Drucksache - 1697/III
1. Gegenstand der Vorlage : Übersicht über die im ersten Halbjahr 2010 zugelassenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen
2. Berichterstatter : Bezirksbürgermeister Kopp
3. Die Bezirksverordnetenversammlung wolle zur Kenntnis nehmen :
Im ersten Halbjahr 2010 sind die in der beigefügten Übersicht enthaltenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen zugelassen worden. Sie werden der Bezirksverordnetenversammlung aufgrund der Bestimmungen nach § 37 Abs. 4 Satz 2 LHO mitgeteilt.
Die nachträgliche Genehmigung der bis zum Jahresabschluss 2010 tatsächlich geleisteten Ausgaben und eingegangenen Verpflichtungen werden durch die Bezirksverordnetenversammlung und durch das Abgeordnetenhaus nach Artikel 88 Absatz 2 und 4 der Verfassung von Berlin und § 37 Abs.4 Satz 1 und Abs.7 Satz 1 LHO nach Abschluss der Bücher (§ 76 Abs.1) eingeholt.
Auswirkungen auf den Haushaltsplan:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
Die zugelassenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen erhöhen die Ausgabeermächtigung des Bezirkshaushaltsplans 2010 um 2.129.128,20 EUR. Die Mehrausgaben sind nach § 37 Abs. 3 LHO durch Minderausgaben an anderer Stelle ausgeglichen.
b) Personalwirtschafltiche Auswirkung:
Keine KoppBezirksbürgermeister
Die Vorlage zur Kenntnisnahme wurde am 06.01.2011 in der 55. Sitzung des Haushaltsausschusses beraten und zur Kenntnis genommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Kenntnisnahme der Vorlage empfohlen.
Buchta Ausschussvorsitzender
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