Drucksache - 0032/III  

 
 
Betreff: Übersicht über die im ersten Halbjahr 2006 zugelassenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt 
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeV.z.K. u. Dringl. Empf. v. Ausschüssen
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
15.11.2006 
2. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Haushaltsausschuss Beratung
06.12.2006 
1. öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Kenntnisnahme
13.12.2006 
3. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 08.11.2006
BVV-Vorlage-Halbjahr 2006-Tabelle

1

 

1. Gegenstand der Vorlage :         Übersicht über die im ersten Halbjahr 2006 zugelassenen         über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungs-    ermächtigungen

 

2. Berichterstatter :                       Bezirksstadtrat Laschinsky

 

3. Die Bezirksverordnetenversammlung wolle zur Kenntnis nehmen :

 

Im ersten Halbjahr 2006 sind die in der beigefügten Übersicht enthaltenen über- und

außerplanmäßigen Ausgaben zugelassen worden. Verpflichtungsermächtigungen sind in diesem Zeitraum nicht erteilt worden. Sie werden der Bezirksverordnetenversammlung aufgrund der Bestimmungen im § 37 Abs. 4 Satz 2 LHO mitgeteilt.

 

Die nachträgliche Genehmigung der bis zum Jahresabschluss 2006 tatsächlich geleisteten Ausgaben und tatsächlich eingegangenen Verpflichtungen durch die Bezirksverordnetenversammlung und durch das Abgeordnetenhaus werden nach Artikel 88 Absatz 2 und 4 der Verfassung von Berlin und § 37 Abs. 4 Satz 1 und Abs. 7 Satz 1 LHO nach Abschluss der Bücher ( § 76 Abs.1) eingeholt.

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

Die zugelassenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben erhöhen die Ausgabeermächtigung des Bezirkshaushaltsplans 2006 um 981.096,04 EUR. Die Mehrausgaben sind nach § 37 Abs. 3 LHO durch Minderausgaben an anderer Stelle ausgeglichen.

 

b) Personalwirtschaftliche Auswirkung:

 

Keine

 

 

 

Weber                                                                            Laschinsky

Bezirksbürgermeister                                                    Bezirksstadtrat

 

 

In seiner 1. Sitzung am 06.12.2006 wurde die Vorlage vom Haushaltsausschuss beraten und zur Kenntnis genommen.

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Kenntnisnahme der Vorlage empfohlen.

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 06.12.2006

 

 

Müller

Ausschussvorsitzender


Anlage

 
 

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