Drucksache - 1553/III  

 
 
Betreff: Erlass der Veränderungssperre X-B16/39
[Podbielskiallee 14-18]
Status:öffentlichAktenzeichen:1008
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung und Naturschutz Empfehlung
07.09.2010 
45. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
15.09.2010 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Ursprungsvorlage vom 22.07.2010
Anlage "Verordnung und Begründung"
Anlage "Übersichtsplan"
BE Stapl vom 07.09.2010
Beschluss vom 15.09.2010

1

1st       Gegenstand der Vorlage:

Erlass der Veränderungssperre X-B16/39
[Podbielskiallee 14-18]

2nd    Berichterstatter:

Bezirksstadtrat Uwe Stäglin

Die Bezirksverordnetenversammlung wird gebeten über den Erlass der Verordnung über die Veränderungssperre X-B16/39 gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) zu entscheiden.

Auf den beigefügten Verordnungsentwurf einschließlich Übersichtsplan sowie Begründung wird verwiesen.

Norbert Kopp
Bezirksbürgermeister

Uwe Stäglin
Bezirksstadtrat

 

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Die Vorlage wurde am 07.09.2010 in der 45. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz beraten und bei einer Abstimmung mit 13 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme der Vorlage empfohlen.

 

 

Hippe

Ausschussvorsitzender

 

 

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Die BVV hat in ihrer 41. Sitzung am 15.09.2010 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wird gebeten über den Erlass der Verordnung über die Veränderungssperre X-B16/39 gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) zu entscheiden.

Auf den beigefügten Verordnungsentwurf einschließlich Übersichtsplan sowie Begründung wird verwiesen.

 

 

Rögner-Francke

BVVorsteher

 

 
 

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