Drucksache - 1946/III  

 
 
Betreff: Computerraum Dreilinden-Grundschule erhalten!
Status:öffentlichAktenzeichen:1272
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-FraktionCDU- und FDP-Fraktion
Verfasser:1. Hippe, Berning
2. Breidenbach
 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
18.05.2011 
49. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bauen, Liegenschaften und Gebäudeverwaltung Empfehlung
08.06.2011 
45. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Liegenschaften und Gebäudeverwaltung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
22.06.2011 
50. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Ursprungsantrag vom 16.05.2011
Beitritt FDP vom 17.05.2011
BE Bau vom 08.06.2011
Beschluss vom 22.06.2011
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 28.10.2015

Die BVV möge beschließen:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass der Auftrag der Schule gem. Berliner Schulgesetz zur Vermittlung von Medienkompetenz weiterhin für die Schülerinnen und Schüler in der Dreilinden-Grundschule erfüllt wird und deren seit 20 Jahren benutzter Computerraum nicht dem internen Behördenstreit zwischen Bauamt und Schulamt geopfert wird.

 

Begründung:

 

In der Dreilinden-Grundschule werden seit Jahren Schülerinnen und Schüler an Computern geschult und Unterrichtsprogramme laut Berliner Schulgesetz durchgeführt. Die Computer wurden mit Bezirksmitteln sowie mit Elternunterstützung angeschafft. Es kann daher nicht sein, dass der bis 2004 als Computerarbeitsraum geduldete Bereich im Jahre 2011 in Frage gestellt wird, obwohl nur formale Bedenken (Raumhöhe < 2,50 m, geringe Belichtung (bei Computerarbeit hilfreich) dagegen stehen. Das Bauamt widerlegt ein öffentliches Interesse an der Unterbindung der Nutzung durch Schülerinnen und Schüler durch ein siebenjähriges (!) Zuwarten im Übrigen selbst.

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 16. Mai 2011

 

 

Für die Fraktion der CDU                                                        Für die Fraktion der FDP

 

 

Hippe                                          Berning                                          Breidenbach

 

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Der Antrag wurde am 08.06.2011 in der 45. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Liegenschaften und Gebäudeverwaltung beraten und wie folgt geändert:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der Auftrag der Schule gem. Berliner Schulgesetz zur Vermittlung von Medienkompetenz weiterhin für die Schülerinnen und Schüler in der Dreilinden-Grundschule erfüllt wird und deren seit 20 Jahren benutzter Computerraum dementsprechend hergerichtet bzw. ausgestattet werden kann.

 

Begründung:

Unverändert.

 

Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 13 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Sitter-Pozin

Ausschussvorsitzende

 

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Die BVV hat in ihrer 50. Sitzung am 22.06.2011 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der Auftrag der Schule gem. Berliner Schulgesetz zur Vermittlung von Medienkompetenz weiterhin für die Schülerinnen und Schüler in der Dreilinden-Grundschule erfüllt wird und deren seit 20 Jahren benutzter Computerraum dementsprechend hergerichtet bzw. ausgestattet werden kann.

 

 

Rögner-Francke

BVVorsteher

 

 
 

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