Auszug - Paul von Hindenburg endlich kritisch einrahmen – Informationstafeln und Zusatzschilder für den Hindenburgdamm  

 
 
22. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur
TOP: Ö 3.2
Gremium: Ausschuss für Bildung und Kultur Beschlussart: vertagt
Datum: Mi, 24.04.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum C 22/23
Ort: Rathaus Zehlendorf
1185/V Paul von Hindenburg endlich kritisch einrahmen – Informationstafeln und Zusatzschilder für den Hindenburgdamm
   
 
Status:öffentlichAktenzeichen:873/V
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionLinksfraktion
Verfasser:1. Bader
2. Gruner
3. Krause
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll

Zunächst erhält die Linksfraktion als Antragstellerin die Gelegenheit, zum Antrag mit Drs. 1185/V Stellung zu beziehen. Der Hindenburgdamm habe eine große Wichtigkeit im Bezirk und sei in aller Munde. Im Prinzip sei die Linksfraktion für eine Umbenennung, sehe aber die Notwendigkeit, Alternativen zu einer Umbenennung anzustreben. Die Linksfraktion spricht sich für eine kritische Würdigung der Figur Hindenburgs aus. In Reaktion dazu ergreift die Grüne-Fraktion das Wort und fordert – dem Beispiel Hannovers folgend – die Einrichtung eines Gremiums unter Beteiligung der Zivilgesellschaft. Dieses Gremium solle generell eine Bestandsaufnahme der Straßenbenennungen machen, da es hier um komplexe historische Zusammenhänge gehe. Dieses Gremium solle mit historischer Kompetenz besetzt sein und einen Vorschlag erarbeiten, und zwar auf der Basis der gesamten Straßenliste. Die Ausschussvorsitzende bittet die Vertreterin des Bezirksamtes Frau Dr. Hausmann, Leiterin des Kulturamtes, dazu eine Stellungnahme abzugeben. Mit einem solchen Gremium könne gegen unreflektiertes Geschichtsbewusstsein vorgegangen werden. Sie verwies auf das Beispiel diverser Umbenennungen im Ostteil Berlins nach dem Mauerfall. Man habe Umbenennungen vor allem von solchen Straßen und Plätzen vorgenommen, die nach kommunistischen Funktionären benannt waren (z.B. Stalinallee). Sie regt an, man solle sich die damals gemachten Erfahrungen näher anschauen und prüfen, ob seinerzeit Bürgerinnen und Bürger sowie Historikerinnen und Historiker eingebunden worden seien. Die CDU-Fraktion nimmt Stellung zum Antrag. Es wird betont, dass Geschichtsbewusstsein und historische Reflexion ganz wichtige Angelegenheiten seien. Trotzdem weist sie darauf hin, dass es generell schwierig sei, historischen Figuren bei Benennungen von Straßen oder Plätzen didaktisch gerecht zu werden. Man müsse vermeiden, dass es am Ende nur noch Mozart- oder Rosenstraßen gebe. Die Einrichtung eines Gremiums könne man wohlwollend prüfen. Die CDU-Fraktion sieht nicht, dass jetzt sämtliche Straßennamen im Südwesten auf den Prüfstand kommen müssten. In einer Stellungnahme schlägt die Seniorenvertreterin Ursula Leyk vor, sich besonders die Straßen und Plätze anzuschauen, die in der Nazizeit umbenannt worden seien. Entsprechend schlägt sie Einzelfallprüfungen vor. Die SPD-Fraktion stellt Analogien zu den in den vergangenen Jahren im Zusammenhang mit der Umbenennung der Treitschkestraße geführten Diskussionen her. Es sei zu kurz gegriffen, Hindenburg verharmlosend als Kind seiner Zeit zu begreifen. Der Text des CDU-Antrags sei daher fehlgerichtet. Die Ausschussvorsitzende unterbricht die Sitzung für fünf Minuten, um gemeinsam mit den kulturpolitischen Sprecherinnen und Sprechern zu beraten. Nach der fünfminütigen Pause und der kleinen Runde der kulturpolitischen Fraktionssprecherinnen und –sprecher verkündet die Ausschussvorsitzende, dass die Grüne-Fraktion einen Ausschussantragsentwurf zum Gremiumsthema erarbeiten und den Mitgliedern des Ausschusses und den Fraktionen per E-Mail zuleiten werde. Es werde erwartet, dass die Mitglieder des Ausschusses dann auch reagierten. Das heiße nicht, dass schon in der nächsten Ausschusssitzung ein Antrag beschlossen werden müsse. Die Fraktionen sollten die Möglichkeit haben, zu diesem Antragsentwurf inhaltlich in den Fraktionssitzungen Stellung zu beziehen. Es wurde einstimmig beschlossen, die in den TOPs 3.2 und 3.8 gemeinsam beratenen Drucksachen (1185/V bzw. 1371/V) zu vertagen.

 
 

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