Auszug - Sicherung der Notfallwasserversorgung in Steglitz-Zehlendorf  

 
 
13. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau
TOP: Ö 4.16
Gremium: Ausschuss für Straßenverkehr und Tiefbau Beschlussart: vertagt
Datum: Mi, 30.10.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
1565/V Sicherung der Notfallwasserversorgung in Steglitz-Zehlendorf
   
 
Status:öffentlichAktenzeichen:1002/V
 Ursprungaktuell
Initiator:FDP-FraktionFDP-, CDU-, SPD- und GRÜNE-Fraktion
Verfasser:1. Ehrhardt, Specht-Habbel
2. Hippe, Buchta,
3. Steinhoff/Wojahn
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll

BV Herr Netzel erkundigt sich, warum im Antrag von blauen Pumpen die Rede sei und warum ausgerechnet fünf Neubohrungen notwendig seien. BzStRin Schellenberg führt aus, dass dem Amt diese Pumpen sehr am Herzen liegen. Manche der Brunnen seien versandet oder hätten kaputte Ventile. Im letzten Jahr hat das Bezirksamt im Programm SIWANA-V einen Titel angemeldet, um 250.000 für die Sanierung und das Neubohren von Trinkwassernotbrunnen zu erhalten. Die Umsetzung dieser Maßnahme wird zurzeit vorbereitet. SG L Herr Müller-Ettler ergänzt, dass die Neubohrung eines Brunnens bis zu 50.000 kostet. Alle Brunnen werden im Auftrag des Straßen- und Grünflächenamtes zweimal im Jahr aufgesucht, dabei wird im Winter der Frosthahn aufgedreht und der Wasserstand abgesenkt, im Sommer wird der Hahn zugedreht, damit das Wasser mit wenigen Pumpenschlägen austritt. Diese Brunnen werden aktuell sehr wenig genutzt. Für die im Antrag gewünschten 75 % der Brunnen werden die € 250.000 kaum ausreichen. Aber alle Straßen- und Grünflächenämter Berlins haben dieses Thema auf der Senatsebene angesprochen und hoffen auf zusätzliche Gelder. Die zu reparierenden Brunnen müssten priorisiert werden. BV Herr Döhnert fragt nach, ob es eine gesetzliche Vorgabe für die Bezirke sei, die Bevölkerung im Notfall mit Trinkwasser aus diesen Brunnen zu versorgen. BzStRin Schellenberg schränkt ein, dass es sich um keine bezirkliche Aufgabe handele, die Brunnen seien noch ein Relikt aus der Zeit der Berliner Mauer. BV Frau Kölsch erkundigt sich, ob es sich bei diesem Brunnenwasser um Trinkwasser handelt. SG L Herr Müller-Ettler bestätigt, dass dies so sein sollte. Das Gesundheitsamt würde alle drei Jahre die Wasserqualität überprüfen und ab und an auch Brunnen sperren oder ein Schild anbringen lassen, dass es sich nicht um Trinkwasser handelt. BV Herr Rolle ist erstaunt, dass ein neuer Brunnen 50.000 kostet. Er habe neulich für einen Brunnen im Garten einen Kostenvoranschlag über € 5.000 erhalten. SG L Herr Müller-Ettler berichtet, dass das Amt vor Kurzem einen neuen Brunnen am Platz der US-Brigade gebohrt habe. Dieser hat ca. 25.000 gekostet. Ein Kostenpunkt sei, an welcher Stelle im Boden das Grundwasser steht. BV Herr Thimm bittet um Vertagung. Er erkennt an, dass das Amt bereits tätig ist, aber im Katastrophenfall reicht das nicht aus. Er wünscht sich eine Übersicht, was mit den 250.000 € gemacht werden soll. BV Herr Kronhagel wendet ein, dass die im Antrag gemachten Vorgaben nicht realistisch sind.

 

Der Antrag wird vertagt.

 
 

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