Drucksache - 1247/III
Die BVV
möge beschließen: Das
Bezirksamt wird ersucht, die Übertragung der Zuständigkeit zum Erlass der
Widerspruchsbescheide in Angelegenheiten der Stadtplanung bei Neubau; Abriss
und Nutzungsänderung allein auf den Baudezernenten zu widerrufen. Begründung: Das Bezirksamt ist als Kollegialorgan gesetzlich für die
Widerspruchsentscheidungen zuständig. Diese Kompetenz hat es nach Kenntnis der
Unterzeichner auf den Baudezernenten allein übertragen. Nach der
Umgehung der BVV im Fall "Marinebunker Schwanenwerder" und der
Nichtinformation hinsichtlich eines größeren Neubauvorhabens der FU hat die
Bezirksverordnetenversammlung kein Vertrauen in eine jederzeit transparente
Amtsführung des Bezirksstadtrates Stäglin; es muss daher verhindert werden,
dass dieser weitere, wahrlich einsame, Entscheidungen trifft, so dass ihm das
Bezirksamt in Gänze zur Seite zu stellen ist. Berlin
Steglitz-Zehlendorf, den 13.10.2009 Für die
CDU-Fraktion Hippe Krenz --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Der Antrag
wurde am 12.01.2010 in der 38. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und
Naturschutz beraten und von der Antrag stellenden Fraktion zurückgezogen. Hippe Ausschussvorsitzender |
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