Drucksache - 0364/III
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, den Bezirksbehindertenbeauftragten ausschließlich für die Dauer der Legislaturperiode der Bezirksverordnetenversammlung zu berufen.
Begründung:
Derzeit wird die wichtige Stelle des Bezirksbehindertenbeauftragten vom Bezirksamt ausgeschrieben. Dieses ist grundsätzlich zu begrüßen, da die Tätigkeit eines Bezirksbehindertenbeauftragten wichtig für die Arbeit des Bezirksamtes ist.
Nicht zu begrüßen ist hingegen, dass das Bezirksamt plant, die Stelle gesetzeswidrig unbefristet zu besetzen. Denn im Landesgleichberechtigungsgesetz ist eindeutig und klar geregelt (§ 7 LGBG in Verbindung mit § 5 LGBG und § 6 LGBG), dass eine Besetzung nur für eine Wahlperiode erfolgen soll.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 12.06.2007
Für die Fraktion der FDP
Kay Heinz EHRHARDT
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Der Antrag wurde am 18.10.2007 in der 9. Sitzung des Ausschusses für Soziales beraten und bei einer Abstimmung mit 6 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Kölsch Ausschussvorsitzende
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Parlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |