Drucksache - 1868/III
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, alle dem Bezirksamt bekannten Straßen, in denen das Parken auf dem Gehweg erlaubt ist, zu überprüfen. Falls eine Parkregelung nicht mit der STVO übereinstimmt, ist dem Gesetz unverzüglich Geltung zu verschaffen.
Begründung:
Im Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr am 1.3.2011 wurde sehr deutlich rechtlich begründet, an welchen Stellen das Parken auf dem Bürgersteig erlaubt ist und an welchen nicht. Wir können im Bezirk keine illegalen Zustände dulden, und das BA muss dem Gesetz Geltung verschaffen.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 03.04.2011
Für die Fraktion GRÜNE
Markl-Vieto Köhne
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Der Antrag wurde am 06.09.2011 in der 55. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr beraten und von der Antrag stellenden Fraktion zurückgezogen.
Köhne Ausschussvorsitzender
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Parlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |