Drucksache - 1941/III (neu)  

 
 
Betreff: Neubildung eines Bezirksbehindertenbeirats gemäß § 7 Absatz 5 des Gesetzes über die Gleichberechtigung von Menschen mit und ohne Behinderung (Landesgleichberechtigungsgesetz - LGBG)
Status:öffentlichAktenzeichen:1279
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD- und GRÜNE-FraktionSPD-, GRÜNE- und CDU-Fraktion
Verfasser:1. Karnetzki, Schmidt, Markl-Vieto, U. Köhne
2. Hippe
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
18.05.2011 
49. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Soziales Empfehlung
26.05.2011 
38. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales mit Änderungen im Ausschuss beschlossen     
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
22.06.2011 
50. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Ursprungsantrag vom 09.05.2011
BE Soz vom 26.05.2011
Beitritt CDU vom 21.06.2011
Beschluss Nr. 1279 vom 22.06.2011
dazu gehörige BA-Vorlage zur Beschlussfassung vom 03.01.2012
dazu gehörige BA-Vorlage zur Kenntnisnahme vom 29.01.2013

Die BVV möge beschließen:

 

Die BVV möge beschließen:

 

1.      Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass in Steglitz-Zehlendorf mit Beginn der neuen Legislaturperiode der Bezirksverordneten-versammlung im Jahr 2011 gemäß § 7 Absatz 5 des Gesetzes über die Gleichbe-rechtigung von Menschen mit und ohne Behinderung (Landesgleichberechtigungs-gesetz – LGBG) ein Bezirksbehindertenbeirat gebildet wird.

 

2.      Dem Bezirksbehindertenbeirat sollen als stimmberechtigte Mitglieder 10 Vertreter-innen oder Vertreter von im Bezirk Steglitz-Zehlendorf tätigen Verbänden , Vereinen und Organisationen, zu deren Aufgaben die Unterstützung der Interessen behinderter Menschen gehört, sowie fünf Vertreterinnen oder Vertreter aus der im Bezirk Steglitz-Zehlendorf wohnhaften Bürgerschaft, die ebenfalls diese Interessen vertreten, angehören. Jedes Mitglied im Behindertenbeirat hat eine/einen Stellvertreter/in. Bei der Zusammensetzung des Bezirksbehindertenbeirates ist darauf zu achten, dass möglichst jede Behinderungsform vertreten ist, damit ein ausgewogenes Verhältnis erreicht wird. Der Behindertenbeirat kann Gästen auf Antrag das Rederecht erteilen.

 

3.      Das Bezirksamt wendet sich dazu an die entsprechenden Institutionen und bittet um Benennung von Personen für den Behindertenbeirat. Für die fünf Vertreterinnen oder Vertreter aus der im Bezirk Steglitz-Zehlendorf wohnhaften Bürgerschaft wird u. a. in Bezirkspublikationen, durch Aushänge und im Internet geworben. Die von den Verbänden, Vereinen und aus der Bürgerschaft für die Mitgliedschaft im Bezirks-behindertenbeirat Steglitz-Zehlendorf gewonnen Personen und deren Stellvertreter/in sind dem Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf zu benennen und von diesem der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf zur Auswahl und Berufung vorzuschlagen.

 

4.      Der (neue) Bezirksbehindertenbeirat Steglitz-Zehlendorf gibt sich eine Geschäfts- und Wahlordnung und wählt aus seiner Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden, eine stellvertretende Vorsitzende oder einen stellvertretenden Vorsitzenden, eine Schriftführerin oder einen Schriftführer und eine stellvertretende Schriftführerin oder einen stellvertretenden Schriftführer.

 

5.      Die Amtszeit des Bezirksbehindertenbeirates endet jeweils mit der Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf. Nach Ablauf der Amtszeit kann der Beirat bis zu einer Neuberufung des Beirates durch die neue Bezirksverordneten-versammlung in seiner alten Zusammensetzung weiter tätig sein und zu Sitzungen einberufen werden.

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 9.5.2011

 

 

Für die Fraktion der SPD                            Für die Fraktion GRÜNE

 

 

Karnetzki              Schmidt                            Markl-Vieto              Köhne

 

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Der Antrag wurde am 26.05.2011 in der 38. Sitzung des Ausschusses für Soziales beraten und wie folgt geändert:

 

Die BVV möge beschließen:

 

1.      Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass in Steglitz-Zehlendorf mit Beginn der neuen Legislaturperiode der Bezirksverordneten-versammlung im Jahr 2011 gemäß § 7 Absatz 5 des Gesetzes über die Gleichbe-rechtigung von Menschen mit und ohne Behinderung (Landesgleichberechtigungs-gesetz – LGBG) ein Bezirksbehindertenbeirat gebildet wird.

