Drucksache - 1287/III  

 
 
Betreff: Weihnachtsdekoration erst nach Totensonntag
Status:öffentlichAktenzeichen:858
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-FraktionCDU-Fraktion
Verfasser:Hippe, Mc Laughlin 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
18.11.2009 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr Empfehlung
26.11.2009 
36. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr vertagt     
01.12.2009 
37. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr mit Änderungen im Ausschuss beschlossen     
Ausschuss für Bildung, Kultur und Bürgerdienste Empfehlung
17.12.2009 
26. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Bürgerdienste ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen     
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
20.01.2010 
35. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Ursprungsantrag vom 09.11.2009
BE WiVerk vom 01.12.2009
BE BiKu vom 17.12.2009
Beschluss vom 20.01.2010
dazu gehörige BA-Vorlage zur Kenntnisnahme vom 29.03.2011

Die BVV möge beschließen:

 

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den ansässigen Geschäftsleuten im Bezirk dafür einzusetzen, dass die Advents- bzw. Weihnachtsdekorationen, insbesondere Lichtwerbung, erst nach dem Totensonntag vorgenommen werden.

 

In diesem Zusammenhang wird das Bezirksamt ebenfalls gebeten, sich dafür einzusetzen, bei der Adventsbeleuchtung auf Neon-Reklame zu verzichten.

 

Zudem wird das Bezirksamt ersucht, auch dahingehend bei den Geschäftsleuten zu intervenieren, dass Werbemaßnahmen, die das Weihnachtsfest betreffen, erst nach dem Totensonntag stattfinden.

 

Begründung:

 

Während der letzten Jahre hat es sich eingebürgert, dass bereits Mitte November Weihnachtsdekorationen bzw. Weihnachtswerbung in den Geschäften vorzufinden ist. Dies ist einfach unangemessen und entspricht auch nicht einer glaubwürdigen Anteilnahme und einem aufrichtigem Gedenken an unsere Verstorbenen. Zudem wird der Zeitpunkt, an dem die Geschäfte mit der Weihnachtswerbung beginnen, von Jahr zu Jahr früher - vermutlich werden wir in 5-6 Jahren bereits zum Herbstanfang weihnachtlich geschmückte Geschäfte vorfinden.

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 09.11.09

 

 

Für die CDU-Fraktion

 

 

Hippe                                          Mc Laughlin

 

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Der Antrag wurde am 01.12.2009 in der 37. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr beraten und wie folgt geändert:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den ansässigen Geschäftsleuten im Bezirk dafür einzusetzen, dass die Advents- bzw. Weihnachtsdekorationen und die Werbemaßnahmen, die das Weihnachtsfest betreffen, insbesondere Lichtwerbung, erst nach dem Totensonntag vorgenommen werden.

 

In diesem Zusammenhang wird das Bezirksamt ebenfalls gebeten, sich dafür einzusetzen, bei der Adventsbeleuchtung auf Neon-Reklame zu verzichten.“

 

Begründung:

Unverändert.

 

Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 13 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.

 

Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Köhne

Ausschussvorsitzender

 

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Der Antrag in der geänderten Fassung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr wurde am 17.12.2009 in der 26. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Bürgerdienste beraten und bei einer Abstimmung mit 13 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Ehrhardt

Ausschussvorsitzender

 

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Die BVV hat in ihrer 35. Sitzung am 20.01.2010 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den ansässigen Geschäftsleuten im Bezirk dafür einzusetzen, dass die Advents- bzw. Weihnachtsdekorationen und die Werbemaßnahmen, die das Weihnachtsfest betreffen, insbesondere Lichtwerbung, erst nach dem Totensonntag vorgenommen werden.

 

In diesem Zusammenhang wird das Bezirksamt ebenfalls gebeten, sich dafür einzusetzen, bei der Adventsbeleuchtung auf Neon-Reklame zu verzichten.

 

 

Rögner-Francke

BVVorsteher

 

 
 

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