Drucksache - 1832/III  

 
 
Betreff: Biologisches Gutachten für ein Teilgebiet zwischen Borussenstraße und Kronprinzessinnenweg
Status:öffentlichAktenzeichen:1222
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionSPD-Fraktion
Verfasser:Karnetzki, Ziffels 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
16.03.2011 
47. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtplanung und Naturschutz Empfehlung
05.04.2011 
52. ordentliche öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz vertagt   
10.05.2011 
53. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
18.05.2011 
49. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
Ursprungsantrag vom 07.03.2011
BE Stapl vom 10.05.2011
Beschluss vom 18.05.2011

Die BVV möge beschließen:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass ein aktuelles biologisches Gutachten für das Gebiet zwischen Borussenstraße und Kronprinzessinnenweg von der Höhe des Nymphenufers bis zur Bebauungsgrenze an der Paul-Krause-Straße erstellt wird.

 

Begründung:

 

Das sich im Besitz der Wasserwerke befindliche Gebiet ist seit längerer Zeit unberührt. Die sich dort befindenden unterschiedlichen Biotope (kleiner See, Wasserbecken, Baumbestand, Trockenrasen) könnten einen Beitrag zur Sicherung der biologischen Vielfalt leisten. Ein bereits bestehendes Gutachten von 1991 ist veraltet.

 

 

 

Berlin, Steglitz-Zehlendorf, den 07. März 2011

 

 

Für die Fraktion der SPD

 

 

Karnetzki                            Ziffels

 

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Der Antrag wurde am 10.05.2011 in der 53. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz beraten und bei einer Abstimmung mit 4 Ja-Stimmen und 9 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung abgelehnt.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.

 

 

Hippe

Ausschussvorsitzender

 

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Die BVV hat in ihrer 49. Sitzung am 18.05.2011 beschlossen:

 

Der Antrag ist abgelehnt.

 

 

Rögner-Francke

BVVorsteher

 

 
 

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