Drucksache - 1924/III
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, in welcher Form das neu eingeführte Controlling-System für die Kosten der Unterkunft beim SGB II („Hartz-IV“) auch auf den Rechtskreis des SGB XII („Sozialhilfe“) übertragen werden kann. Hierfür soll entsprechend personelle Vorsorge getroffen werden.
Begründung:
Im Sozialausschuss wurde im April 2011 das neue Controlling-System für die Kosten der Unterkunft beim SGB II vorgestellt. Für dieses wurden zusätzliche Personalmittel des Landes zur Verfügung gestellt. Da die Entscheidungsabläufe für die Kosten der Unterkunft bei der Sozialhilfe mit denen beim Jobcenter verwandt sind, sollte dieses Controllingsystem auch dort eingeführt werden. Dazu ist im Rahmen des Bezirkshaushalts 2012/13 personelle Vorsorge zu treffen.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 09. Mai 2011
Für die Fraktion der SPD
Karnetzki Liedtke
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Der Antrag wurde am 26.05.2011 in der 38. Sitzung des Ausschusses für Soziales beraten und von der Antrag stellenden Fraktion zurückgezogen.
Kölsch Ausschussvorsitzende
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