Drucksache - 1323/III
Die BVV
möge beschließen: Dem
Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber dem Abgeordnetenhaus von Berlin dafür
einzusetzen, dass am geplanten Verkauf des ehemaligen Zeltlagergrundstücks des
Bezirks auf Schwanenwerder festgehalten wird und der Flächennutzungsplan
entsprechend geändert wird. Der Erlösanteil des Bezirks wird dem Jugendamt in
voller Höhe für Ferien- und Erholungsmaßnahmen nach dem KJHG zur Verfügung
gestellt. Dabei
wird das Bezirksamt ersucht zu prüfen, wie die Gesamtsumme des Erlösanteils
gegebenenfalls über einen längeren Zeitraum auf einzelne Jahresraten aufgeteilt
werden kann. Das Ergebnis der Prüfung wird der BVV in Form einer Vorlage zur
Beschlussfassung zugeleitet. Begründung: Der
jahrzehntelang vom Jugendamt genutzte Zeltlagerplatz auf Schwanenwerder musste
im Jahre 2002 nach dem großen Sturm aufgegeben werden, weil seine
Wiederherstellung nicht möglich zu sein schien. Die Aufgabe des Platzes war
damals mit dem Plan verbunden, den Verkaufserlös in anderer Form den Ferien-
und Erholungsmaßnahmen des Jugendamtes zugute kommen zu lassen. Daran soll
festgehalten werden. Der Verzicht auf den Verkauf des Grundstücks, wie von der
Fraktion der Linken im Abgeordnetenhaus erwogen, ginge zulasten der Kinder und
Jugendlichen im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, die für den Verlust des
Zeltlagerplatzes keinen Ersatz erhalten würden. Berlin
Steglitz-Zehlendorf, den 7. Dezember 2009 Für die
Fraktion der SPD Karnetzki Krohm Der
Antrag wurde am 09.02.2010 in der 39. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung
und Naturschutz beraten und bei einer Abstimmung mit 4 Ja-Stimmen und 9
Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung abgelehnt. Dem
federführenden Ausschuss wird die Ablehnung des Antrags empfohlen. Hippe Ausschussvorsitzender Der
Antrag wurde am 23.02.2010 in der 35. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
beraten und bei einer Abstimmung mit 5 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen bei keiner
Enthaltung abgelehnt. Dem
federführenden Ausschuss wird die Ablehnung des Antrags empfohlen. Rolle Ausschussvorsitzender Der
Antrag wurde am 04.03.2010 in der 47. Sitzung des Haushaltsausschusses beraten
und bei einer Abstimmung mit 4 Ja-Stimmen und 9 Nein-Stimmen bei keiner
Enthaltung abgelehnt. Der
Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen. Buchta Ausschussvorsitzender ---------------------------------------------------------------------------------- Die BVV hat
in ihrer 37. Sitzung am 17.03.2010 beschlossen: Der Antrag
ist abgelehnt. Rögner-Francke BVVorsteher |
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