Drucksache - 1593/III (neu)  

 
 
Betreff: Bauvorhaben der Wasserbetriebe im Bezirk
Status:öffentlichAktenzeichen:1096
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionSPD-, GRÜNE- und CDU-Fraktion
Verfasser:1. Karnetzki, Semler
2. Markl-Vieto, Hippe
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
15.09.2010 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtplanung und Naturschutz Empfehlung
12.10.2010 
46. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz vertagt   
07.12.2010 
48. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz vertagt   
11.01.2011 
49. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
19.01.2011 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Ursprungsantrag vom 06.09.2010
Beitritt GRÜNE vom 14.09.2010
BE Stapl vom 11.01.2011
Beschluss vom 19.01.2011
dazu gehörige BA-Vorlage zur Kenntnisnahme vom 07.06.2011

Die BVV möge beschließen:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, der BVV keine Beschlussvorlagen für straßenausbaubeitragspflichtige Baumaßnahmen der Berliner Wasserbetriebe im Bezirk zu unterbreiten, solange die Berliner Wasserbetriebe die Notwendigkeit der geplanten Maßnahmen gegenüber der Bezirksverordnetenversammlung nicht nachvollziehbar nachgewiesen haben.

 

Der Vorsitzende des Stadtplanungsausschusses wird gebeten, zu diesem Zweck die Berliner Wasserbetriebe zu einem geeigneten Zeitpunkt zur Ausschusssitzung einzuladen.

 

Begründung:

 

Bei den zurzeit in Planung befindlichen Baumaßnahmen an den Regenentwässerungsanlagen in verschiedenen Straßen im Bezirk bestehen erhebliche Zweifel an der Sinnhaftigkeit der Bauvorhaben. Für sinnlose, überflüssige oder gar schädliche Baumaßnahmen sind Anwohnerbeiträge nicht gerechtfertigt, weil keine wirkliche Wertverbesserung entsteht.

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 06. September 2010

 

 

Für die SPD-Fraktion                                                                      Für die Fraktion GRÜNE

 

 

Karnetzki                            Semler                                                        Markl-Vieto

 

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Der Antrag wurde am 11.01.2011 in der 49. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz beraten und wie folgt geändert:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, der BVV keine Beschlussvorlagen für straßenausbaubeitragspflichtige Baumaßnahmen der Berliner Wasserbetriebe im Bezirk zu unterbreiten, solange die Berliner Wasserbetriebe die Notwendigkeit der geplanten Maßnahmen gegenüber der Bezirksverordnetenversammlung nicht nachvollziehbar nachgewiesen haben.

 

Begründung:

Unverändert.

 

Außerdem hat sich die Fraktion der CDU dem Antrag in der geänderten Fassung angeschlossen.

 

Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 13 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Hippe

Ausschussvorsitzender

 

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Die BVV hat in ihrer 45. Sitzung am 19.01.2011 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, der BVV keine Beschlussvorlagen für straßenausbaubeitragspflichtige Baumaßnahmen der Berliner Wasserbetriebe im Bezirk zu unterbreiten, solange die Berliner Wasserbetriebe die Notwendigkeit der geplanten Maßnahmen gegenüber der Bezirksverordnetenversammlung nicht nachvollziehbar nachgewiesen haben.

 

 

Rögner-Francke

BVVorsteher

 

 

 
 

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