Drucksache - 1754/III (neu)
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, den Bebauungsplan Curtiusstraße westlich und östlich Kadettenweg so zu fassen und der BVV vorzulegen, dass Einzelhandel, der über das bisherige Autohaus hinaus geht, insbesondere also Supermärkte, unzulässig ist.
Begründung:
Die Bürger des Viertels Curtiusstraße/Drakestraße/Ringstraße haben sich mit 89,88 % gegen die Errichtung eines Supermarktes ausgesprochen. Diesem Votum trägt die CDU Rechnung.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 10. Januar 2011
Für die Fraktion der CDU
Hippe Mc Laughlin
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Der Antrag wurde am 08.03.2011 in der 51. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz beraten und wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, den Bebauungsplan 6-15 Curtiusstraße westlich und östlich Kadettenweg so zu fassen und der BVV vorzulegen, dass Einzelhandel, der über das bisherige Autohaus hinaus geht, insbesondere also Supermärkte, unzulässig ist.
Ferner soll geprüft werden, ob - die Nutzung im Gewerbegebiet geringer als bisher beschrieben festgesetzt werden kann - Wohnbebauung zugelassen werden kann.“
Begründung: Unverändert.
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 13 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Hippe Ausschussvorsitzender
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In der 95. Sitzung des Ältestenrats am 15.03.2011 ist die SPD-Fraktion dem Antrag beigetreten.
Rögner-Francke BVVorsteher
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Die BVV hat in ihrer 48. Sitzung am 13.04.2011 beschlossen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, den Bebauungsplan 6-15 Curtiusstraße westlich und östlich Kadettenweg so zu fassen und der BVV vorzulegen, dass Einzelhandel, der über das bisherige Autohaus hinaus geht, insbesondere also Supermärkte, unzulässig ist.
Ferner soll geprüft werden, ob - die Nutzung im Gewerbegebiet geringer als bisher beschrieben festgesetzt werden kann - Wohnbebauung zugelassen werden kann.
Rögner-Francke BVVorsteher
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