Drucksache - 1298/III
1. Gegenstand der Vorlage : Genehmigung
von über- und außerplanmäßigen Ausgaben und
Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2008 2. Berichterstatter : Bezirksbürgermeister
Kopp 3. Beschlußentwurf : Die
Bezirksverordnetenversammlung genehmigt gemäß §
37 Abs.7 LHO in Verbindung mit § 37 Abs.4 LHO und §
38 Abs.1 LHO nachträglich die vom Bezirksamt zuge- lassenen,
in den vorgelegten Nachweisungen enthaltenen Haushaltsüberschreitungen
in folgender Aufteilung: überplanmäßige
Ausgaben keine außerplanmäßige
Ausgaben 2.904.465,50
EUR überplanmäßige
Verpflichtungs- ermächtigungen keine außerplanmäßige
Verpflichtungs- ermächtigungen 645.000,00
EUR A. Begründung: Im Laufe des Haushaltsjahres 2008 entstanden
Finanzierungsnotwendigkeiten, für die im Haushaltsplan keine oder keine
ausreichenden Ausgaben veranschlagt waren. Soweit in diesen Fällen auch kein
Ausgleich durch Einsparungen an anderer Stelle im Wege der Deckungsfähigkeit (§
20 LHO) oder durch Bereitstellung von Bewilligungsmitteln (§ 37 Abs.6 LHO)
möglich war, mußten über- oder außerplanmäßige Ausgaben
(Haushaltsüberschreitungen) zugelassen werden. Höhere oder neue Verpflichtungen gegenüber dem Haushaltsplan
waren in jedem Falle nur als Haushaltsüberschreitungen möglich.
Haushaltsüberschreitungen sind nach § 37 und § 38 der Landeshaushaltsordnung
nur in Fällen eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses zulässig.
Sie bedürfen der nachträglichen Genehmigung der Bezirksverordnetenversammlung
(§ 37 Abs.7 LHO). Die Übersicht über die zugelassenen
über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen sind der
beigefügten Anlage 1 zu entnehmen. Über die im ersten Halbjahr 2008 zugelassenen über- und
außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen hat die
Bezirksverordnetenversammlung in ihrer 24. Sitzung am 10.12.2008 Kenntnis
genommen (vgl. Drucksache-Nr. 0845/III - Bezirksamt ). Die jetzt vorgelegte Nachweisung
enthält allerdings nicht mehr die zugelassenen, sondern die tatsächlich
geleisteten Haushaltsüberschreitungen. B. Rechtsgrundlage: § 37 Abs.7 LHO in Verbindung mit §
37 Abs.4 und § 38 Abs.1 LHO C. Auswirkungen
auf den Haushaltsplan: a) Auswirkungen auf Einnahmen und
Ausgaben: Die
über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind Bestandteil des Haushaltsergebnisses
2008. b) Personalwirtschaftliche
Auswirkungen: keine. Kopp Bezirksbürgermeister --------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Vorlage zur Beschlussfassung
wurde am 07.01.2010 in der 45. Sitzung des Haushaltsausschusses beraten und bei
einer Abstimmung mit 12 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei 1 Enthaltung
angenommen. Der Bezirksverordnetenversammlung
wird die Annahme der Vorlage empfohlen. Buchta Ausschussvorsitzender ---------------------------------------------------------------------------------- Die BVV hat
in ihrer 35. Sitzung am 20.01.2010 per Beschluss folgende Vorlage angenommen: Die Bezirksverordnetenversammlung genehmigt gemäß § 37 Abs.
7 LHO in Verbindung mit § 37 Abs. 4 LHO und § 38 Abs. 1 LHO nachträglich die
vom Bezirksamt zugelassenen, in den vorgelegten Nachweisungen enthaltenen
Haushaltsüberschreitungen in folgender Aufteilung: überplanmäßige Ausgaben
keine außerplanmäßige Ausgaben
2.904.465,50
EUR überplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen
keine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen
645.000,00 EUR Rögner-Francke BVVorsteher Anlage 1 Übersicht über die im Haushaltsjahr
2008 in Anspruch genommenen über- und
außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen
(VE)
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Parlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |