Drucksache - 1949/III  

 
 
Betreff: Zustimmung zur Erneuerung der Regenentwässerung in der Straße Im Mittelbusch in der Teilstrecke von Kirchweg bis Von-Luck-Straße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Dringliche Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
22.06.2011 
50. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtplanung und Naturschutz Empfehlung
28.06.2011 
55. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz vertagt   
19.07.2011 
56. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz im Ausschuss abgelehnt   
Haushaltsausschuss Empfehlung

Sachverhalt
Anlagen:
Ursprungsvorlage vom 17.05.2011
Anlage
Rücknahme Dringlichkeit vom 18.05.2011
BE Stapl vom 19.07.2011
Erledigung vom 19.10.2011

1



 

 

1. Gegenstand der Vorlage:   Zustimmung zur Erneuerung der Regenentwässerung in der Straße Im Mittelbusch in der Teilstrecke von Kirchweg bis Von-Luck-Straße.

2. Berichterstatter :              Bezirksstadtrat Uwe Stäglin

3. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Erneuerung der Regenentwässerung in der Straße Im Mittelbusch von Kirchweg bis Von-Luck-Straße ist durchzuführen. Die für die Baumaßnahme aufzuwendenden Kosten sind gemäß Straßenausbaubeitragsgesetz abzurechnen.

Begründung:

Es handelt sich um einen Regenwasserkanal DN 300 B mit einer Länge von ca. 194 m, ca. 1,5 m neben dem Bord im unbefestigten nördlichen Seitenstreifen liegend.

Der Kanal wurde 1937 gebaut und weist heute sehr starke Korrosionserscheinungen auf.

Durch die Lage im unbefestigten Seitenstreifen ohne Verkehrsbelastung ist die Geometrie der Rohre trotz starker, die Statik und Dichtigkeit des Kanals  stark einschränkender Schäden, noch erhalten.

Aus diesem Grund wird von den Berliner Wasserbetrieben als ökonomischste Variante eine Innensanierung („Relining“) vorgesehen, welche ohne aufwändige Erdarbeiten die Statik und Dichtheit des Kanals wiederherstellt. Auch die hier vorgesehene Schlauchsanierung stellt eine Erneuerung gemäß § 2 Abs. 3 StrABG dar. Wandstärke und Stabilität des Inlinerschlauches sind vorliegend so bemessen, dass nach der Härtung des Schlauches dieser auf Grund eigener Stabilität dem Bodendruck auch ohne die alte Ummantelung standhalten kann. Der Schlauch ist selbst tragfähig und ersetzt die Alte Anlage in vollem Umfang.

Die Instandsetzung der Schächte im oberen Meterbereich (Abdeckung und Konus) wird als Instandsetzung von den umlagefähigen Kosten abgesetzt.

r die Erneuerung der Regenentwässerung in der oben genannten Teilstrecke sind Straßenausbaubeiträge zu erheben. Die übliche Nutzungsdauer des Regenwasserkanales ist abgelaufen, sie beträgt mindestens 50 Jahre. Ein Regenwasserkanal hat eine durchschnittliche Nutzungsdauer von 50 Jahren, die Erneuerung hängt dann vom konkreten Zustand ab. Die Berliner Wasserbetriebe haben regelmäßig den Regenwasserkanal geprüft und gewartet. 2007 wurde dabei festgestellt, dass starke Korrosionserscheinungen die Erneuerung erforderlich machen.

Die Baumaßnahme der Berliner Wasserbetriebe zwischen Kirchweg und der östlichen Einmündung des Albiger Weges hat eine Länge von 194 m. Da die Anlieger an der Straße Im Mittelbusch zwischen der östlichen  Einmündung des Albiger Weges und der Von-Luck-Straße auf Grund des Straßengefälles zu dem zu erneuernden Regenwasserkanal Vorteile von der Baumaßnahme haben, wird eine Teilstrecke von Kirchweg bis Von-Luck-Straße gebildet. Die Teilstrecke hat eine Länge von 307 m. Sowohl die Länge der Teilstrecke, als auch die Länge der Baumaßnahme innerhalb der Teilstrecke erfüllen die rechtlichen Vorgaben.

