Drucksache - 1603/III
Die BVV möge beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, mindestens folgende Details der Planung Truman Plaza durch textliche Festsetzung in den Bebauungsplan als verpflichtend aufzunehmen:
1. Das Fassadenmaterial zu den Straßen hin der beiden Häuser mit Lage an der Argentinischen Allee muss aus sandsteinfarbenem Naturstein, nicht aber Granit, bestehen. An den weiteren straßenseitigen Fassaden bis zum und im Hüttenweg ist auch heller Putz zulässig. Rot und Brauntöne sind unzulässig.
2. Die Fensterformate des endgültigen Entwurfes sind festzuschreiben.
3. Die Ornamentik der Fassaden des endgültigen Entwurfes ist festzuschreiben.
4. Festzuschreiben ist ein Werbekonzept, das einheitliche Gestaltung nur in den Fenstern unter Ausschluss sonstiger Gebäudeteile vorsieht.
5. Der Grünstreifen entlang der Clayallee ist einschließlich einer detaillierten Bepflanzungsbindung zu erhalten, in dem Bereich der Parkplätze (Süden bis kurz vor die Argentinische Allee, Norden bis zum Ende des Hauses Supermarkt) ist durch eine Bepflanzungsbindung zu sichern, dass von der Straße aus ein durchgehend grünes Band entsteht, das dem Zustand nördlich weitestgehend angenähert ist.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 07.09.2010
Für die CDU-Fraktion
H i p p e E h l g ö t z, M c L a u g h l i n
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Der Antrag wurde am 12.10.2010 in der 46. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz beraten und bei einer Abstimmung mit 9 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei 2 Enthaltungen angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags empfohlen.
Hippe Ausschussvorsitzender
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Die BVV hat in ihrer 42. Sitzung am 27.10.2010 beschlossen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, mindestens folgende Details der Planung Truman Plaza durch textliche Festsetzung in den Bebauungsplan als verpflichtend aufzunehmen:
1. Das Fassadenmaterial zu den Straßen hin der beiden Häuser mit Lage an der Argentinischen Allee muss aus sandsteinfarbenem Naturstein, nicht aber Granit, bestehen. An den weiteren straßenseitigen Fassaden bis zum und im Hüttenweg ist auch heller Putz zulässig. Rot und Brauntöne sind unzulässig.
2. Die Fensterformate des endgültigen Entwurfes sind festzuschreiben.
3. Die Ornamentik der Fassaden des endgültigen Entwurfes ist festzuschreiben.
4. Festzuschreiben ist ein Werbekonzept, das einheitliche Gestaltung nur in den Fenstern unter Ausschluss sonstiger Gebäudeteile vorsieht.
5. Der Grünstreifen entlang der Clayallee ist einschließlich einer detaillierten Bepflanzungsbindung zu erhalten, in dem Bereich der Parkplätze (Süden bis kurz vor die Argentinische Allee, Norden bis zum Ende des Hauses Supermarkt) ist durch eine Bepflanzungsbindung zu sichern, dass von der Straße aus ein durchgehend grünes Band entsteht, das dem Zustand nördlich weitestgehend angenähert ist.
Rögner-Francke BVVorsteher
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