Drucksache - 1941/III (neu)
Die BVV möge beschließen:
1. Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass in Steglitz-Zehlendorf mit Beginn der neuen Legislaturperiode der Bezirksverordneten-versammlung im Jahr 2011 gemäß § 7 Absatz 5 des Gesetzes über die Gleichbe-rechtigung von Menschen mit und ohne Behinderung (Landesgleichberechtigungs-gesetz – LGBG) ein Bezirksbehindertenbeirat gebildet wird.
2. Dem Bezirksbehindertenbeirat sollen als stimmberechtigte Mitglieder 10 Vertreter-innen oder Vertreter von im Bezirk Steglitz-Zehlendorf tätigen Verbänden , Vereinen und Organisationen, zu deren Aufgaben die Unterstützung der Interessen behinderter Menschen gehört, sowie fünf Vertreterinnen oder Vertreter aus der im Bezirk Steglitz-Zehlendorf wohnhaften Bürgerschaft, die ebenfalls diese Interessen vertreten, angehören. Jedes Mitglied im Behindertenbeirat hat eine/einen Stellvertreter/in. Bei der Zusammensetzung des Bezirksbehindertenbeirates ist darauf zu achten, dass möglichst jede Behinderungsform vertreten ist, damit ein ausgewogenes Verhältnis erreicht wird. Der Behindertenbeirat kann Gästen auf Antrag das Rederecht erteilen.
3. Das Bezirksamt wendet sich dazu an die entsprechenden Institutionen und bittet um Benennung von Personen für den Behindertenbeirat. Für die fünf Vertreterinnen oder Vertreter aus der im Bezirk Steglitz-Zehlendorf wohnhaften Bürgerschaft wird u. a. in Bezirkspublikationen, durch Aushänge und im Internet geworben. Die von den Verbänden, Vereinen und aus der Bürgerschaft für die Mitgliedschaft im Bezirks-behindertenbeirat Steglitz-Zehlendorf gewonnen Personen und deren Stellvertreter/in sind dem Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf zu benennen und von diesem der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf zur Auswahl und Berufung vorzuschlagen.
4. Der (neue) Bezirksbehindertenbeirat Steglitz-Zehlendorf gibt sich eine Geschäfts- und Wahlordnung und wählt aus seiner Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden, eine stellvertretende Vorsitzende oder einen stellvertretenden Vorsitzenden, eine Schriftführerin oder einen Schriftführer und eine stellvertretende Schriftführerin oder einen stellvertretenden Schriftführer.
5. Die Amtszeit des Bezirksbehindertenbeirates endet jeweils mit der Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf. Nach Ablauf der Amtszeit kann der Beirat bis zu einer Neuberufung des Beirates durch die neue Bezirksverordneten-versammlung in seiner alten Zusammensetzung weiter tätig sein und zu Sitzungen einberufen werden.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 9.5.2011
Für die Fraktion der SPD Für die Fraktion GRÜNE
Karnetzki Schmidt Markl-Vieto Köhne
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Der Antrag wurde am 26.05.2011 in der 38. Sitzung des Ausschusses für Soziales beraten und wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
1. Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass in Steglitz-Zehlendorf mit Beginn der neuen Legislaturperiode der Bezirksverordneten-versammlung im Jahr 2011 gemäß § 7 Absatz 5 des Gesetzes über die Gleichbe-rechtigung von Menschen mit und ohne Behinderung (Landesgleichberechtigungs-gesetz – LGBG) ein Bezirksbehindertenbeirat gebildet wird.
2. Dem Bezirksbehindertenbeirat sollen als stimmberechtigte Mitglieder 10 Vertreter-innen oder Vertreter von im Bezirk Steglitz-Zehlendorf tätigen Verbänden , Vereinen und Organisationen, zu deren Aufgaben die Unterstützung der Interessen behinderter Menschen gehört, sowie fünf Vertreterinnen oder Vertreter aus der im Bezirk Steglitz-Zehlendorf wohnhaften Bürgerschaft, die ebenfalls diese Interessen vertreten, angehören. Jedes Mitglied im Behindertenbeirat hat eine/einen Stellvertreter/in. Bei der Zusammensetzung des Bezirksbehindertenbeirates ist darauf zu achten, dass möglichst jede Behinderungsform vertreten ist, damit ein ausgewogenes Verhältnis erreicht wird.
