Drucksache - 1825/III
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, für die Schüler die nicht am Mittagessen teilnehmen, ein durch das Bezirksamt gestaltetes Merkblatt für deren Eltern zu entwerfen, das über die Möglichkeiten der Förderung des Mittagessens durch den Härtefallfonds Schulmittagessen des Senats informiert.
Begründung:
Es ist bekannt, dass Schulen und freie Träger große Probleme haben, eine möglichst 100-prozentige Beteiligung der Kinder am Mittagessen zu erreichen. Grund ist meist der Preis für das Mittagessen. Das gemeinsame Mittagessen ist für Kinder nicht nur wichtig im Hinblick auf die dabei zu erwerbenden Sozialkompetenzen, sondern auch deshalb, weil mit einem leeren Magen am Nachmittag nur noch schlecht gelernt werden kann. Dabei sollte das beantragte Geld direkt an die Schulen, freien Träger und Caterer überwiesen werden.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 7. März 2011
Für die Fraktion der CDU
Hippe Berning
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Der Antrag wurde am 03.05.2011 in der 52. Sitzung des Schulausschusses beraten und wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, Schulleitungen und Eltern zu Beginn eines jeden Schuljahres in geeigneter Form über den Härtefallfonds Schulmittagessen des Senats zu informieren.“
Begründung: Unverändert.
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 12 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Krohm Ausschussvorsitzende
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Die BVV hat in ihrer 49. Sitzung am 18.05.2011 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, Schulleitungen und Eltern zu Beginn eines jeden Schuljahres in geeigneter Form über den Härtefallfonds Schulmittagessen des Senats zu informieren.
Rögner-Francke BVVorsteher
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