Drucksache - 0630/III  

 
 
Betreff: Friedhofsnutzung
Status:öffentlichAktenzeichen:566
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-FraktionCDU-Fraktion
Verfasser:Wesser, Hippe 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
12.03.2008 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtplanung und Naturschutz Vorberatung
08.04.2008 
18. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz vertagt     
29.04.2008 
19. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz mit Änderungen im Ausschuss beschlossen     
Haushaltsausschuss Vorberatung
29.05.2008 
23. öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses vertagt   
26.06.2008 
24. öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses vertagt   
25.09.2008 
26. öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses vertagt   
23.10.2008 
27. öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses vertagt   
27.11.2008 
28. öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
10.12.2008 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Ursprungsantrag vom 03.03.2008
BE Stapl vom 29.04.2008
BE Haushalt vom 27.11.2008
Beschluss vom 10.12.2008
dazu gehörige BA-Vorlage zur Kenntnisnahme vom 13.10.2009

Die BVV möge beschließen:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, eine Veränderung im Bereich der Nutzflächen von bezirklichen Friedhöfen nur unter folgenden Prämissen tatsächlich durchzuführen:

 

  1. Keine sofortige Umnutzung von Friedhofsteilflächen, sondern nur schleichende Aufgabe unter Umwidmung in Parkfläche bei Beibehaltung der Eingliederung in das jeweilige Friedhofsgelände.

 

  1. Erhalt aller Ehrengrabstätten am bisherigen Ort.

 

  1. Erhalt aller derzeit bestehenden Grabstätten, solange und soweit von den Nutzern gewünscht und getragen.

 

  1. Erhalt aller Familiengrabstätten zur weiteren Bestattung, ggf. auch in den Parkflächen nach Ziffer 1.

 

  1. Sicherstellung der weiteren Bestattung von Familienangehörigen in bestehenden Grabstätten auch in den Parkflächen nach Ziffer 1.

 

  1. Umbettungen werden nur auf Wunsch der Angehörigen vorgenommen.

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 03.03.2008

 

 

Für die Fraktion der CDU   

 

 

Wesser                       Hippe              

 

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Der Antrag wurde am 29.04.2008 in der 19. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz beraten und wie folgt geändert:

 

„Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, eine Vorlage zur Umsetzung des FEP an den Stadtplanungsausschuss zu übermitteln, die folgende Prämissen enthält:

 

  1. Keine sofortige Umnutzung von Friedhofsteilflächen, sondern nur schleichende Aufgabe unter Umwidmung in Parkfläche bei Beibehaltung der Eingliederung in das jeweilige Friedhofsgelände.

 

  1. Erhalt aller Ehrengrabstätten am bisherigen Ort.

 

  1. Weitestgehender Erhalt aller derzeit bestehenden Grabstätten, solange und soweit von den Nutzern gewünscht und getragen.

 

  1. Erhalt aller Familiengrabstätten zur weiteren Bestattung, ggf. auch in den Parkflächen nach Ziffer 1.

 

  1. Sicherstellung der weiteren Bestattung von Familienangehörigen in bestehenden Grabstätten auch in den Parkflächen nach Ziffer 1.

 

  1. Umbettungen werden nur auf Wunsch der Angehörigen vorgenommen.“

 

Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 11 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei 2 Enthaltungen angenommen.

 

Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

 

Hampel

Ausschussvorsitzender

 

 

 

 

Der Antrag wurde am 27.11.2008 in der 28. Sitzung des Haushaltsausschusses beraten und bei einer Abstimmung mit 12 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei einer Enthaltung angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags empfohlen.

 

 

 

Buchta

Ausschussvorsitzender

 

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Die BVV hat in ihrer 24. Sitzung am 10.12.2008 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, eine Vorlage zur Umsetzung des FEP an den Stadtplanungsausschuss zu übermitteln, die folgende Prämissen enthält:

 

  1. Keine sofortige Umnutzung von Friedhofsteilflächen, sondern nur schleichende Aufgabe unter Umwidmung in Parkfläche bei Beibehaltung der Eingliederung in das jeweilige Friedhofsgelände.

 

  1. Erhalt aller Ehrengrabstätten am bisherigen Ort.

 

  1. Weitestgehender Erhalt aller derzeit bestehenden Grabstätten, solange und soweit von den Nutzern gewünscht und getragen.

 

  1. Erhalt aller Familiengrabstätten zur weiteren Bestattung, ggf. auch in den Parkflächen nach Ziffer 1.

 

  1. Sicherstellung der weiteren Bestattung von Familienangehörigen in bestehenden Grabstätten auch in den Parkflächen nach Ziffer 1.

 

  1. Umbettungen werden nur auf Wunsch der Angehörigen vorgenommen.

 

 

Rögner-Francke

BVVorsteher

 
 

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