Drucksache - 1754/III (neu)  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Curtiusstraße westlich und östlich des Kadettenwegs
Status:öffentlichAktenzeichen:1206
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-FraktionCDU- und SPD-Fraktion
Verfasser:1. Hippe, Mc Laughlin
2. Karnetzki
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
19.01.2011 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtplanung und Naturschutz Empfehlung
08.02.2011 
50. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz vertagt   
08.03.2011 
51. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
16.03.2011 
47. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin vertagt   
13.04.2011 
48. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Ursprungsantrag vom 10.01.2011
BE Stapl vom 08.03.2011
Beitritt SPD vom 15.03.2011
Beschluss vom 13.04.2011
dazu gehörige BA-Vorlage zur Kenntnisnahme vom 31.05.2011

Die BVV möge beschließen:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, den Bebauungsplan Curtiusstraße westlich und östlich Kadettenweg so zu fassen und der BVV vorzulegen, dass Einzelhandel, der über das bisherige Autohaus hinaus geht, insbesondere also Supermärkte, unzulässig ist.

 

Begründung:

 

Die Bürger des Viertels Curtiusstraße/Drakestraße/Ringstraße haben sich mit 89,88 % gegen die Errichtung eines Supermarktes ausgesprochen. Diesem Votum trägt die CDU Rechnung.

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 10. Januar 2011

 

 

Für die Fraktion der CDU

 

 

Hippe                                          Mc Laughlin

 

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Der Antrag wurde am 08.03.2011 in der 51. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz beraten und wie folgt geändert:

 

„Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, den Bebauungsplan 6-15 Curtiusstraße westlich und östlich Kadettenweg so zu fassen und der BVV vorzulegen, dass Einzelhandel, der über das bisherige Autohaus hinaus geht, insbesondere also Supermärkte, unzulässig ist.

 

Ferner soll geprüft werden, ob

-          die Nutzung im Gewerbegebiet geringer als bisher beschrieben festgesetzt werden kann

-          Wohnbebauung zugelassen werden kann.“

 

Begründung:

Unverändert.

 

Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 13 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Hippe

Ausschussvorsitzender

 

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In der 95. Sitzung des Ältestenrats am 15.03.2011 ist die SPD-Fraktion dem Antrag beigetreten.

 

 

Rögner-Francke

BVVorsteher

 

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Die BVV hat in ihrer 48. Sitzung am 13.04.2011 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, den Bebauungsplan 6-15 Curtiusstraße westlich und östlich Kadettenweg so zu fassen und der BVV vorzulegen, dass Einzelhandel, der über das bisherige Autohaus hinaus geht, insbesondere also Supermärkte, unzulässig ist.

 

Ferner soll geprüft werden, ob

-          die Nutzung im Gewerbegebiet geringer als bisher beschrieben festgesetzt werden kann

-          Wohnbebauung zugelassen werden kann.

 

 

Rögner-Francke

BVVorsteher

 

 

 
 

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