Auszug - Poller-Radweg auf dem Dahlemer Weg zurückbauen  

 
 
8. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau
TOP: Ö 4.12
Gremium: Ausschuss für Straßenverkehr und Tiefbau Beschlussart: vertagt
Datum: Mi, 24.04.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
1297/V Poller-Radweg auf dem Dahlemer Weg anpassen
   
 
Status:öffentlichAktenzeichen:937/V
 Ursprungaktuell
Initiator:FDP-FraktionFDP-Fraktion
Verfasser:1. Ehrhardt
2. Thimm
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll

BV Herr Thimm fasst zusammen, dass die FDP-Fraktion dafür plädiert, die Poller zu entfernen. BzStRin Schellenberg teilt mit, dass es sich bei diesem Radweg um einen Geschützten Radfahrstreifen handelt, der im Rahmen eines Verkehrsversuches der Senatsverwaltung für fünf Jahre angelegt wurde. Gerade die Eignung der Sperrpfosten soll innerhalb dieses Verkehrsversuches getestet werden, so dass das bezirkliche Straßen- und Grünfchenamt die Poller nicht einfach so abbauen könne. Für eine Sanierung des alten Radwegs auf dem Gehweg gebe es von der Senatsverwaltung kein Geld, da dieser Radweg nicht dem Mobiliätsgesetz entspräche, so dass eine Sanierung aus den bezirklichen Straßenunterhaltungsmitteln bezahlt werden müsste. Wie hoch die Kosten für diese Sanierung wären, hat das Amt bisher nicht geprüft. BV Frau Kölsch sagt, dass sie ebenfalls keine Freundin des „Pollerradweges“ sei, allerdings auf Grund der entstehenden Kosten von einem Rückbau nichts hält. Den Radfahrstreifen ungeschützt auf der Fahrbahn zu belassen, ist aus Sicht des Amtes zu gefährlich. BV Herr Steinhoff erläutert, dass der geschützte Radfahrstreifen auf dem Dahlemer Weg sehr gut funktioniert, der Straßenquerschnitt ist breit genug; schließlich habe der Radweg keine Fahrspur, sondern quasi nur die Parkspur ersetzt. Über die Anzahl der notwendigen Poller könnte man nach Ende des Verkehrsversuches sicher sprechen. BV Herr Thimm möchte die Diskussion über diesen Radweg nicht wieder aufmachen. Allerdings sollten die Poller abgebaut werden, da sie nicht konform mit der StVO seien. Die StVO ist Bundesrecht und könne nicht durch ein Berliner Mobilitätsgesetz ausgehebelt werden. BzStRin Schellenberg erwidert, dass es sich bei diesen Sperrpfosten um Verkehrszeichen Z600 StVO handelt. BV Herr Thimm ergänzt, dass auch die Grünmarkierung von Radstreifen nicht in der StVO enthalten sei. BV Herr Mier schlägt vor, den Antrag zu vertagen, damit das Amt bis zur nächsten Sitzung sondieren könne, wieviel die Sanierung des alten Radweges auf dem Gehweg kosten würde. BV Herr Thimm ergänzt, dass seiner Ansicht nach die Poller eine Gefahr darstellen, da sie dem Radfahrenden eine trügerische Sicherheit vorspielen bzw. Sicherheit suggerieren, die nicht gegeben ist. Da die Poller von Autos überfahren werden könnten, sei der Radfahrende hinter dem Poller nicht wirklich geschützt. BV Herr Netzel kann dieser Argumentation nicht folgen. Wenn ein LKW auf einen nicht durch Poller geschützten Radstreifen fährt, würde er den Radfahrenden ja ebenfalls verletzen.

 

Der Antrag wird vertagt.

 
 

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