Drucksache - 1228/III  

 
 
Betreff: Weiterentwicklung der schulbezogenen Jugendsozialarbeit
Status:öffentlichAktenzeichen:853
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionSPD-Fraktion
Verfasser:Karnetzki, Krohm 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
21.10.2009 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Schulausschuss Empfehlung
03.11.2009 
33. öffentliche Sitzung des Schulausschusses vertagt   
01.12.2009 
34. öffentliche Sitzung des Schulausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Jugendhilfeausschuss Empfehlung
24.11.2009 
32. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Haushaltsausschuss Empfehlung
03.12.2009 
44. öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses vertagt   
07.01.2010 
45. öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
20.01.2010 
35. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Ursprungsantrag vom 12.10.2009
BE JHA vom 24.11.2009
BE Schule vom 01.12.2009
BE Haush vom 07.01.2010
Beschluss Nr. 853 vom 20.01.2010
Erste dazu gehörige BA-Vorlage zur Kenntnisnahme vom 22.06.2010
Vgl. hierzu auch Drs. Nr. 1601/III
Zweite dazu gehörige BA-Vorlage zur Kenntnisnahme vom 17.01.2012

Die BVV möge beschließen:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, bis spätestens Mai 2010 dem zuständigen Ausschuss einen Bericht zur Weiterentwicklung des Konzepts Schulstation vorzulegen. Dieser Bericht soll a) die bereits vorhandenen Konzeptüberlegungen zu einer neuen Form schulübergreifender Verbundschulstationen, b) die aus Sicht des Bezirksamtes notwendigen Anpassungen des Konzepts der Schulstation an die Veränderungen der Schullandschaft beinhalten.

 

Begründung:

 

Das Konzept der Schulstationen war ein innovatives Markenzeichen des Bezirkes Steglitz-Zehlendorf. Dieses zu verteidigen, ist im Bezirk Konsens über alle Parteien hinweg. Im Rahmen der Veränderung der Schule, z.B. mit den im Zusammenhang mit der Schulstrukturreform in allen Sekundarschulen vorgesehenen Sozialarbeiterstellen, muss auch das Konzept der Schulstation weiterentwickelt werden. Hierzu sind im Bezirk Konzeptideen vorhanden, die genutzt werden können.

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 12. Oktober 2009

 

Für die Fraktion der SPD

 

 

Karnetzki                                          Krohm

 

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Der Antrag wurde am 24.11.2009 in der 32. Sitzung des Jugendhilfeausschusses beraten und wie folgt geändert:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, bis zur Sommerpause 2010 dem zuständigen Ausschuss einen Bericht zur Weiterentwicklung des Konzepts Schulstation vorzulegen. Dieser Bericht soll a) die bereits vorhandenen Konzeptüberlegungen zu einer neuen Form schulübergreifender Verbundschulstationen, b) die aus Sicht des Bezirksamtes notwendigen Anpassungen des Konzepts der Schulstation an die Veränderungen der Schullandschaft beinhalten, c) und die eine kostenneutrale Umsetzung ermöglicht.

 

Begründung:

Unverändert.

 

Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 6 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen bei 5 Enthaltungen angenommen.

 

Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Rolle

Ausschussvorsitzender

 

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Der Antrag in der vom Jugendhilfeausschuss geänderten Fassung wurde am 01.12.2009 in der 34. Sitzung des Schulausschusses beraten und wie folgt geändert:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, bis zur Sommerpause 2010 dem zuständigen Ausschuss einen Bericht zur Weiterentwicklung des Konzepts Schulstation vorzulegen. Dieser Bericht soll a) die bereits vorhandenen Konzeptüberlegungen zu einer neuen Form schulübergreifender Verbundschulstationen, b) die aus Sicht des Bezirksamtes notwendigen Anpassungen des Konzepts der Schulstation an die Veränderungen der Schullandschaft beinhalten und c) die eine kostenneutrale Umsetzung ermöglichen.“

 

Begründung:

Unverändert.

 

Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 13 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.

 

Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Krohm

Ausschussvorsitzende

 

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Der Antrag wurde am 07.01.2010 in der 45. Sitzung des Haushaltsausschusses beraten und wie folgt geändert:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, bis zur Sommerpause 2010 über eine Vorlage zur Kenntnisnahme einen Bericht zur qualitativen Weiterentwicklung des Konzepts Schulstation vorzulegen. Dieser Bericht soll unter der Voraussetzung einer kostenneutralen Umsetzung a) die bereits vorhandenen Konzeptüberlegungen zu einer neuen Form schulübergreifender Verbundschulstationen, b) die aus Sicht des Bezirksamtes notwendigen Anpassungen des Konzepts der Schulstationen an die Veränderungen der Schullandschaft, c) die Prüfung, ob eine Finanzierung durch den Senat möglich ist, und d) Aussagen zur notwendigen Personalausstattung beinhalten.“

 

Begründung:

Unverändert.

 

Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 13 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Buchta

Ausschussvorsitzender

 

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Die BVV hat in ihrer 35. Sitzung am 20.01.2010 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, bis zur Sommerpause 2010 über eine Vorlage zur Kenntnisnahme einen Bericht zur qualitativen Weiterentwicklung des Konzepts Schulstation vorzulegen. Dieser Bericht soll unter der Voraussetzung einer kostenneutralen Umsetzung a) die bereits vorhandenen Konzeptüberlegungen zu einer neuen Form schulübergreifender Verbundschulstationen, b) die aus Sicht des Bezirksamtes notwendigen Anpassungen des Konzepts der Schulstationen an die Veränderungen der Schullandschaft, c) die Prüfung, ob eine Finanzierung durch den Senat möglich ist, und d) Aussagen zur notwendigen Personalausstattung beinhalten.

 

 

Rögner-Francke

BVVorsteher

 

 
 

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