Drucksache - 0899/III
Die BVV
möge beschließen: Das
Bezirksamt wird ersucht, im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für das Projekt
„Boulevard Berlin“ in der Schloßstraße durch geeignete rechtliche Vorkehrungen
verbindlich sicherzustellen, dass -
der
Durchgang von der Schloßstraße zum Harry-Bresslau-Park (ehemalige
Treitschkestraße) für Fußgänger täglich, auch samstags und sonn- und feiertags,
mindestens in der Zeit von 06:00 bis 24:00 Uhr geöffnet bleibt, -
der
Durchgang auch für Radfahrer möglich ist, wenn sie ihr Fahrrad schieben, -
diese
Regelung zur Offenhaltung des Durchgangs auch für den Fall eines späteren
Weiterverkaufs des Grundstücks rechtlich gesichert bleibt, -
jede
Änderung dieser Mindestbedingungen zur Offenhaltung des Durchgangs ohne
Zustimmung des Bezirksamtes verhindert wird. Es
ist dabei zu prüfen, ob das Wegerecht auch über das Instrument des
städtebaulichen Vertrags hinaus, beispielsweise erstrangig im Grundbuch
gesichert werden kann. Der BVV
ist vor Beschlussfassung über den B-Plan über das Ergebnis dieser Bemühungen
und über Form und Inhalt der gefundenen rechtlichen Regelungen in einer Vorlage
zur Kenntnisnahme Bericht zu erstatten. Begründung: Mit dem
Teilstück der Treitschkestraße verkauft das Land Berlin eine öffentlich
gewidmete Straße an einen privaten Investor. Das Wegerecht für Fußgänger und
Radfahrer muss auch für die Zeit nach dem Verkauf gesichert bleiben, da die
Treitschkestraße eine zentrale Wegeverbindung von der Schloßstraße zur einzigen
größeren Grünanlage in der Umgebung darstellt. Die Verbindung ist auch ein
wichtiger Schulweg. Berlin
Stegliz-Zehlendorf, den 1. Dezember 2008 Für die
SPD-Fraktion Karnetzki Ronnisch ------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Der
Antrag wurde am 13.01.2009 in der 26. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung
und Naturschutz beraten und von der Antrag stellenden Fraktion zurückgezogen. Hampel Ausschussvorsitzender |
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