 

2.      Dem Bezirksbehindertenbeirat sollen als stimmberechtigte Mitglieder 10 Vertreter-innen oder Vertreter von im Bezirk Steglitz-Zehlendorf tätigen Verbänden , Vereinen und Organisationen, zu deren Aufgaben die Unterstützung der Interessen behinderter Menschen gehört, sowie fünf Vertreterinnen oder Vertreter aus der im Bezirk Steglitz-Zehlendorf wohnhaften Bürgerschaft, die ebenfalls diese Interessen vertreten, angehören. Jedes Mitglied im Behindertenbeirat hat eine/einen Stellvertreter/in. Bei der Zusammensetzung des Bezirksbehindertenbeirates ist darauf zu achten, dass möglichst jede Behinderungsform vertreten ist, damit ein ausgewogenes Verhältnis erreicht wird.

 

3.      Das Bezirksamt wendet sich dazu an die entsprechenden Institutionen und bittet um Benennung von Personen für den Behindertenbeirat. Für die fünf Vertreterinnen oder Vertreter aus der im Bezirk Steglitz-Zehlendorf wohnhaften Bürgerschaft wird u. a. in Bezirkspublikationen, durch Aushänge und im Internet geworben. Die von den Verbänden, Vereinen und aus der Bürgerschaft für die Mitgliedschaft im Bezirks-behindertenbeirat Steglitz-Zehlendorf gewonnen Personen und deren Stellvertreter/in sind dem Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf zu benennen und von diesem der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf zur Auswahl und Berufung vorzuschlagen.

 

4.      Der (neue) Bezirksbehindertenbeirat Steglitz-Zehlendorf gibt sich eine Geschäfts- und Wahlordnung und wählt aus seiner Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden, eine stellvertretende Vorsitzende oder einen stellvertretenden Vorsitzenden, eine Schriftführerin oder einen Schriftführer und eine stellvertretende Schriftführerin oder einen stellvertretenden Schriftführer.

 

5.      Die Amtszeit des Bezirksbehindertenbeirates endet jeweils mit der Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf. Nach Ablauf der Amtszeit kann der Beirat bis zu einer Neuberufung des Beirates durch die neue Bezirksverordneten-versammlung in seiner alten Zusammensetzung weiter tätig sein und zu Sitzungen einberufen werden.

 

Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 12 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Kölsch

Ausschussvorsitzende

 

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In der 101. Sitzung des Ältestenrats am 21.06.2011 ist die Fraktion der CDU dem Antrag in der geänderten Fassung beigetreten.

 

 

Rögner-Francke

BVVorsteher

 

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Die BVV hat in ihrer 50. Sitzung am 22.06.2011 beschlossen:

 

1.      Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass in Steglitz-Zehlendorf mit Beginn der neuen Legislaturperiode der Bezirksverordneten-versammlung im Jahr 2011 gemäß § 7 Absatz 5 des Gesetzes über die Gleichbe-rechtigung von Menschen mit und ohne Behinderung (Landesgleichberechtigungs-gesetz – LGBG) ein Bezirksbehindertenbeirat gebildet wird.

 

2.      Dem Bezirksbehindertenbeirat sollen als stimmberechtigte Mitglieder 10 Vertreter-innen oder Vertreter von im Bezirk Steglitz-Zehlendorf tätigen Verbänden , Vereinen und Organisationen, zu deren Aufgaben die Unterstützung der Interessen behinderter Menschen gehört, sowie fünf Vertreterinnen oder Vertreter aus der im Bezirk Steglitz-Zehlendorf wohnhaften Bürgerschaft, die ebenfalls diese Interessen vertreten, angehören. Jedes Mitglied im Behindertenbeirat hat eine/einen Stellvertreter/in. Bei der Zusammensetzung des Bezirksbehindertenbeirates ist darauf zu achten, dass möglichst jede Behinderungsform vertreten ist, damit ein ausgewogenes Verhältnis erreicht wird.

 

3.      Das Bezirksamt wendet sich dazu an die entsprechenden Institutionen und bittet um Benennung von Personen für den Behindertenbeirat. Für die fünf Vertreterinnen oder Vertreter aus der im Bezirk Steglitz-Zehlendorf wohnhaften Bürgerschaft wird u. a. in Bezirkspublikationen, durch Aushänge und im Internet geworben. Die von den Verbänden, Vereinen und aus der Bürgerschaft für die Mitgliedschaft im Bezirks-behindertenbeirat Steglitz-Zehlendorf gewonnen Personen und deren Stellvertreter/in sind dem Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf zu benennen und von diesem der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf zur Auswahl und Berufung vorzuschlagen.

 

4.      Der (neue) Bezirksbehindertenbeirat Steglitz-Zehlendorf gibt sich eine Geschäfts- und Wahlordnung und wählt aus seiner Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden, eine stellvertretende Vorsitzende oder einen stellvertretenden Vorsitzenden, eine Schriftführerin oder einen Schriftführer und eine stellvertretende Schriftführerin oder einen stellvertretenden Schriftführer.

 

5.      Die Amtszeit des Bezirksbehindertenbeirates endet jeweils mit der Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf. Nach Ablauf der Amtszeit kann der Beirat bis zu einer Neuberufung des Beirates durch die neue Bezirksverordneten-versammlung in seiner alten Zusammensetzung weiter tätig sein und zu Sitzungen einberufen werden.

 

 

Rögner-Francke

BVVorsteher

 

 
 

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