Drucksache - 1298/III  

 
 
Betreff: Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2008
Status:öffentlichAktenzeichen:848
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
18.11.2009 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Haushaltsausschuss Entscheidung
03.12.2009 
44. öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses vertagt   
07.01.2010 
45. öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
20.01.2010 
35. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Ursprungsvorlage vom 10.11.2009
Tabelle - Ueberschreitung
BE Haush vom 07.01.2010
Beschluss vom 20.01.2010

1

 

 

1. Gegenstand der Vorlage :                        Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben                         und Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2008

 

 

2. Berichterstatter :                        Bezirksbürgermeister Kopp

 

 

3. Beschlußentwurf :                        Die Bezirksverordnetenversammlung genehmigt gemäß

                        § 37 Abs.7 LHO in Verbindung mit § 37 Abs.4 LHO und

                        § 38 Abs.1 LHO nachträglich die vom Bezirksamt zuge-                        lassenen, in den vorgelegten Nachweisungen enthaltenen                         Haushaltsüberschreitungen in folgender Aufteilung:

 

 

                        überplanmäßige Ausgaben                        keine

 

                        außerplanmäßige Ausgaben                        2.904.465,50 EUR

 

                        überplanmäßige Verpflichtungs-

                        ermächtigungen                        keine

 

                        außerplanmäßige Verpflichtungs-

                        ermächtigungen                        645.000,00 EUR

 

 

A. Begründung:

 

Im Laufe des Haushaltsjahres 2008 entstanden Finanzierungsnotwendigkeiten, für die im Haushaltsplan keine oder keine ausreichenden Ausgaben veranschlagt waren. Soweit in diesen Fällen auch kein Ausgleich durch Einsparungen an anderer Stelle im Wege der Deckungsfähigkeit (§ 20 LHO) oder durch Bereitstellung von Bewilligungsmitteln (§ 37 Abs.6 LHO) möglich war, mußten über- oder außerplanmäßige Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) zugelassen werden.

Höhere oder neue Verpflichtungen gegenüber dem Haushaltsplan waren in jedem Falle nur als Haushaltsüberschreitungen möglich. Haushaltsüberschreitungen sind nach § 37 und § 38 der Landeshaushaltsordnung nur in Fällen eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses zulässig. Sie bedürfen der nachträglichen Genehmigung der Bezirksverordnetenversammlung (§ 37 Abs.7 LHO).

 

Die Übersicht über die zugelassenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen sind der beigefügten Anlage 1 zu entnehmen.

 

Über die im ersten Halbjahr 2008 zugelassenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen hat die Bezirksverordnetenversammlung in ihrer 24. Sitzung am 10.12.2008 Kenntnis genommen (vgl. Drucksache-Nr. 0845/III - Bezirksamt ).

 

Die jetzt vorgelegte Nachweisung enthält allerdings nicht mehr die zugelassenen, sondern die tatsächlich geleisteten Haushaltsüberschreitungen.

 

B.                   Rechtsgrundlage:

 

§ 37 Abs.7 LHO in Verbindung mit § 37 Abs.4 und § 38 Abs.1 LHO

 

C.                   Auswirkungen auf den Haushaltsplan:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

  Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind Bestandteil des Haushaltsergebnisses 2008.

 

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

 

     keine.

 

 

 

Kopp

Bezirksbürgermeister

 

---------------------------------------------------------------------------------------------------------

 

Die Vorlage zur Beschlussfassung wurde am 07.01.2010 in der 45. Sitzung des Haushaltsausschusses beraten und bei einer Abstimmung mit 12 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei 1 Enthaltung angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme der Vorlage empfohlen.

 

 

Buchta

Ausschussvorsitzender

 

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Die BVV hat in ihrer 35. Sitzung am 20.01.2010 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung genehmigt gemäß § 37 Abs. 7 LHO in Verbindung mit § 37 Abs. 4 LHO und § 38 Abs. 1 LHO nachträglich die vom Bezirksamt zugelassenen, in den vorgelegten Nachweisungen enthaltenen Haushaltsüberschreitungen in folgender Aufteilung:

 

überplanmäßige Ausgaben                                                                                            keine

 

außerplanmäßige Ausgaben                                                                     2.904.465,50 EUR

 

überplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen                                                            keine

 

außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen                                        645.000,00 EUR

 

 

Rögner-Francke

BVVorsteher

 


Anlage 1

 

Übersicht über die im Haushaltsjahr 2008

in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben

und Verpflichtungsermächtigungen (VE)

 

 

Kapitel

Bezeichnung

Ansatz

überplanmäßige

außerplanmäßige

Titel

 

 

Ausgaben und VE

 

 

 

 

 

 

 

36

Steglitz-Zehlendorf

 

 

 

 

 

 

 

 

4042

Jugendamt - Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte nach dem SGB VIII und Inobhutnahme -

 

 

 

 

 

 

 

 

672 04

Stationäre Hilfen nach SGB VIII

 

 

2.904.465,50

 

 

 

 

 

 

Neue Ausgaben wegen Anpassung der Buchungsstellenstruktur an geänderte Rahmenleistungsvereinbarung für stationäre Hilfen. Sperre bei 4042/67146 in Höhe von 2.104.465,50 €; bei 4042/67131 in Höhe von 400.000,00 € und bei 4042//67142 in Höhe von 400.000,00 €. 

 

 

 

 

 

 

 

 

4211

Hochbau

 

 

 

 

 

 

 

 

519 20

Unterhaltung der baulichen Anlagen für die IuK-Technik

 

 

645.000,00

 

VE

 

 

 

 

Für den Abschluß eines Vertrages über Service- und Wartungsleistungen sämtlicher TK-Anlagen des Bezirksamtes. Sperre bei 3736/71513 in gleicher Höhe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Über- / außerplanmäßige Ausgaben

 

0,00

2.904.465,50

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Über- / außerplanmäßige Ausgaben insgesamt

 

2.904.465,50

 

 

 

 

 

 

Über- / außerplanmäßige VE

 

0,00

645.000,00

 

 

 

 

 

 

Über- / außerplanmäßige VE insgesamt

 

645.000,00

 

 

 

 

 

 

 

 
 

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