Drucksache - 1819/III  

 
 
Betreff: Bebauungsplan X-B 18 (nördlich Bachstelzenweg)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorl. z.K. und Empfehlung v. Ausschüssen
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung und Naturschutz Vorberatung
08.03.2011 
51. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
16.03.2011 
47. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Ursprungsvorlage vom 15.02.2011
Titel mit Geltungsbereich
Kenntnisnahme Stapl vom 08.03.2011

1

1.       Gegenstand der Vorlage:

Bebauungsplan X-B 18

(nördlich Bachstelzenweg)

2.       Berichterstatter:

Bezirksstadtrat Uwe Stäglin

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wird gebeten, von nachstehendem Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, den Geltungsbereich des Bebauungsplansentwurfs X- B 18 um einen Block zu reduzieren und gleichzeitig um ein Grundstück Königin-Luise-Straße 80/84 (Arndtschule) zu erweitern. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst zukünftig das Gelände zwischen Im Dol, Wachtelstraße, Vogelsang, Am Hirschsprung, Im Gehege, Falkenried, Drosselweg, Pacelliallee, Königin-Luise-Straße, Bachstelzenweg, Gelfertstraße, Hüttenweg und Clayallee sowie die Grundstücke Hüttenweg 7/11A, 15/21 und 25/27 mit Ausnahme des Grundstücks Königin-Luise-Straße 55/57 (Kirche und Friedhof Dahlem-Dorf) im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil Dahlem.

Das Bebauungsplanverfahren soll sich zukünftig auf den Kernbereich mit den zu sichernden erhaltenswerten Strukturen konzentrieren. Der Block zwischen Hohe Ähren, Falkenried, Im Gehege und Am Hirschsprung wird nicht mehr Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens sein. Die Gebäude in o.g. Block sind denkmalgeschützte Reihenhausanlagen. Die Grundzüge der Planung sind hier gesichert. Ein Planerfordernis ist somit für diesen Bereich nicht gegeben. Die mitten im Geltungsbereich gelegene Arndt-Oberschule Königin-Luise-Straße 80/84 wird aufgenommen, um über Baugrenzen und das Maß der baulichen Nutzung die zukünftige Entwicklung der Schule zu sichern. Um zügig planungsrechtliche Voraussetzungen für die städtebauliche Entwicklung und Sicherung des erhaltenswerten Stadt- und Landschaftsbildes zu schaffen, wird das Bebauungsplanverfahren X- B 18 nun mit dem Geltungsbereich unter dem o.g. neuen Titel weitergeführt.

Norbert Kopp
Bezirksbürgermeister

Uwe Stäglin
Bezirksstadtrat

 

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Die Vorlage zur Kenntnisnahme wurde am 08.03.2011 in der 51. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz beraten und zur Kenntnis genommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Kenntnisnahme der Vorlage empfohlen.

 

 

Hippe

Ausschussvorsitzender


Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin

Abteilung Bauen, Stadtplanung und Naturschutz

Bauordnungsamt-Fachbereich Stadtplanung

Bebauungsplan X- B 18

für das Gelände zwischen Im Dol, Wachtelstraße, Vogelsang, Am Hirschsprung, Hohe Ähren, Falkenried, Drosselweg, Pacelliallee, Königin-Luise-Straße, Bachstelzenweg, Gelfertstraße, Hüttenweg und Clayallee sowie für die Grundstücke Hüttenweg 7/11A, 15/21 und 25/27 mit Ausnahme des Grundstücks Königin-Luise-Straße 55/57 (Kirche und Friedhof Dahlem-Dorf) im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil Dahlem.

 

 

Übersicht mit Geltungsbereich

 

 
 

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