortlich ist, dringend darauf hingewiesen werden, dass sich der Zustand der Hildburghauser Straße wegen des inzwischen vergangenen Zeitraumes derart verschlechtert hat, dass die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit mit zumutbaren Mitteln kaum gewährleistet werden kann. Die Berliner Wasserbetriebe haben darauf hingewiesen, dass eine zügige Entscheidung nötig ist, um eine Ausschreibung und den Bau der Regenwasseranlagen noch im Jahr 2011 gewährleisten zu können. Auch der Fachbereich Tiefbau wird für die endgültigen Ausführungsplanungen sowie die Veranlassung der Arbeiten aller beteiligten Verwaltungen (Lichtsignalanlagen, öffentliche Beleuchtung, Ausschreibung etc.) noch erhebliche Bearbeitungszeit benötigen.


Da die Kostenreduzierung für die Anlieger durch den Wegfall der Kosten für die Straßenbeleuchtung weitaus höher ist, als die Kostenbelastung durch die vorgesehenen Radverkehrsanlagen im Blanckertzweg, wird die BVV dringend gebeten, dieser Vorlage nunmehr zuzustimmen.

 

 

 

Norbert Kopp

Uwe Stäglin

Bezirksbürgermeister

Bezirksstadtrat

 

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Die Vorlage wurde am 19.07.2011 in der 56. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz beraten und bei einer Abstimmung mit 6 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung abgelehnt.

 

Dem federführenden Ausschuss wird die Ablehnung der Vorlage empfohlen.

 

 

Hippe

Ausschussvorsitzender

 

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Die Vorlage ist aufgrund des Diskontinuitätsprinzips mit Ablauf der 3. Wahlperiode verfallen.

 

 

Rögner-Francke

BVVorsteher

 

 
 

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