Drucksache - 1897/III  

 
 
Betreff: Berufung eines stellvertretenden beratenden Mitglieds als Vertretung des Bezirkselternausschusses in den Jugendhilfeausschuss
Status:öffentlichAktenzeichen:1210
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
18.05.2011 
49. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Ursprungsvorlage vom 12.04.2011
Beschluss vom 18.05.2011

1

 

1.

Gegenstand der Vorlage:

Berufung eines stellvertretenden beratenden Mitglieds als Vertretung des Bezirkseltern­ausschusses in den Jugendhilfeausschuss

 

2.

Berichterstatterin:

Bezirksstadträtin Anke Otto

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beruft ab sofort für die III. Wahlperiode der BVV Steglitz-Zehlendorf als beratendes Mitglied des Jugendhilfeausschusses und deren Stellvertreter für die Vertretung des Bezirkselternausschusses

 

ordentliches Mitglied

stellvertretendes Mitglied

 

Das ordentliche Mitglied wurde durch die BVV bereits am 21.04.2010 berufen

 

…………………..

(siehe Anmerkung am Ende der Drucksache)

 

Begründung:

 

Dem Jugendhilfeausschuss gehören als beratende Mitglieder an (§ 35 Abs. 7 AGKJHG):

 

1. das für den Geschäftsbereich Jugend zuständige Mitglied des Bezirksamts,

2. der Leiter oder die Leiterin der Verwaltung des Jugendamts,

3. eine in der Mädchenarbeit erfahrene Frau,

4. eine in der Arbeit mit behinderten Kindern und Jugendlichen erfahrene Person,

5. eine Person zur Vertretung des Bezirkselternausschusses der Kindertagesstätten,

6. eine Person zur Vertretung des Bezirksschulbeirates,

7. je eine Person zur Vertretung der Evangelischen Kirche, der Katholischen Kirche, der Jüdischen Gemeinde und der freigeistigen Verbände und

8. bis zu drei weitere Personen aus der Jugendhilfe sachverwandten Bereichen.

 

Durch das Ausscheiden des beratenden ordentlichen Mitgliedes, Frau ........... (siehe Anmerkung am Ende der Drucksache) als Vertreterin des Bezirkselternausschusses, ist ein ordentliches Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied neu zu berufen.

 

Die genannten beratenden ordentlichen Mitglieder sind von der vorschlagsberechtigten Stelle benannt worden und von der Bezirksverordnetenversammlung zu berufen.

 

 

Norbert Kopp

Anke Otto

Bezirksbürgermeister

Bezirksstadträtin

 

---------------------------------------------------------------------------------

 

Die BVV hat in ihrer 49. Sitzung am 18.05.2011 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beruft ab sofort für die III. Wahlperiode der BVV Steglitz-Zehlendorf als beratendes Mitglied des Jugendhilfeausschusses und deren Stellvertreter für die Vertretung des Bezirkselternausschusses

 

ordentliches Mitglied

stellvertretendes Mitglied

 

Das ordentliche Mitglied wurde durch die BVV bereits am 21.04.2010 berufen

 

…………………..

(siehe Anmerkung am Ende der Drucksache)

 

 

Rögner-Francke

BVVorsteher

 

 

 

 

(Anmerkung:

Drucksachen (- z.B. Wahlvorschläge, Abberufungen, Beschlüsse -), die persönliche Angaben zu den genannten Personen enthalten, dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht im Internet veröffentlicht werden. Den Bezirksverordneten, die über die Drucksache zu beschließen hatten, lagen die Angaben in Papierform vollständig vor.)

 

 
 

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