Drucksache - 1723/III
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob und unter welchen Bedingungen das ehemalige Militärgelände in Lichterfelde-Süd „Park Range“ nach §35 Naturschutzgesetz Berlin der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden kann.
Begründung: Erfolgt mündlich.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 07.12.2010
Für die Fraktion GRÜNE
Markl-Vieto Schellenberg
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Der Antrag wurde am 08.02.2011 in der 50. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz beraten und bei einer Abstimmung mit 12 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags empfohlen.
Hippe Ausschussvorsitzender
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Die BVV hat in ihrer 46. Sitzung am 16.02.2011 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob und unter welchen Bedingungen das ehemalige Militärgelände in Lichterfelde-Süd „Park Range“ nach §35 Naturschutzgesetz Berlin der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden kann.
Rögner-Francke BVVorsteher
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