Drucksache - 1865/III  

 
 
Betreff: Parkregelung Wasgenstraße
Status:öffentlichAktenzeichen:1225
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-FraktionCDU-Fraktion
Verfasser:Hippe, Eckel 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
13.04.2011 
48. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr Empfehlung
03.05.2011 
53. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr mit Änderungen im Ausschuss beschlossen     
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
18.05.2011 
49. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Ursprungsantrag vom 04.04.2011
BE WiVerk vom 03.05.2011
Beschluss vom 18.05.2011
dazu gehörige BA-Vorlage vom 28.10.2014

Die BVV möge beschließen:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, die Parkregelung in der Wasgenstraße zwischen Potsdamer Chaussee und Tewsstraße wie folgt zu regeln:

 

  1. Von der Potsdamer Chaussee kommend in Fahrtrichtung ist das absolute Halteverbot bis nach der Einfahrt zum Studentendorf zu verlängern.
  2. Im Anschluss daran ist bis auf Höhe der Kirche Zwölf Apostel das Parken auf der Straße zu ermöglichen, wobei die Fahrzeuge zur Hälfte auf den erhöhten Seitenstreifen parken sollen.
  3. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite ist zwischen Potsdamer Chaussee und Tewsstraße absolutes Halteverbot zu verfügen.

 

Begründung:

 

Durch den Bau des Aldi-Marktes an der Ecke Potsdamer Chaussee und Wasgenstraße ist der Parkplatz am Studentendorf entfallen. Dies führt zu einer verstärkten Verparkung der Wasgenstraße zwischen Potsdamer Chaussee und Tewsstraße. Fahrzeuge, die von der Potsdamer Chaussee kommend in die Wasgenstraße einbiegen wollen, sind dadurch stark behindert. Dies gilt insbesondere zwischen 7.30 Uhr bis 8.15 Uhr (Beginn des Unterrichts in der Werner-von-Siemens-Schule) und Schulende. In diesen Hauptzeiten können Rettungsfahrzeuge die Wasgenstraße nur beschwerlich durchfahren. Dies kann die Sicherheit der Anwohner sowie der anliegenden Einrichtungen wie Schule und Kindergarten beeinträchtigen.

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 4. April 2011

 

 

Für die Fraktion der CDU

 

 

Hippe                                          Eckel

 

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Der Antrag wurde am 03.05.2011 in der 53. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr beraten und wie folgt geändert:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, die Änderung der Parkregelung in der Wasgenstraße zwischen Potsdamer Chaussee und Tewsstraße wie folgt zu prüfen:

 

  1. Von der Potsdamer Chaussee kommend in Fahrtrichtung ist das absolute Halteverbot bis nach der Einfahrt zum Studentendorf zu verlängern.
  2. Im Anschluss daran ist bis auf Höhe der Kirche Zwölf Apostel das Parken auf der Straße zu ermöglichen, wobei die Fahrzeuge zur Hälfte auf den erhöhten Seitenstreifen parken sollen.
  3. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite ist zwischen Potsdamer Chaussee und Tewsstraße absolutes Halteverbot zu verfügen.

 

Begründung:

Unverändert.

 

Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 12 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Köhne

Ausschussvorsitzender

 

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Die BVV hat in ihrer 49. Sitzung am 18.05.2011 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, die Änderung der Parkregelung in der Wasgenstraße zwischen Potsdamer Chaussee und Tewsstraße wie folgt zu prüfen:

 

  1. Von der Potsdamer Chaussee kommend in Fahrtrichtung ist das absolute Halteverbot bis nach der Einfahrt zum Studentendorf zu verlängern.
  2. Im Anschluss daran ist bis auf Höhe der Kirche Zwölf Apostel das Parken auf der Straße zu ermöglichen, wobei die Fahrzeuge zur Hälfte auf den erhöhten Seitenstreifen parken sollen.
  3. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite ist zwischen Potsdamer Chaussee und Tewsstraße absolutes Halteverbot zu verfügen.

 

 

Rögner-Francke

BVVorsteher

 

 
 

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