Drucksache - 0325/III
Ich frage das Bezirksamt:
1. Gedenkt die Untere Denkmalschutzbehörde, die Genehmigung zur Errichtung eines separaten Neubaus auf dem Grundstück Finkenstraße 9, 14195 Berlin, zu erteilen?
2. Ist dem Bezirksamt bekannt, daß das Grundstück Finkenstraße 9, 14195 Berlin, bereits seit 20 Jahren denkmalgeschützt ist und ein von Fritz August Breuhaus (1883-1960) entworfenes Gebäude im englischen Landhausstil der 1930er Jahre (eingetragenes Baudenkmal Nr. 09075330) und eine vermutlich von Carl Kempke beeinflußte Gartengestaltung im offenen landschaftlichen Stil (eingetragenes Gartendenkmal Nr. 09045935) umfaßt?
3. Teilt das Bezirksamt die Auffassung, daß ein Neubau den Charakter eines der letzten noch erhaltenen, die Villenkolonie Dahlem prägenden Villengrundstücke, endgültig zerstören würde?
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 11.6.2007
Dr. Lehmann-Brauns
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