Drucksache - 1897/III
Die Bezirksverordnetenversammlung beruft ab sofort für die III. Wahlperiode der BVV Steglitz-Zehlendorf als beratendes Mitglied des Jugendhilfeausschusses und deren Stellvertreter für die Vertretung des Bezirkselternausschusses
Begründung:
Dem Jugendhilfeausschuss gehören als beratende Mitglieder an (§ 35 Abs. 7 AGKJHG):
1. das für den Geschäftsbereich Jugend zuständige Mitglied des Bezirksamts, 2. der Leiter oder die Leiterin der Verwaltung des Jugendamts, 3. eine in der Mädchenarbeit erfahrene Frau, 4. eine in der Arbeit mit behinderten Kindern und Jugendlichen erfahrene Person, 5. eine Person zur Vertretung des Bezirkselternausschusses der Kindertagesstätten, 6. eine Person zur Vertretung des Bezirksschulbeirates, 7. je eine Person zur Vertretung der Evangelischen Kirche, der Katholischen Kirche, der Jüdischen Gemeinde und der freigeistigen Verbände und 8. bis zu drei weitere Personen aus der Jugendhilfe sachverwandten Bereichen.
Durch das Ausscheiden des beratenden ordentlichen Mitgliedes, Frau ........... (siehe Anmerkung am Ende der Drucksache) als Vertreterin des Bezirkselternausschusses, ist ein ordentliches Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied neu zu berufen.
Die genannten beratenden ordentlichen Mitglieder sind von der vorschlagsberechtigten Stelle benannt worden und von der Bezirksverordnetenversammlung zu berufen.
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Die BVV hat in ihrer 49. Sitzung am 18.05.2011 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:
Die Bezirksverordnetenversammlung beruft ab sofort für die III. Wahlperiode der BVV Steglitz-Zehlendorf als beratendes Mitglied des Jugendhilfeausschusses und deren Stellvertreter für die Vertretung des Bezirkselternausschusses
Rögner-Francke BVVorsteher
(Anmerkung: Drucksachen (- z.B. Wahlvorschläge, Abberufungen, Beschlüsse -), die persönliche Angaben zu den genannten Personen enthalten, dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht im Internet veröffentlicht werden. Den Bezirksverordneten, die über die Drucksache zu beschließen hatten, lagen die Angaben in Papierform vollständig vor.)
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