Drucksache - 1697/III  

 
 
Betreff: Übersicht über die im ersten Halbjahr 2010 zugelassenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorl. z.K. und Empfehlung v. Ausschüssen
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
15.12.2010 
44. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Haushaltsausschuss Empfehlung
06.01.2011 
55. öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Kenntnisnahme
19.01.2011 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Ursprungsvorlage vom 16.11.2010
Anlage - Nachweisung Juni_2010
BE Haushalt vom 06.01.2011

1

 

1. Gegenstand der Vorlage :              Übersicht über die im ersten Halbjahr 2010 zugelassenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen

 

2. Berichterstatter :              Bezirksbürgermeister Kopp

 

3. Die Bezirksverordnetenversammlung wolle zur Kenntnis nehmen :

 

Im ersten Halbjahr 2010 sind die in der beigefügten Übersicht enthaltenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen zugelassen worden. Sie werden der Bezirksverordnetenversammlung aufgrund der Bestimmungen nach § 37 Abs. 4 Satz 2 LHO mitgeteilt.

 

Die nachträgliche Genehmigung der bis zum Jahresabschluss 2010 tatsächlich geleisteten Ausgaben und eingegangenen Verpflichtungen werden durch die Bezirksverordnetenversammlung und durch das Abgeordnetenhaus nach Artikel 88 Absatz 2 und 4 der Verfassung von Berlin und § 37 Abs.4 Satz 1 und Abs.7 Satz 1 LHO nach Abschluss der Bücher (§ 76 Abs.1) eingeholt.

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

Die zugelassenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen erhöhen die Ausgabeermächtigung des Bezirkshaushaltsplans 2010 um 2.129.128,20 EUR. Die Mehrausgaben sind nach § 37 Abs. 3 LHO durch Minderausgaben an anderer Stelle ausgeglichen.

 

b) Personalwirtschafltiche Auswirkung:

 

Keine

 

 

 

Kopp

Bezirksbürgermeister

 

 

 

Die Vorlage zur Kenntnisnahme wurde am 06.01.2011 in der 55. Sitzung des Haushaltsausschusses beraten und zur Kenntnis genommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Kenntnisnahme der Vorlage empfohlen.

 

 

 

Buchta

Ausschussvorsitzender

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Parlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen