Drucksache - 1918/III
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, im Rahmen der Aufstellung des städtebaulichen Vertrages eine eigenständige Gestaltungssatzung für das Plangebiet B-Plan 6-22 aufzustellen. Inhalt sollten gestalterische Belange sein, die über die Festsetzungen zu Nutzung und Baumasse im B-Plan 6-22 hinausgehen und eindeutige Aussagen zu Dachform, Fensterformen, Materialien, Farben und Baukörpergliederungen bzw. -ausformungen innerhalb der Baufelder machen, um eine behutsame Erweiterung des bisher gängigen Ortsbildes im Sinne einer gestalterischen Entwicklung zu ermöglichen.
Begründung:
Erfolgt mündlich.
Berlin, Steglitz-Zehlendorf, den 09. Mai 2011
Für die Fraktion der SPD
Karnetzki Semler Buchta
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Der Antrag wurde am 19.07.2011 in der 56. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz beraten und von der Antrag stellenden Fraktion für erledigt erklärt und zurückgezogen.
Hippe Ausschussvorsitzender
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