Drucksache - 0231/III
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, in der Hochbaumstraße in der Fahrtrichtung Carstennstraße eine einheitliche Parkregelung auszuschildern, die das halbseitige Gehwegparken vorsieht .
Begründung:
Aufgrund der geringen Straßenbreite, die bei beidseitigem Parken keinen Begegnungsverkehr zulässt, wurde in den letzten Jahren trotz fehlender Ausschilderung halbseitig auf dem Gehweg geparkt. Dieser Zustand wurde in jüngster Zeit durch das Ordnungsamt geahndet, was zu der vorgesehenen Parkposition am Rande der Hochbaumstraße und zu einem Verkehrschaos führt.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 10. April 2007
Für die Fraktion der CDU
Wesser Ehlgötz
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Der Antrag wurde am 02.10.2007 in der 10. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr beraten und wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, in der Hochbaumstraße die geltende Parkregelung den Anwohnern durch eine Postwurfsendung mitzuteilen.“
Begründung: Unverändert.
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 8 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei 5 Enthaltungen angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annnahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Wilhelm Ausschussvorsitzender
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