3. Das Bezirksamt wendet sich dazu an die entsprechenden Institutionen und bittet um Benennung von Personen für den Behindertenbeirat. Für die fünf Vertreterinnen oder Vertreter aus der im Bezirk Steglitz-Zehlendorf wohnhaften Bürgerschaft wird u. a. in Bezirkspublikationen, durch Aushänge und im Internet geworben. Die von den Verbänden, Vereinen und aus der Bürgerschaft für die Mitgliedschaft im Bezirks-behindertenbeirat Steglitz-Zehlendorf gewonnen Personen und deren Stellvertreter/in sind dem Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf zu benennen und von diesem der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf zur Auswahl und Berufung vorzuschlagen.
4. Der (neue) Bezirksbehindertenbeirat Steglitz-Zehlendorf gibt sich eine Geschäfts- und Wahlordnung und wählt aus seiner Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden, eine stellvertretende Vorsitzende oder einen stellvertretenden Vorsitzenden, eine Schriftführerin oder einen Schriftführer und eine stellvertretende Schriftführerin oder einen stellvertretenden Schriftführer.
5. Die Amtszeit des Bezirksbehindertenbeirates endet jeweils mit der Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf. Nach Ablauf der Amtszeit kann der Beirat bis zu einer Neuberufung des Beirates durch die neue Bezirksverordneten-versammlung in seiner alten Zusammensetzung weiter tätig sein und zu Sitzungen einberufen werden.“
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 12 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Kölsch Ausschussvorsitzende
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In der 101. Sitzung des Ältestenrats am 21.06.2011 ist die Fraktion der CDU dem Antrag in der geänderten Fassung beigetreten.
Rögner-Francke BVVorsteher
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Die BVV hat in ihrer 50. Sitzung am 22.06.2011 beschlossen:
1. Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass in Steglitz-Zehlendorf mit Beginn der neuen Legislaturperiode der Bezirksverordneten-versammlung im Jahr 2011 gemäß § 7 Absatz 5 des Gesetzes über die Gleichbe-rechtigung von Menschen mit und ohne Behinderung (Landesgleichberechtigungs-gesetz – LGBG) ein Bezirksbehindertenbeirat gebildet wird.
2. Dem Bezirksbehindertenbeirat sollen als stimmberechtigte Mitglieder 10 Vertreter-innen oder Vertreter von im Bezirk Steglitz-Zehlendorf tätigen Verbänden , Vereinen und Organisationen, zu deren Aufgaben die Unterstützung der Interessen behinderter Menschen gehört, sowie fünf Vertreterinnen oder Vertreter aus der im Bezirk Steglitz-Zehlendorf wohnhaften Bürgerschaft, die ebenfalls diese Interessen vertreten, angehören. Jedes Mitglied im Behindertenbeirat hat eine/einen Stellvertreter/in. Bei der Zusammensetzung des Bezirksbehindertenbeirates ist darauf zu achten, dass möglichst jede Behinderungsform vertreten ist, damit ein ausgewogenes Verhältnis erreicht wird.
3. Das Bezirksamt wendet sich dazu an die entsprechenden Institutionen und bittet um Benennung von Personen für den Behindertenbeirat. Für die fünf Vertreterinnen oder Vertreter aus der im Bezirk Steglitz-Zehlendorf wohnhaften Bürgerschaft wird u. a. in Bezirkspublikationen, durch Aushänge und im Internet geworben. Die von den Verbänden, Vereinen und aus der Bürgerschaft für die Mitgliedschaft im Bezirks-behindertenbeirat Steglitz-Zehlendorf gewonnen Personen und deren Stellvertreter/in sind dem Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf zu benennen und von diesem der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf zur Auswahl und Berufung vorzuschlagen.
4. Der (neue) Bezirksbehindertenbeirat Steglitz-Zehlendorf gibt sich eine Geschäfts- und Wahlordnung und wählt aus seiner Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden, eine stellvertretende Vorsitzende oder einen stellvertretenden Vorsitzenden, eine Schriftführerin oder einen Schriftführer und eine stellvertretende Schriftführerin oder einen stellvertretenden Schriftführer.
5. Die Amtszeit des Bezirksbehindertenbeirates endet jeweils mit der Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf. Nach Ablauf der Amtszeit kann der Beirat bis zu einer Neuberufung des Beirates durch die neue Bezirksverordneten-versammlung in seiner alten Zusammensetzung weiter tätig sein und zu Sitzungen einberufen werden.
Rögner-Francke BVVorsteher
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