Drucksache - 0880/III  

 
 
Betreff: Neuwahl von ehrenamtlichen Mitarbeitern
Status:öffentlichAktenzeichen:558
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
19.11.2008 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Soziales Empfehlung
04.12.2008 
20. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen     
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
10.12.2008 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Ursprungsvorlage vom 11.11.2008
BE Soz vom 04.12.2008
Beschluss vom 10.12.2008

1

 

 

1. Gegenstand der Vorlage: Neuwahl von ehrenamtlichen Mitarbeitern

2. Berichterstatter: Bezirksstadtrat Norbert Schmidt

3. Beschlussentwurf: Die Bezirksverordnetenversammlung wählt die in der Anlage aufgeführten Personen für die Dauer von vier Jahren mit Wirkung vom 01.01.2009 zu ehrenamtlichen Mitarbeitern.

4. Begründung: Gemäß § 16 Abs. 1 Buchst. C des Bezirksverwaltungs-gesetzes (BezVG) in Verbindung mit den Bestimmungen der Verwaltungsvorschriften über den Ehrenamtlichen Dienst im sozialen Bereich (VV EaD) wählt die Bezirksverordnetenversammlung alle vier Jahre neue ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die bisherige Amtsperiode endet am 31.12.2008, so dass die Neuwahl für die Zeit vom 01.01.2009 bis 31.12.2012 erforderlich wird.

5. Rechtsgrundlage: § 16 Abs. 1 Buchst. C des BezVG in der Fassung vom 14.12.2005 (GVBl. 62. Jahrgang S. 2), Verwaltungs-vorschriften über den Ehrenamtlichen Dienst im sozialen Bereich vom 19. September 2006 (Abl. Nr. 50 vom 13.10.2006 S. 3710).

6. Finanzielle Auswirkungen: Gem. § 9 des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamlich tätiger Personen vom 29.11.1978 (GVBl. S. 2214), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2002 (GVBl. S 372), in Verbindung mit der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordneten­versammlung, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehren­amtlich tätiger Personen in der Fassung vom 29.05.1979 (GVBl. S. 826), zuletzt geändert durch Verordnung vom 29.05.2001 (GVBl. S. 165), erhalten die ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen eine monatliche Entschädigung in Höhe von zur Zeit 25,56 Euro, die Sozialkommissionsvorsteherinnen und –vorsteher zusätzlich einen weitere Entschädigung von 61,36 Euro.

 

 

 

Norbert Kopp                                                                           Norbert Schmidt

Bezirksbürgermeister                                                                        Bezirksstadtrat

 

 

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Die Vorlage wurde am 04.12.2008 in der 20. Sitzung des Ausschusses für Soziales beraten und bei einer Abstimmung mit 12 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.

 

 

Sie geht mit Dringlichkeit in die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 10.12.2008.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme der Vorlage empfohlen.

 

 

Kölsch

Ausschussvorsitzende

 

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Die BVV hat in ihrer 24. Sitzung am 10.12.2008 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wählt die in der Anlage aufgeführten Personen für die Dauer von vier Jahren mit Wirkung vom 01.01.2009 zu ehrenamtlichen Mitarbeitern.

 

 

Rögner-Francke

BVVorsteher

 

 

 

Anmerkung zu der unter 3.  genannten Anlage:

Drucksachen ( - z.B. Wahlvorschläge, Abberufungen, Beschlüsse - ), die persönliche Angaben zu den genannten Personen enthalten, dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht im Internet veröffentlicht werden. Den Bezirksverordneten, die über die Drucksache zu beschließen hatten, lagen die Angaben in Papierform vollständig vor.

 
 

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