Auszug - Bericht aus dem Bezirksamt  

 
 
26. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung und Wirtschaft Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 12.03.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
 
Wortprotokoll

BzBm Richter-Kotowski berichtet, dass die Finanzierungszusage der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen in Bezug auf den Milieuschutz vorliegt. Das Bezirksamt wird nun die Ausschreibung vorbereiten.

 

BzBm Richter-Kotowski gibt bekannt, dass in der April-Sitzung dieses Ausschusses die Offenlegungsergebnisse für die Fischerhüttenstraße und für die Dessauerstraße thematisiert werden sollen.

 

Stadt L Frau Lappe berichtet über

 

a)      Hausboote

Die Frage der Unterscheidung zwischen einem Hausboot und einem Sportboot ist von entscheidender Bedeutung. Folgende Rechtsgebiete können in dieser Frage eine Rolle spielen: Wasserrecht, Bauplanungsrecht, Naturschutzrecht, Bauordnungsrecht. In den Bundesländern ist diese Fragestellung unterschiedlich geregelt. Zum Beispiel in Hamburg: Hier existiert ein Leitfaden für die Genehmigung von Hausbooten. Hier heißt es: „Auf öffentlichen Wasserflächen ist eine Sondernutzungsgenehmigung erforderlich, Antrag bei der Wasserbehörde, es fällt eine Sondernutzungsgebühr an. Die Wasserbehörde beteiligt andere betroffene Behörden. In Berlin ist eine wasserbehördliche Genehmigung erforderlich, jedoch ist dieser Umstand nicht eindeutig im Bauordnungsrecht verankert; es existiert auch kein Beteiligungsformat der Wasserbehörde wie im Land Hamburg. In Berlin muss – bei Rechtsstreitigkeiten – grundsätzlich die Frage geklärt werden, ob es sich um ein Hausboot oder ein Sportboot handelt. Das OVG Berlin Brandenburg hat im Jahre 2018 folgende Definition formuliert: Tritt das Boot an die Stelle eines ortsfesten Vorhabens (wie z.B. ein Wochenendhaus), dann wird es zur baulichen Anlage und ist keinesfalls ein Sportboot. Ist dies festgestellt, sind Prüfungen nach dem Bauordnungsrecht/Bauplanungsrecht angezeigt. Die Übergänge sind hier fließend und die Nachweise nicht einfach. Es werden ferner Fragen des Landschaftsbildes aufgeworfen, etwa, ob eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes vorliegt. Hier ist auch die Größe des Bootes von Bedeutung. Im Fall der drei Hausboote am Wannsee wurde festgestellt, dass diese als Ferienhäuser angeboten werden. Zeugen vor Ort berichten, dass die Boote nie bewegt werden. Es ist also von ungenehmigten baulichen Anlagen auszugehen, die fest am Steg verbunden in einer Grünanlage liegen, in der Wohnen nicht zulässig ist. Der Fall ist aktuell beim Verwaltungsgericht anhängig.

 

b)      das Projekt der Degewo in der Mudrastraße

Es handelt sich um einen Block zwischen der Malteser-, Belß-, Mudra- und Emmichstraße in Lankwitz. Die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft realisiert hier 183 Wohnungen für die unterschiedlichsten Nutzergruppen. Der Bauantrag liegt vor. An der Malteserstraße entstehen Baukörper (viergeschossig plus Staffel) in Zeilenbauweise entlang der Straße, im Innenbereich entstehen dagegen punktartige Gebäude, so dass auch bestehende Baumgruppen erhalten werden können. 

 

c)      4 Bauvorhaben:

- Fabeckstraße FUBIC

Abbrüche der Nebengebäude wurden angezeigt.

 

- Am Großen Wannsee 12 K

Die Vergrößerung eines Vereinshauses wurde beantragt, die jedoch negativ beschieden wurde, da es sich um einen Grünstreifen handelt. Es können Änderungen im Bestand vorgenommen werden, jedoch keine Erweiterungen.

 

- Bruno-Walter-Straße 4-6

Neubau von fünf Familienhäusern – hier: Ausnahmeantrag für Balkone, Fahrradabstellplätze und Hausüberdachung vor der Baufluchtlinie. Wurde genehmigt.

 

- Mühlenstraße (ehem. Berlin-Syncron)

Es handelt sich um ein Bauvorhaben für etwa 130 Wohneinheiten. Abweichungsantrag zum Brandschutz liegt vor. Der Brandschutzprüfer muss diesen Antrag prüfen, da dies nicht in der Kompetenz der Bauaufsicht liegt.

 

Herr Stingl stellt eine Frage zum Zeitplan des Bauvorhabens in der Dessauerstraße (ehemalige Bröndby-Oberschule). Stadt L Frau Lappe erklärt, dass die Offenlegung des Bebauungsplanes im Januar/Februar 2019 stattfand und die Ergebnisse hier in der April-Sitzung bekanntgegeben werden.

 
 

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