Drucksache - 1714/III
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, den Fotoautomat und den Wandkasten in der Fußgänger-Unterführung des S-Bahnhofs Zehlendorf zu beseitigen, solange keine Sondernutzungsgenehmigung dafür eingeholt worden ist.
Begründung:
Die öffentliche Nutzung der Fußgänger-Unterführung des S-Bahnhofs Zehlendorf ist durch eine Grunddienstbarkeit gesichert. Es besteht keine Sondernutzungserlaubnis für den genannten Fotoautomat und den Wandkasten (vgl. Schr. A 351/III). Im Interesse der Verkehrssicherheit sollten beide Elemente umgehend entfernt werden.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 06.12.2010
Für die SPD-Fraktion
Karnetzki Dr. Linde
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Der Antrag wurde am 01.02.2011 in der 50. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr beraten und wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, den Fotoautomat und den Wandkasten in der Fußgänger-Unterführung des S-Bahnhofs Zehlendorf zu beseitigen, solange keine Ausnahmegenehmigung dafür eingeholt worden ist.
Begründung:
Die öffentliche Nutzung der Fußgänger-Unterführung des S-Bahnhofs Zehlendorf ist durch eine Grunddienstbarkeit gesichert. Es besteht keine Ausnahmegenehmigung für den genannten Fotoautomat und den Wandkasten (vgl. Schr. A 351/III). Im Interesse der Verkehrssicherheit sollten beide Elemente umgehend entfernt werden.“
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 13 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Köhne Ausschussvorsitzender
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Die BVV hat in ihrer 46. Sitzung am 16.02.2011 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, den Fotoautomat und den Wandkasten in der Fußgänger-Unterführung des S-Bahnhofs Zehlendorf zu beseitigen, solange keine Ausnahmegenehmigung dafür eingeholt worden ist.
Rögner-Francke BVVorsteher
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