Drucksache - 1791/III  

 
 
Betreff: Historisches Straßenpflaster erhalten
Status:öffentlichAktenzeichen:1187
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-FraktionCDU-Fraktion
Verfasser:Hippe, Eckel 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
16.02.2011 
46. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr Empfehlung
01.03.2011 
51. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr vertagt     
29.03.2011 
52. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr mit Änderungen im Ausschuss beschlossen     
Ausschuss für Stadtplanung und Naturschutz Empfehlung
05.04.2011 
52. ordentliche öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
13.04.2011 
48. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Ursprungsantrag vom 07.02.2011
BE WiVerk vom 29.03.2011
BE Stapl vom 05.04.2011
Beschluss Nr. 1187 vom 13.04.2011
dazu gehörige BA-Vorlage zur Kenntnisnahme vom 18.06.2013

Die BVV möge beschließen:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, Straßen mit Kopfstein- oder Kleinsteinpflaster im Bezirk zu erhalten. Etwaige Reparaturen, Sanierungen und Ausbesserungen sollen unter Wahrung des bestehenden Straßenbelags durchgeführt werden. Verfüllungen z.B. mit Bitumen sollen nur zur Gefahrenabwehr, nicht aber als mittel- oder längerfristige Lösung zur Straßenreparatur oder gar für die Anlage von Radwegen angewandt werden. Über Ausnahmen im Einzelfall befindet die BVV.

 

Begründung:

 

Straßen mit Kopfstein- oder Kleinsteinpflaster sind Teil des historischen Stadtbilds von Steglitz-Zehlendorf. Auch neben ihrer kulturellen Tradition zeichnen sie sich durch eine vielfach höhere Lebensdauer aus, als dies bei modernen Belägen der Fall ist. Zudem sind Kopfstein- oder Kleinsteinpflaster umweltverträglicher, da Regenwasser besser versickert und die gefahrene Geschwindigkeit durch kleine Unebenheiten automatisch verringert wird. Daher sollten Reparaturen oder Ausbesserungen auch nur unter Wahrung der vorhandenen historischen Straßenbeläge durchgeführt werden.

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 7. Februar 2011

 

 

Für die Fraktion der CDU

 

 

Hippe                                          Eckel

 

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Der Antrag wurde am 29.03.2011 in der 52. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr beraten und wie folgt geändert:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, Straßen mit Kopfstein- oder Kleinsteinpflaster im Bezirk zu erhalten. Etwaige Reparaturen, Sanierungen und Ausbesserungen sollen unter Wahrung des bestehenden Straßenbelags durchgeführt werden. Verfüllungen z.B. mit Bitumen sollen nur zur Gefahrenabwehr, nicht aber als mittel- oder längerfristige Lösung zur Straßenreparatur angewandt werden. Über Ausnahmen im Einzelfall befindet die BVV.

 

Begründung:

Unverändert.

 

Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 13 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.

 

Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Köhne

Ausschussvorsitzender

 

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Der Antrag in der geänderten Fassung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr wurde am 05.04.2011 in der 52. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz beraten und bei einer Abstimmung mit 13 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Hippe

Ausschussvorsitzender

 

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Die BVV hat in ihrer 48. Sitzung am 13.04.2011 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, Straßen mit Kopfstein- oder Kleinsteinpflaster im Bezirk zu erhalten. Etwaige Reparaturen, Sanierungen und Ausbesserungen sollen unter Wahrung des bestehenden Straßenbelags durchgeführt werden. Verfüllungen z.B. mit Bitumen sollen nur zur Gefahrenabwehr, nicht aber als mittel- oder längerfristige Lösung zur Straßenreparatur angewandt werden. Über Ausnahmen im Einzelfall befindet die BVV.

 

 

Rögner-Francke

BVVorsteher

 

 
 

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