Drucksache - 1318/III (neu)
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, alles zu unternehmen, damit die Badestellen am Schlachtensee und der Krummen Lanke nach der EU-Badegewässerrichtlinie gekennzeichnet werden.
Begründung:
Die seit Jahrzehnten herrschenden Interessenskonflikte zwischen Hundebesitzern und "hundelosen" Nutzern der Badestellen sind offensichtlich durch den Leinenzwang allein nicht zu lösen. Vor allem und zu recht wird immer wieder über Verschmutzung durch Hundekot und Belästigung der Badenden durch Hunde geklagt.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 8. Dezember 2009
Für die Fraktion der FDP Für die Fraktion der SPD
Rolf Breidenbach, Dr. Kottusch-Geiseler Karnetzki
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Der Antrag wurde am 09.03.2010 in der 40. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz beraten und wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie die Badestellen am Schlachtensee und an der Krummen Lanke von Hunden freigehalten werden können.“
Begründung: Unverändert.
Die Fraktionen CDU und GRÜNE sind dem Antrag in der geänderten Fassung beigetreten.
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 13 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Hippe Ausschussvorsitzender
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Die BVV hat in ihrer 37. Sitzung am 17.03.2010 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie die Badestellen am Schlachtensee und an der Krummen Lanke von Hunden freigehalten werden können.
Rögner-Francke BVVorsteher
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