Drucksache - 0756/III
1. Gegenstand der Vorlage : Genehmigung
von über- und außerplanmäßigen Ausgaben und
Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2007 2. Berichterstatter : Bezirksbürgermeister
Kopp 3. Beschlußentwurf : Die
Bezirksverordnetenversammlung genehmigt gemäß §
37 Abs.7 LHO in Verbindung mit § 37 Abs.4 LHO und §
38 Abs.1 LHO nachträglich die vom Bezirksamt zuge- lassenen,
in den vorgelegten Nachweisungen enthaltenen Haushaltsüberschreitungen
in folgender Aufteilung: überplanmäßige
Ausgaben keine außerplanmäßige
Ausgaben 644.873,18
EUR überplanmäßige
Verpflichtungs- ermächtigungen keine außerplanmäßige
Verpflichtungs- ermächtigungen 715.260,58
EUR A. Begründung: Im Laufe des Haushaltsjahres 2007
entstanden Finanzierungsnotwendigkeiten, für die im Haushaltsplan keine oder
keine ausreichenden Ausgaben veranschlagt waren. Soweit in diesen Fällen auch
kein Ausgleich durch Einsparungen an anderer Stelle im Wege der Deckungsfähigkeit
(§ 20 LHO) oder durch Bereitstellung von Bewilligungsmitteln (§ 37 Abs.6 LHO)
möglich war, mußten über- oder außerplanmäßige Ausgaben
(Haushaltsüberschreitungen) zugelassen werden. Höhere oder neue Verpflichtungen
gegenüber dem Haushaltsplan waren in jedem Falle nur als
Haushaltsüberschreitungen möglich. Haushaltsüberschreitungen sind nach § 37 und
§ 38 der Landeshaushaltsordnung nur in Fällen eines unvorhergesehenen und
unabweisbaren Bedürfnisses zulässig. Sie bedürfen der nachträglichen Genehmigung
der Bezirksverordnetenversammlung (§ 37 Abs.7 LHO). Die Übersicht über die zugelassenen
über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen sind der
beigefügten Anlage 1 zu entnehmen. Über die im ersten Halbjahr 2007 zugelassenen über- und
außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen hat die
Bezirksverordnetenversammlung in ihrer 14. Sitzung am 12.12.2007 Kenntnis
genommen (vgl.Drucksache-Nr.0483/III - Bezirksamt ). Die jetzt vorgelegte Nachweisung
enthält allerdings nicht mehr die zugelassenen, sondern die tatsächlich
geleisteten Haushaltsüberschreitungen. B. Rechtsgrundlage: § 37 Abs.7 LHO in Verbindung mit §
37 Abs.4 und § 38 Abs.1 LHO C. Auswirkungen
auf den Haushaltsplan: a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Die
über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind Bestandteil des Haushaltsergebnisses
2007. b) Personalwirtschaftliche
Auswirkungen: keine. Kopp Bezirksbürgermeister Die Vorlage wurde am 25.09.2008 in
der 26. Sitzung des Haushaltsausschusses beraten und bei einer Abstimmung mit
13 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen. Der Bezirksverordnetenversammlung
wird die Annahme der Vorlage empfohlen. Buchta Ausschussvorsitzender ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die BVV hat in ihrer 22. Sitzung am 15.10.2008 per Beschluss
folgende Vorlage angenommen: Die Bezirksverordnetenversammlung genehmigt gemäß §
37 Abs.7 LHO in Verbindung mit § 37 Abs.4 LHO und §
38 Abs.1 LHO nachträglich die vom Bezirksamt zuge- lassenen,
in den vorgelegten Nachweisungen enthaltenen Haushaltsüberschreitungen
in folgender Aufteilung: überplanmäßige
Ausgaben keine außerplanmäßige
Ausgaben 644.873,18
EUR überplanmäßige
Verpflichtungs- ermächtigungen keine außerplanmäßige
Verpflichtungs- ermächtigungen 715.260,58
EUR Rögner-Francke BVVorsteher
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