Drucksache - 1714/III  

 
 
Betreff: Gemeingebrauch in der Unterführung vom S-Bahnhof Zehlendorf
Status:öffentlichAktenzeichen:1129
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionSPD-Fraktion
Verfasser:Karnetzki, Dr. Linde 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
15.12.2010 
44. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr Empfehlung
04.01.2011 
49. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr vertagt     
01.02.2011 
50. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr mit Änderungen im Ausschuss beschlossen     
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
16.02.2011 
46. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Ursprungsantrag vom 06.12.2010
BE WiVerk vom 01.02.2011
Beschluss vom 16.02.2011
dazu gehörige BA-Vorlage zur Kenntnisnahme vom 18.06.2013

Die BVV möge beschließen:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, den Fotoautomat und den Wandkasten in der Fußgänger-Unterführung des S-Bahnhofs Zehlendorf zu beseitigen, solange keine Sondernutzungsgenehmigung dafür eingeholt worden ist.

 

Begründung:

 

Die öffentliche Nutzung der Fußgänger-Unterführung des S-Bahnhofs Zehlendorf ist durch eine Grunddienstbarkeit gesichert. Es  besteht keine Sondernutzungserlaubnis für den genannten Fotoautomat und den Wandkasten (vgl. Schr. A 351/III). Im Interesse der Verkehrssicherheit sollten beide Elemente umgehend entfernt werden.

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 06.12.2010

 

 

Für die SPD-Fraktion

 

 

Karnetzki              Dr. Linde

 

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Der Antrag wurde am 01.02.2011 in der 50. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr beraten und wie folgt geändert:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, den Fotoautomat und den Wandkasten in der Fußgänger-Unterführung des S-Bahnhofs Zehlendorf zu beseitigen, solange keine Ausnahmegenehmigung dafür eingeholt worden ist.

 

Begründung:

 

Die öffentliche Nutzung der Fußgänger-Unterführung des S-Bahnhofs Zehlendorf ist durch eine Grunddienstbarkeit gesichert. Es  besteht keine Ausnahmegenehmigung für den genannten Fotoautomat und den Wandkasten (vgl. Schr. A 351/III). Im Interesse der Verkehrssicherheit sollten beide Elemente umgehend entfernt werden.

 

Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 13 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Köhne

Ausschussvorsitzender

 

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Die BVV hat in ihrer 46. Sitzung am 16.02.2011 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, den Fotoautomat und den Wandkasten in der Fußgänger-Unterführung des S-Bahnhofs Zehlendorf zu beseitigen, solange keine Ausnahmegenehmigung dafür eingeholt worden ist.

 

 

Rögner-Francke

BVVorsteher

 

 
 

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