Drucksache - 0756/III  

 
 
Betreff: Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2007
Status:öffentlichAktenzeichen:506
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
17.09.2008 
21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Haushaltsausschuss Beratung
25.09.2008 
26. öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
15.10.2008 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Ursprungsvorlage vom 26.08.08
Liste Ueberschreitung
BE Haushalt vom 25.09.2008
Beschluss vom 15.10.2008

1

 

 

1. Gegenstand der Vorlage :                        Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben                         und Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2007

 

 

2. Berichterstatter :                        Bezirksbürgermeister Kopp

 

 

3. Beschlußentwurf :                        Die Bezirksverordnetenversammlung genehmigt gemäß

                        § 37 Abs.7 LHO in Verbindung mit § 37 Abs.4 LHO und

                        § 38 Abs.1 LHO nachträglich die vom Bezirksamt zuge-                        lassenen, in den vorgelegten Nachweisungen enthaltenen                         Haushaltsüberschreitungen in folgender Aufteilung:

 

 

                        überplanmäßige Ausgaben                        keine

 

                        außerplanmäßige Ausgaben                        644.873,18 EUR

 

                        überplanmäßige Verpflichtungs-

                        ermächtigungen                        keine

 

                        außerplanmäßige Verpflichtungs-

                        ermächtigungen                        715.260,58 EUR

 

 

A. Begründung:

 

Im Laufe des Haushaltsjahres 2007 entstanden Finanzierungsnotwendigkeiten, für die im Haushaltsplan keine oder keine ausreichenden Ausgaben veranschlagt waren. Soweit in diesen Fällen auch kein Ausgleich durch Einsparungen an anderer Stelle im Wege der Deckungsfähigkeit (§ 20 LHO) oder durch Bereitstellung von Bewilligungsmitteln (§ 37 Abs.6 LHO) möglich war, mußten über- oder außerplanmäßige Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) zugelassen werden.

 

Höhere oder neue Verpflichtungen gegenüber dem Haushaltsplan waren in jedem Falle nur als Haushaltsüberschreitungen möglich. Haushaltsüberschreitungen sind nach § 37 und § 38 der Landeshaushaltsordnung nur in Fällen eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses zulässig. Sie bedürfen der nachträglichen Genehmigung der Bezirksverordnetenversammlung (§ 37 Abs.7 LHO).

 

Die Übersicht über die zugelassenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen sind der beigefügten Anlage 1 zu entnehmen.

 

Über die im ersten Halbjahr 2007 zugelassenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen hat die Bezirksverordnetenversammlung in ihrer 14. Sitzung am 12.12.2007 Kenntnis genommen (vgl.Drucksache-Nr.0483/III - Bezirksamt ).

 

Die jetzt vorgelegte Nachweisung enthält allerdings nicht mehr die zugelassenen, sondern die tatsächlich geleisteten Haushaltsüberschreitungen.

 

B.                   Rechtsgrundlage:

 

§ 37 Abs.7 LHO in Verbindung mit § 37 Abs.4 und § 38 Abs.1 LHO

 

C.                   Auswirkungen auf den Haushaltsplan:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

  Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind Bestandteil des Haushaltsergebnisses 2007.

 

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

 

     keine.

 

 

 

Kopp

Bezirksbürgermeister

 

 

Die Vorlage wurde am 25.09.2008 in der 26. Sitzung des Haushaltsausschusses beraten und bei einer Abstimmung mit 13 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme der Vorlage empfohlen.

 

Buchta

Ausschussvorsitzender

 

-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

 

Die BVV hat in ihrer 22. Sitzung am 15.10.2008 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung genehmigt gemäß

                        § 37 Abs.7 LHO in Verbindung mit § 37 Abs.4 LHO und

                        § 38 Abs.1 LHO nachträglich die vom Bezirksamt zuge-                        lassenen, in den vorgelegten Nachweisungen enthaltenen                         Haushaltsüberschreitungen in folgender Aufteilung:

 

                        überplanmäßige Ausgaben                        keine

 

                        außerplanmäßige Ausgaben                        644.873,18 EUR

 

                        überplanmäßige Verpflichtungs-

                        ermächtigungen                        keine

 

                        außerplanmäßige Verpflichtungs-

                        ermächtigungen                        715.260,58 EUR

 

 

 

Rögner-Francke

BVVorsteher

 


 

Kapitel

Bezeichnung

Ansatz

überplanmäßige

außerplanmäßige

Titel

 

 

Ausgaben und VE

 

 

 

 

 

 

 

36

Steglitz-Zehlendorf

 

 

 

 

 

 

 

 

35 11

Bürgeramt

 

 

 

 

 

 

 

 

981 26

Verrechnungen für Bewirtschaftungsausgaben

 

 

16.000,00

 

 

 

 

 

 

Für die Verrechnung der Bewirtschaftungsausgaben für die vom Bürgeramt genutzten Räumlichkeiten im Polizeidienstgebäude Gallwitzallee.Sperre bei 3511/67108

 

 

 

 

 

 

 

 

37 30

Schule

 

 

 

 

 

 

 

 

919 21

Zuführung an die Rücklage nach § 7 Schulgesetz
- Sachausgaben -             

 

 

470.264,38

 

 

 

 

 

 

Zur Bildung der Schulrücklage aus nicht verbrauchten Sachmitteln der Schulkapitel.

 

 

 

 

 

 

 

 

37 36

Grundschulen

 

 

 

 

 

 

 

 

701 12

Erweiterung der Schulanlage und Neubau einer Sporthalle, Bachstelzenweg

 

 

16.978,05

 

 

 

 

 

 

Zur Ausfinanzierung der Baumaßnahme.
Sperre bei 37 33/715 11

 

 

 

 

 

 

 

 

715 13

Neubau einer Sporthalle, Mühlenau-Grundschule
VE

 

 

715.260,58

 

 

 

 

 

 

Zur kontinuierlichen Fortführung der Baumaßnahme.
Sperre bei 4212/72505

 

 

 

 

 

 

 

 

39 30

Senioren und Seniorinnen

 

 

 

 

 

 

 

 

981 19

Allgemeine Verrechnungen

 

 

6.899,62

 

 

 

 

 

 

Für den Bezug von Gärtnerwaren im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung mit der Bezirksgärtnerei des                      BA Tempelhof-Schöneberg. Sperre bei 39 30/671 41

 

 

 

 

 

 

 

 

42 12

Tiefbau

 

 

 

 

 

 

 

 

738 18

Neubau der Straße 621

 

 

11.149,63

 

 

 

 

 

 

Zur Ausfinanzierung der Baumaßnahme.
Sperre bei 42 12/738 16

 

 

 

 

 

 

 

 

47 20

Natur

 

 

 

 

 

 

 

 

811 02

LKW mit Ladekran

 

 

123.581,50

 

 

 

 

 

 

Ersatzbeschaffung eines LKW mit Ladekran.
Sperre bei 4212/73816

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Über- / außerplanmäßige Ausgaben

 

0,00

644.873,18

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Über- / außerplanmäßige Ausgaben insgesamt

 

644.873,18

 

 

 

 

 

 

Über- / außerplanmäßige VE

 

0,00

715.260,58

 

 

 

 

 

 

Über- / außerplanmäßige VE insgesamt

 

715.260,58

 

 
 

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