Auszug - Bericht aus dem Bezirksamt
BzStR Herr Mückisch berichtet, dass sich die Ausführungsvorschriften ändern werden, d.h. die Zuständigkeit des Sozial- und Asylbewerberleistungsgesetzes ändert sich zum 01.07.2019. Für „Bestandsfälle“ tritt die Änderung ab dem 01.01.2020 in Kraft. |
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