Drucksache - 1859/III
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die planungsrechtliche Absicherung der Gartenstadt Lichterfelde durch die Aufstellung/Weiterbearbeitung und Festsetzung der Bebauungsplanverfahren und Erhaltungsgebiete fortzuführen.
Begründung:
Die Sicherung des erhaltenswerten Gebietscharakters von Lichterfelde-West als Bestandteil der Carstenn`schen Gartenstadt kann nur über eine planungsrechtliche Absicherung erfolgen.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 4. April 2011
Für die Fraktion der CDU
Hippe Ehlgötz
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Der Antrag wurde am 10.05.2011 in der 53. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz beraten und bei einer Abstimmung mit 13 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags empfohlen.
Hippe Ausschussvorsitzender
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Die BVV hat in ihrer 49. Sitzung am 18.05.2011 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die planungsrechtliche Absicherung der Gartenstadt Lichterfelde durch die Aufstellung/Weiterbearbeitung und Festsetzung der Bebauungsplanverfahren und Erhaltungsgebiete fortzuführen.
Rögner-Francke BVVorsteher
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