Nach § 3 Abs. 3 StrABG sind die Beitragspflichtigen rechtzeitig vor Beginn einer Ausbaumaßnahme über deren Bereich, die Art und den Umfang sowie über die Höhe der zu erwartenden Kosten und die für das Grundstück voraussichtlich anfallenden Beiträge schriftlich zu informieren. Dabei ist ihnen Gelegenheit zu geben, Stellung zu nehmen und Einwände zu äern oder Vorschläge einzubringen.

Die Äerungen sind in die Entscheidung über die Ausbaumaßnahme einzubeziehen. Die Beitragspflichtigen sind berechtigt, hierzu die Planungsunterlagen einzusehen. Vor der Entscheidung über die durchzuführende Ausbauvariante ist die Zustimmung der Bezirksverordnetenversammlung, bei Ausbaumaßnahmen der Hauptverwaltung die des zuständigen Ausschusses des Abgeordnetenhauses einzuholen.

Mit  Schreiben  vom  11.05.2010  wurden  die beitragspflichtigen  Anlieger  gem. § 3 Abs. 3 StrABG erstmalig über die Ausbaumaßnahme und den nach derzeitiger Sach- und Rechtslage voraussichtlich auf das jeweilige Grundstück entfallenden Ausbaubeitrag informiert. Gleichzeitig wurde zu einer Informationsveranstaltung am 01.06.2010 eingeladen, zu der eine große Anzahl der Anlieger erschien.

Neben einigen Fragen, welche die individuellen Grundstücksangelegenheiten betrafen, wurden auch Einwände und Fragen bezüglich der Abrechnung vorgebracht. Diese konnten weitgehend vor Ort abschließend geklärt werden. Schriftliche Vorbringungen berührten ebenfalls nicht die technische Ausführung der Baumaßnahme, wurden jedoch, teilweise unter Einbeziehung der Berliner Wasserbetriebe, beantwortet. Hinreichend relevant in Bezug auf § 3 Abs. 3 Satz 2 und 3 StrABG war einzig die Frage nach alternativen Varianten zur vorgestellten Baumaßnahme. Nach § 3 Abs. 3 Satz 5 soll die Behörde in der Regel eine Ausbauvariante aufstellen und dabei kostengünstige Alternativausbauten benennen. Lt. Nr. 1.1.1.3 Ziffer 6 der AV StrABG erfolgt die Bemessung jeder Straßenentwässerungsanlage nach den anerkannten Regeln der Technik und den Auflagen der Umweltbehörde. Kostengünstigere Alternativen als die vorgestellte Innensanierung der Regenwasserkanals können daher nicht erstellt werden.

Die Berliner Wasserbetriebe haben mehrfach darauf hingewiesen, dass die Innensanierung des Regenwasserkanals kurzfristig erfolgen muss. Bisher müssen nur einige Schäden punktuell in offener Bauweise beseitigt werden. Wird der Beginn der Innensanierung weiter verzögert, wird es erforderlich, den Regenwasserkanal komplett auszuwechseln, was zu deutlich höheren Kosten für die Anlieger führen wird.

Durch die geplante Baumaßnahme entstehen Kosten in Höhe von geschätzten 107.347,00 €, von denen 65 % auf die anliegenden Grundstücke umgelegt werden, weil es sich bei der Straße Im Mittelbusch um eine Anliegerstraße handelt.

Der von der BVV mit Beschluss vom 19.01.2011 zur Drucksache 1593/III geforderte Nachweis der Notwendigkeit der geplanten Maßnahme ist auf Grund der Beschreibung des Zustandes der Regenentwässerungsanlage erbracht.

Die nach Durchführung und Abrechnung der Ausbaumaßnahme zu erwartenden Einnahmen an Straßenausbaubeiträgen in Höhe von ca. 70.000,00 € werden helfen, die von der Senatsverwaltung für Finanzen geforderten Einnahmevorgaben im Einnahmefeld E03 zu erfüllen.

Norbert Kopp

Uwe Stäglin

Bezirksbürgermeister

Bezirksstadtrat

 

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Die Vorlage wurde am 19.07.2011 in der 56. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz beraten und bei einer Abstimmung mit 6 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung abgelehnt.

 

Dem federführenden Ausschuss wird die Ablehnung der Vorlage empfohlen.

 

 

Hippe

Ausschussvorsitzender

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Die Vorlage ist aufgrund des Diskontinuitätsprinzips mit Ablauf der 3. Wahlperiode verfallen.

 

 

gner-Francke

BVVorsteher

 
 

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